VG Schweich, Energetische Sanierung des Altbaus der Grundschule Föhren

in Föhren

VG Schweich, Energetische Sanierung des Altbaus der Grundschule Föhren

in Föhren

Bauplanung | Fachingenieur | Gebäudetechnik | Technische Gebäudeausrüstung

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

15.07.2025

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
Brückenstr. 26
54338
Schweich

Auftragnehmer:

Planungsbüro Weber + Partner (Techniker und Mathematiker)
Auf Reileff 2
54533
Gransdorf

Auftragssumme:

40 280,71 EUR

Vergabenummer:

E-25-100-031

Vergabeverfahren:

Verhandlungsverfahren

Angebote:

3
Titel: VG Schweich, Energetische Sanierung des Altbaus der Grundschule Föhren Beschreibung: Ingenieurleistungen / Fachplanung der Technischen Ausrüstung Die Verbandsgemeinde Schweich hat für das v. g. Objekt eine Förderzusage im Rahmen der Förderrichtlinie Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Rheinland-Pfalz über die EFRE-Verwaltungsvorschrift „Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur“, mit einer Förderquote bis zu 90 % für umfassende kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden erhalten. Die Vorgaben aus dem Fördercall sind verbindlich und entfalten konkretisierende oder einschränkende Wirkung auf die Vorgaben aus der EFRE-VV „Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur“. Förderfähig und würdig sind lediglich Vorhaben, die neben der EFRE-VV zusätzlich die Vorgaben aus dem Fördercall PSZ-SZ 2.i-1 einhalten und sich auf die sich dort benannten zuwendungsfähigen Ausgabenpositionen beschränken. Maßnahmenschwerpunkte • Energetische Sanierung • Dämmung der Außenhülle • Reduktion des Energiebezugs Für die Wärmeerzeugung werden regenerative Energieträger eingesetzt. Auf den Einsatz von Biomasse als Energieträger (z.B. Holzhackschnitzel, Holzpellets) wird verzichtet, da deren Beitrag zur Senkung der CO2-Umweltbelastung bislang weder von Wissenschaft noch von der Politik eindeutig geklärt ist. Es wird eine Erd-Wärmepumpe zur Raumwärmeerzeugung ohne Trinkwasserwärmeerzeugung eingesetzt. Eine solarthermische Dachanlage sowie eine Photovoltaik-Anlage werden nicht eingesetzt, da die vorhandene Schiefereindeckung aufgrund ihrer Substanz eine Belegung nicht zulässt. Es ist vorgesehen, dass die bestehenden Gebäudegeometrie/-volumen und die Dachtragkonstruktion einschl. der vorhandenen Eindeckung aus Naturschiefer sowie bestehende Wärmeverteilungs-systeme weitestgehend erhalten bleiben, sofern diese den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen bzw. diese ertüchtigt werden können. Hinsichtlich des Hinweises der Fördermittelgeber-Behörde auf „Wärmewende vor Ort“ mit der Resilienzmaßnahme gegen unerwünschte Hitze ist bei der Maßnahmenplanung auf einen sommerlichen Wärmeschutz geachtet worden. Explizite bauliche bzw. technische Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sehen wir als erforderlich an. Daher wurden alle Fenster, welche einer direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, mit Sonnenschutz-Jalousien ausgestattet. Zusätzlich erfolgt ein erhöhter Schutz gegen sommerliche Wärme durch das Wärmedämmverbundsystem auf der Fassade. Das Maßnahmenpaket beinhaltet im Wesentlichen folgende Einzelmaßnahmen: • Gebäudehülle wird mittels Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ertüchtigt (KG 335) • Dämmung der oberen Geschossdecke/Speicherdecke (KG 361) • Erneuerung der Fenster- und Türelemente (KG 334) • Erneuerung der vorh. Sonnenschutzanlagen (KG 338) • Erneuerung Wärmeversorgungsanlage (KG 421): Erd-Wärmepumpe zur Raumwärmeerzeugung Inneneinheit zur Wandinstallation, Kupferwärmetauscher zur Kälte- und Wärmeabgabe an die Raumluft. Elektronische, raumgeführte Regelung. • Heizkörpertausch auf Niedertemperatursystem (KG 423) • ggfls. Umrüstung Wärmeverteilnetze (KG 422) 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung / Fachplanung Beschreibung: Die Aufgabenbeschreibung ist unter Punkt 2.1 (Verfahren) der Bekanntmachung einsehbar. Gegenstand der Beauftragung Gegenstand ist die Beauftragung der Ingenieurleistungen der Fachlanung gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI. (§ 53 ff HOAI 2021) Die Auftragsvergabe erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 5-9 Auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht kein Anspruch. Das bewilligte Vorhaben wird im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 15.09.2027 durchgeführt (bauliche Durchführung). Die bewilligte Zuwendung wird im Zeitraum vom 16.12.2024 bis 31.12.2028 bereitgestellt (Mittelabruf). Nach der aktuellen Einschätzung ist keine Genehmigungsplanung erforderlich. Einschätzung der betreffenden Kostengruppen Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) mit den Gewerken Fenster/Außentüren, Sonnenschutzanlagen, Wärmedämmsysteme (Putz- und Stuckarbeiten) Dachdecker- und Klempnerarbeiten (Dämmung der oberen Geschossdecke, Anpassung der Dachränder im Zuge WDVS), Gerüstbauarbeiten, einschl. Sicherheits- und Baustelleneinrichtung sowie Klein- und Nebengewerke; Kostengruppe 400 (technische Anlagen) mit den Gewerken Heizung-/Sanitärarbeiten für Wärmeversorgungsanlagen, Wärmeverteilnetz, Raumheizflächen Einschätzung der Honorarbezugssumme KG 300: Kostenschätzung rd. 715.000 ¤ netto KG 400: Kostenschätzung rd. 150.000 ¤ netto Einschätzung der Grundleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 55 mit 97 % der Leistungsphasen 1-9 (ohne LPH 4 und Reduzierung der LPH 7) Laut Objektliste Innenräume: Honorarzone II, Mittelsatz (Festwerte) Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten: 5% (Orientierungswerte) Hinweis: Die geforderten Prozente der Leistungsphasen, die Honorarzone und der Honorarsatz dürfen bei der Angebotserstellung nicht verändert werden. Der Umbauzuschlag und der Nebenkostenzuschlag sind Orientierungswerte und können bei Angebotserstellung angepasst werden. Ferner dürfen sich Preisunterschiede nur über die allgemeinen Zu- und Abschläge abbilden. Die Honorartafel zu § 56 HOAI 2021 soll zur Anwendung kommen. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI 2021 ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch ist eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI 2021 beabsichtigt. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2021 keine Anwendung. Die Prozentsätze der Grundleistungen der Objektplanung nach § 55 HOAI 2021 werden mit 97 % wie folgt vorgegeben: LPH 1 (Grundlagenermittlung): 2% LPH 2 (Vorplanung): 9% LPH 3 (Entwurfsplanung): 17% LPH 4 (Genehmigungsplanung): – LPH 5 (Ausführungsplanung): 22% LPH 6 (Vorbereitung Vergabe): 7% LPH 7 (Mitwirkung Vergabe): 4% LPH 8 (Objektüberwachung): 35% LPH 9 (Objektbetreuung): 1% Gebäudebestandsdaten Allgemeine Angaben zum Gebäude Baujahr: ca. 1950 Baujahr Wärmeerzeugung: 2000 Baujahr Brenner: 2000 Baujahr Raumluftgeräte: 2024 Gebäudeart: Nicht-Wohngebäude Gebäudetyp: Bestandsgebäude Angaben zur Gebäudegeometrie (zur Bestimmung der Standardleitungslängen) Vollgeschosse 3 Geschosshöhe: 3,30 m Charakteristische Breite B: 10,00 m Charakteristische Länge L: 35,00 m Nettogrundfl, NGF: 893 m² Hüllfläche: 1.441 m² Vol. (automatisch aus Zonen-Nettovolumen) Ve: 2.837 m³ Luftvolumen V: 2.269 m³ Zonen: 1. Klassenzimmer (Schule).: 632,83 m², 70,85%, Hüllfläche: 1.007,84 m², Konditionierung: Heizung und Beleuchtung 2. WC und Sanitärräume: 27,68 m², 3,10%, Hüllfläche: 101,64 m², Konditionierung: Heizung + Beleuchtung + TWW 3. Verkehrsfläche: 185,02 m², 20,71%, Hüllfläche: 328,90, Konditionierung: Heizung + Beleuchtung 4. Lager: 47,65 m², 5,34 %, Hüllfläche 0, Konditionierung: Heizung + Beleuchtung Geschätzter Wert ohne MwSt.: 39 100,00 EUR

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge

Teilnahmefrist:

06.05.2025 10:00

Angebotsabgabe:

keine Angabe

Angebotseröffnung:

06.05.2025 10:00

Bindefrist:

05.07.2025

Ausführungsbeginn:

01.07.2025

Ausführungsende:

15.09.2027

Bemerkung:

keine Angabe
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