Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf
in Blankenheim-Dollendorf
Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf
in Blankenheim-Dollendorf
Bauplanung | Fachingenieur | Gebäudetechnik | Technische Gebäudeausrüstung
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
13.11.2024
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Gemeinde Blankenheim – Der Bürgermeister
Rathausplatz 16
53945
Blankenheim
Auftragnehmer:
rauschenberg ingenieure gmbh
Wallweg 5
36151
Burghaun-Steinbach
Auftragssumme:
150 000,00 EUR
Vergabenummer:
2024-VgV-02
Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (VOL/A)
Angebote:
2
Titel: Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf
Beschreibung: Die Gemeinde Blankenheim (nachfolgend auch „Auftraggeberin“ genannt) schreibt vorliegend die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), Anlagengruppen 1 bis 5, LPH 4 bis 9 für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule am Standort Dollendorf europaweit aus.
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Dollendorf
Beschreibung: Am hier ausgeschriebenen Standort Dollendorf, Antoniusstraße 1, ist eine Erweiterung des Schulkomplexes um insgesamt sechs Klassenräume sowie zugehörigem Nebenraumprogramm geplant, sodass hier im Endausbau eine 2-zügige Offene Ganztagsschule entsteht. Neben dem Erweiterungsbau sind ebenfalls bauliche Eingriffe in den Bestand vorgesehen. Das im Zuge der Entwurfsplanung erarbeitet Heizungskonzept sieht vor, die noch intakte Ölheizung des Bestandsgebäudes unangetastet zu lassen und perspektivisch losgelöst von der Baumaßnahme im Zuge eines Sanierungskonzeptes zu überplanen. Dies bedeutet der geplante Erweiterungsbau soll autark über eine Luft-Wärmepumpenanlage in Split-Ausführung mit Wärme versorgt werden. Der Neubau umfasst eine BGF von rd. 1.208 m² sowie BRI von 8.987 m³. Eine Bildung von Bauabschnitten ist grundsätzlich möglich und soll in Abstimmung mit der Auftraggeberin im Rahmen der weiteren Planungen vertiefend abgestimmt werden. Erste Überlegungen der Auftraggeberin gehen davon aus, dass in einem ersten Bauabschnitt der Erweiterungsbau zu errichten ist, um benötigte Raumkapazitäten sowie Interimsflächen für die baulichen Eingriffe im Bestandsgebäuden zu schaffen. Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1 bis 5, Leistungsphasen 4 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 4 – 5, Leistungsphasen 6 – 7 und Leistungsphasen 8 – 9). Während die Honorarzone II (über alle Anlagengruppen) vom Auftraggeber fest vorgegeben wird, sind der Honorarsatz sowie evtl. Zuschläge/Nachlässe/Umbauzuschlag von den Bietern zu ermitteln und frei im Honorarblatt anzubieten. Besondere Leistungen sind nicht geplant. Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 18 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 19.08.2024) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Nähere vertragliche Einzelheiten ergeben sich aus dem Ingenieursvertrag (BVB) (siehe Anlage 10). Die vertraglichen Inhalte sind nicht verhandelbar und gelten mit der Zuschlagserteilung als vereinbart. Die Kalkulation der Honorare liegt im Ermessen der Bieter, wobei die anrechenbaren Kosten in Höhe von EUR 851.674,41 netto aus der bereits vorliegenden Kostenberechnung (Leistungsphase 3 – Anlagenkonvolut 11) zu übernehmen sind. Die Orientierung an der HOAI 2021 ist gewünscht. Die vorgegebene Honorarzone II (über alle Anlagengruppen) und der von den Bietern frei anzubietende Honorarsatz (sowie Zuschläge/Nachlässe/Umbauzuschlag) werden mit dem obsiegenden Bieter entsprechend seinem Angebot vertraglich vereinbart. Wie aus dem als Anlage 03 beigefügten Honorarblatt ersichtlich ist, werden die anrechenbaren Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz (Umbau) auf 0,00 EUR gesetzt und fest vorgegeben. Die Bieter sollen die Aufwendungen für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz in den Umbau- und Modernisierungszuschlag einkalkulieren.
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
keine Angabe
Teilnahmefrist:
keine Angabe
Angebotsabgabe:
22.07.2024 12:00
Angebotseröffnung:
22.07.2024 12:01
Bindefrist:
22.09.2024
Ausführungsbeginn:
keine Angabe
Ausführungsende:
keine Angabe
Bemerkung:
keine Angabe