Blindeninstitutsstiftung MüR12-a Fassaden- und Dachsanierung Objektplanung Gebäude und Innenräume 100a Architektenleistungen
Titel : Blindeninstitutsstiftung – MüR12-a Fassaden- und Dachsanierung | Objektplanung Gebäude und Innenräume – 100a Architektenleistungen
Beschreibung : Die Blindeninstitutsstiftung beabsichtigt die Fassaden- und Dachsanierung der denkmalgeschützten Gebäude in der Romanstraße in München. Der Gebäudekomplex ist unter der Nummer D-1-62-000-5891 als Baudenkmal in der Bayerischen Denkmalliste aufgeführt. Die Gebäude (einschl. Kapelle) wurden 1885-92 errichtet. Eine Vielzahl von Umbauten, Ergänzungen, umfassenden bauteilweisen und partiellen Sanierungen sind ab 1924 bekannt und dokumentiert. Anlass der geplanten Fassadensanierung war die Fenstersanierung nach historischen Vorbildern unter Verbesserung der energetischen Kennwerte der entsprechenden Bauteile und die Restaurierung und Schadensbehebung der Putzfassaden aller Gebäudeteile. Die Sanierung der Dachterrassen ist ebenfalls Teil der Gesamtmaßnahme. Ein weiterer Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist die Sanierung der Dacheindeckung und ggf. punktuelle Sanierung der Dachstühle. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Die Sanierungsmaßnahmen sind bei bei laufendem Betrieb in 4 Bauabschnitten geplant:Vorabmaßnahme Dacherneuerung BT B + JBauabschnitt 1: Bauteile I + JBauabschnitt 2: Bauteile B + CBauabschnitt 3: Bauteile A + GBauabschnitt 4: Bauteile D + E + F + HDie vorläufigen Baukosten inkl. Baunebenkosten für die Fassadensanierung belaufen sich nach Kostenberechnung auf ca. 7,32 Mio. ¤ brutto. (Stand 03/2023)Die Baukosten für die Dachsanierung belaufen sich nach erster Budgetermittlung auf ca. 3,0 Mio. ¤ Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. Die wesentliche Förderung erfolgt im Rahmen der Schulförderung durch die Regierung von Oberbayern. Weitere Förderungen sind anvisiert. Terminvorschau: – Start umgehend nach Abschluss VgV- Planung LPH 1 – 3 (+ ggf. 4) in 2024- Abgabe HU-Bau / Förderantrag 12 / 2024- Abschluss Vorabmaßnahmen Dacherneuerung BT B + J bis 12/2024- Planung LPH 5 + 6 in 2025- Vergabe LPH 7 Ende 2025 / Anfang 2026- Baubeginn ab 2026 in Abschnitten Bauabschnitt 1 – 02 / 2026 – Bauzeit ca. 8 Monate Bauabschnitt 2 – 09 / 2026 – Bauzeit ca. 8 Monate Bauabschnitt 3 – 04 / 2027 – Bauzeit ca. 8 Monate Bauabschnitt 4 – 11 / 2027 – Bauzeit ca. 8 Monate – Bauliche Gesamtfertigstellung bis 07 / 2028- Verwendungsnachweis bis 12 / 2028Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen – Anlage 01 entnommen werden.
5.1 Los : LOT-0001
Titel : Blindeninstitutsstiftung – MüR12-a Fassaden- und Dachsanierung | Objektplanung Gebäude und Innenräume – 100a Architektenleistungen
Beschreibung : Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 3 + 4- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen – weitere Stufen (Stufe 2 mit LPH 5 + 6 und Stufe 3 mit 7 – 9)Besondere Leistungen: – Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren [Stufe 1+2]o Flächenermittlung nach DIN 277 und Zuordnung nach Vorgaben des AG zu Förderbereichen (z.B. Wohnen / Schule) sowie farbige Darstellung der Grundrisse o Ermitteln des Mehraufwandes aufgrund denkmalschutzrechtlicher Anforderungen (denkmalschutzrechtlicher Mehraufwand)- Vorgezogene Maßnahme Sanierung der einsturzgefährdeten Dächer BT B und J (Dacherneuerung)- Denkmalpflegerische Erlaubniso Fortlaufende Abstimmung während des Planungs- und Bauprozesses mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. dem bay. Landesamt f. Denkmalschutz – Kostenerfassung (KB-KF) denkmalpflegerischer Mehraufwand – Begleitung Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9)- Restleistungen LPH 1 – 3 nach eigener Einschätzung Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.Der Vertrag wird nach dem HAV-KOM Vertragsmuster Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume – einschl. Anlagen AVB und ZVB geschlossen.Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Fassadensanierung die Leistungen der LPH 1 – 3 vollständig erbracht sind. Für die Dachsanierung haben lediglich Bestandsuntersuchungen stattgefunden. Weitere Leistungen nach HOAI wurden noch nicht erbracht. Die vorliegende Planung ist Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die vorliegenden Planungsunterlagen sind zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.