Unterhaltsreinigung RIM Gießen

in Offenbach

Unterhaltsreinigung RIM Gießen

in Offenbach

Reinigungs-Dienstleistungen | Unterhaltsreinigung

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

28.10.2024

Auftraggeber:

keine Angabe
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Regensburger Str. 104
90478
Nürnberg

Auftragnehmer:

Günter Jacobi GmbH Gebäude Service Management
Boschstrasse 8
64347
Griesheim

Auftragssumme:

keine Angabe

Vergabenummer:

13-23-00514

Vergabeverfahren:

Offenes Verfahren (VOL/A)

Angebote:

12
Titel: Unterhaltsreinigung RIM Gießen Beschreibung: Unterhaltsreinigung RIM Gießen 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Region Frankfurt am Main Beschreibung: Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen – getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung – als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsrei-nigung aller vom genannten RIM Gießen betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Der Reinigungsvertrag beginnt mit Zuschlag. Leistungen aus diesem Vertrag sind frühestens ab dem 01.07.2024 zu erbringen. Die Flächen sind der als Anlage 11 beigefügten Tabellen Flächen-Details zu entnehmen. Zur zeitnahen Vorbereitung der Auftragsaufnahme ist der AN unmittelbar nach Zuschlag verpflichtet, den jeweiligen RIM zu kontaktieren. In einigen Dienststellen erfolgt die Reinigung – neben der Fremdreinigung – noch vollständig oder in Teilbereichen durch eigene Reinigungskräfte. So bestehen derzeit Liegenschaften mit reiner Fremdreinigung, mit einer Mischreinigung (Fremd- und Eigenreinigung mit unterschiedlichen Anteilen) sowie vereinzelt Liegenschaften mit reiner Eigenreinigung. Die ausgeschriebenen Mengen/Flächen beziehen sich auf die durch Fremddienstleister zu reinigenden Flächen zum Stichtag 17.11.2023. Die Mengen-/Flächenangaben sind nicht statisch, sie sind vielmehr monatlicher Veränderung unterlegen. Die Mengen-/Flächenangaben im Leistungsverzeichnis (LV) dienen daher als Basis Ihrer Kalkulation der Preise pro Quadratmeter. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach den tatsächlich gereinigten Flächen. Die ausführlichen Beschreibungen der durchzuführenden Leistungen befinden sich mit den vorgegebenen Intervallen für jede Raumgruppe und Bodenart in den als Anlage 8 beigefügten Leistungsbeschreibung Intervalle. Sofern Flächen durch eigene Reinigungskräfte gereinigt werden, ist die Zuordnung eines zusammenhängenden Reviers für die Fremdreinigung gewährleistet. Näher Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Region Gießen Beschreibung: Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen – getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung – als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsrei-nigung aller vom genannten RIM Gießen betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Der Reinigungsvertrag beginnt mit Zuschlag. Leistungen aus diesem Vertrag sind frühestens ab dem 01.07.2024 zu erbringen. Die Flächen sind der als Anlage 11 beigefügten Tabellen Flächen-Details zu entnehmen. Zur zeitnahen Vorbereitung der Auftragsaufnahme ist der AN unmittelbar nach Zuschlag verpflichtet, den jeweiligen RIM zu kontaktieren. In einigen Dienststellen erfolgt die Reinigung – neben der Fremdreinigung – noch vollständig oder in Teilbereichen durch eigene Reinigungskräfte. So bestehen derzeit Liegenschaften mit reiner Fremdreinigung, mit einer Mischreinigung (Fremd- und Eigenreinigung mit unterschiedlichen Anteilen) sowie vereinzelt Liegenschaften mit reiner Eigenreinigung. Die ausgeschriebenen Mengen/Flächen beziehen sich auf die durch Fremddienstleister zu reinigenden Flächen zum Stichtag 17.11.2023. Die Mengen-/Flächenangaben sind nicht statisch, sie sind vielmehr monatlicher Veränderung unterlegen. Die Mengen-/Flächenangaben im Leistungsverzeichnis (LV) dienen daher als Basis Ihrer Kalkulation der Preise pro Quadratmeter. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach den tatsächlich gereinigten Flächen. Die ausführlichen Beschreibungen der durchzuführenden Leistungen befinden sich mit den vorgegebenen Intervallen für jede Raumgruppe und Bodenart in den als Anlage 8 beigefügten Leistungsbeschreibung Intervalle. Sofern Flächen durch eigene Reinigungskräfte gereinigt werden, ist die Zuordnung eines zusammenhängenden Reviers für die Fremdreinigung gewährleistet. Näher Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. 5.1. Los: LOT-0003 Titel: Region Kassel Beschreibung: Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen – getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung – als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsrei-nigung aller vom genannten RIM Gießen betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Der Reinigungsvertrag beginnt mit Zuschlag. Leistungen aus diesem Vertrag sind frühestens ab dem 01.07.2024 zu erbringen. Die Flächen sind der als Anlage 11 beigefügten Tabellen Flächen-Details zu entnehmen. Zur zeitnahen Vorbereitung der Auftragsaufnahme ist der AN unmittelbar nach Zuschlag verpflichtet, den jeweiligen RIM zu kontaktieren. In einigen Dienststellen erfolgt die Reinigung – neben der Fremdreinigung – noch vollständig oder in Teilbereichen durch eigene Reinigungskräfte. So bestehen derzeit Liegenschaften mit reiner Fremdreinigung, mit einer Mischreinigung (Fremd- und Eigenreinigung mit unterschiedlichen Anteilen) sowie vereinzelt Liegenschaften mit reiner Eigenreinigung. Die ausgeschriebenen Mengen/Flächen beziehen sich auf die durch Fremddienstleister zu reinigenden Flächen zum Stichtag 17.11.2023. Die Mengen-/Flächenangaben sind nicht statisch, sie sind vielmehr monatlicher Veränderung unterlegen. Die Mengen-/Flächenangaben im Leistungsverzeichnis (LV) dienen daher als Basis Ihrer Kalkulation der Preise pro Quadratmeter. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach den tatsächlich gereinigten Flächen. Die ausführlichen Beschreibungen der durchzuführenden Leistungen befinden sich mit den vorgegebenen Intervallen für jede Raumgruppe und Bodenart in den als Anlage 8 beigefügten Leistungsbeschreibung Intervalle. Sofern Flächen durch eigene Reinigungskräfte gereinigt werden, ist die Zuordnung eines zusammenhängenden Reviers für die Fremdreinigung gewährleistet. Näher Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

keine Angabe

Teilnahmefrist:

keine Angabe

Angebotsabgabe:

05.03.2024 12:00

Angebotseröffnung:

05.03.2024 12:00

Bindefrist:

keine Angabe

Ausführungsbeginn:

keine Angabe

Ausführungsende:

keine Angabe

Bemerkung:

keine Angabe
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