Vergabe der Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Blankenheim
in Blankenheim
Vergabe der Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Blankenheim
in Blankenheim
Bauplanung | Fachingenieur | Tragwerksplanung, Baustatik
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
16.10.2024
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Gemeinde Blankenheim – Der Bürgermeister
Rathausplatz 16
53945
Blankenheim
Auftragnehmer:
Thielen & Mahlberg Beratende Ingenieure PartG mbB
Egermannstraße 6-8
53359
Rheinbach
Auftragssumme:
50 000,00 EUR
Vergabenummer:
2024-VgV-06
Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (VOL/A)
Angebote:
6
Titel: Vergabe der Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Blankenheim
Beschreibung: Die Gemeinde Blankenheim (nachfolgend auch „Auftraggeberin“ genannt) schreibt vorliegend die Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung (TWP), LPH 4 bis 6 für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule am Standort Blankenheim europaweit aus.
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Vergabe der Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Blankenheim
Beschreibung: Am hier ausgeschriebenen Standort Blankenheim, Dörfer Weg 8, ist eine Erweiterung des Schulkomplexes um insgesamt vier Klassenräume sowie zugehörigem Nebenraumprogramm geplant, sodass hier im Endausbau eine 2-zügige Offene Ganztagsschule entsteht. Neben dem Erweiterungsbau sind ebenfalls bauliche Eingriffe in den Bestand vorgesehen. Das im Zuge der Entwurfsplanung erarbeitet Heizungskonzept sieht den Austausch der bestehenden Gasheizung gegen eine Luftwärmepumpenanlage in Split-Ausführung vor, welche sodann den Neubau wie auch den Altbau mit Wärme versorgen soll. Der Neubau umfasst eine BGF von rd. 811 m² sowie BRI von 6.098 m³. Gemäß der vorliegenden Kostenschätzung (Anlagenkonvolut 11) wird derzeit von anrechenbaren Kosten gem. § 4, 6, 50 HOAI in Höhe von ca. EUR 984.715,44 netto ausgegangen. Eine Bildung von Bauabschnitten ist grundsätzlich möglich und soll in Abstimmung mit der Auftraggeberin im Rahmen der weiteren Planungen vertiefend abgestimmt werden. Erste Überlegungen der Auftraggeberin gehen davon aus, dass in einem ersten Bauabschnitt der Erweiterungsbau zu errichten ist, um benötigte Raumkapazitäten sowie Interimsflächen für die baulichen Eingriffe im Bestandsgebäuden zu schaffen. Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 4 – 6, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 2 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 4 – 5 und Leistungsphase 6). Während die Honorarzone III vom Auftraggeber fest vorgegeben wird, sind der Honorarsatz sowie evtl. Zuschläge/Nachlässe/Umbauzuschlag von den Bietern zu ermitteln und frei im Honorarblatt anzubieten. Als optionale Besondere Leistungen sind geplant: – Nachweis des konstruktiven Brandschutzes (LPH 4) Die Leistungsphase 3 ist abgeschlossen. Die finalisierten Planungsunterlagen bis Leistungsphase 3 werden als Anlagenkonvolut 11 beigefügt. Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 26 Monaten (Abschluss Leistungsphase 6) erstrecken; dabei sind die folgenden Fristen für den Auftraggeber entscheidend: – Fertigstellungsdatum Erweiterungsbau 30.06.2026 – Fertigstellung Gesamtmaßnahme Umbauten im Bestand bis 31.10. 2026 Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 09.09.2024) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Nähere vertragliche Einzelheiten ergeben sich aus dem Ingenieursvertrag (BVB) (siehe Anlage 10). Die vertraglichen Inhalte sind nicht verhandelbar. Die Kalkulation der Honorare liegt im Ermessen der Bieter, wobei die anrechenbaren Kosten in Höhe von EUR 984.715,44 netto aus der bereits vorliegenden Kostenberechnung (Leistungsphase 3 – Anlagenkonvolut 11) zu übernehmen sind. Die Orientierung an der HOAI 2021 ist gewünscht. Die vorgegebene Honorarzone III und der von den Bietern frei anzubietende Honorarsatz (sowie Zuschläge/Nachlässe/Umbauzuschlag) werden mit dem obsiegenden Bieter entsprechend seinem Angebot vertraglich vereinbart. Wie aus dem als Anlage 03 beigefügten Honorarblatt ersichtlich ist, werden die anrechenbaren Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz (Umbau) auf 0,00 EUR gesetzt und fest vorgegeben. Die Bieter sollen die Aufwendungen für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz in den Umbau- und Modernisierungszuschlag einkalkulieren.
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
keine Angabe
Teilnahmefrist:
keine Angabe
Angebotsabgabe:
19.08.2024 13:00
Angebotseröffnung:
19.08.2024 13:01
Bindefrist:
19.10.2024
Ausführungsbeginn:
keine Angabe
Ausführungsende:
keine Angabe
Bemerkung:
keine Angabe