Unterhaltsreinigung RIM Gießen
in Offenbach
Unterhaltsreinigung RIM Gießen
in Offenbach
Reinigungs-Dienstleistungen | Unterhaltsreinigung
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
28.10.2024
Auftraggeber:
keine Angabe
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Regensburger Str. 104
90478
Nürnberg
Auftragnehmer:
Günter Jacobi GmbH Gebäude Service Management
Boschstrasse 8
64347
Griesheim
Auftragssumme:
keine Angabe
Vergabenummer:
13-23-00514
Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (VOL/A)
Angebote:
12
Titel: Unterhaltsreinigung RIM Gießen
Beschreibung: Unterhaltsreinigung RIM Gießen
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Region Frankfurt am Main
Beschreibung: Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen – getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung – als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsrei-nigung aller vom genannten RIM Gießen betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Der Reinigungsvertrag beginnt mit Zuschlag. Leistungen aus diesem Vertrag sind frühestens ab dem 01.07.2024 zu erbringen. Die Flächen sind der als Anlage 11 beigefügten Tabellen Flächen-Details zu entnehmen. Zur zeitnahen Vorbereitung der Auftragsaufnahme ist der AN unmittelbar nach Zuschlag verpflichtet, den jeweiligen RIM zu kontaktieren. In einigen Dienststellen erfolgt die Reinigung – neben der Fremdreinigung – noch vollständig oder in Teilbereichen durch eigene Reinigungskräfte. So bestehen derzeit Liegenschaften mit reiner Fremdreinigung, mit einer Mischreinigung (Fremd- und Eigenreinigung mit unterschiedlichen Anteilen) sowie vereinzelt Liegenschaften mit reiner Eigenreinigung. Die ausgeschriebenen Mengen/Flächen beziehen sich auf die durch Fremddienstleister zu reinigenden Flächen zum Stichtag 17.11.2023. Die Mengen-/Flächenangaben sind nicht statisch, sie sind vielmehr monatlicher Veränderung unterlegen. Die Mengen-/Flächenangaben im Leistungsverzeichnis (LV) dienen daher als Basis Ihrer Kalkulation der Preise pro Quadratmeter. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach den tatsächlich gereinigten Flächen. Die ausführlichen Beschreibungen der durchzuführenden Leistungen befinden sich mit den vorgegebenen Intervallen für jede Raumgruppe und Bodenart in den als Anlage 8 beigefügten Leistungsbeschreibung Intervalle. Sofern Flächen durch eigene Reinigungskräfte gereinigt werden, ist die Zuordnung eines zusammenhängenden Reviers für die Fremdreinigung gewährleistet. Näher Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Region Gießen
Beschreibung: Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen – getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung – als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsrei-nigung aller vom genannten RIM Gießen betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Der Reinigungsvertrag beginnt mit Zuschlag. Leistungen aus diesem Vertrag sind frühestens ab dem 01.07.2024 zu erbringen. Die Flächen sind der als Anlage 11 beigefügten Tabellen Flächen-Details zu entnehmen. Zur zeitnahen Vorbereitung der Auftragsaufnahme ist der AN unmittelbar nach Zuschlag verpflichtet, den jeweiligen RIM zu kontaktieren. In einigen Dienststellen erfolgt die Reinigung – neben der Fremdreinigung – noch vollständig oder in Teilbereichen durch eigene Reinigungskräfte. So bestehen derzeit Liegenschaften mit reiner Fremdreinigung, mit einer Mischreinigung (Fremd- und Eigenreinigung mit unterschiedlichen Anteilen) sowie vereinzelt Liegenschaften mit reiner Eigenreinigung. Die ausgeschriebenen Mengen/Flächen beziehen sich auf die durch Fremddienstleister zu reinigenden Flächen zum Stichtag 17.11.2023. Die Mengen-/Flächenangaben sind nicht statisch, sie sind vielmehr monatlicher Veränderung unterlegen. Die Mengen-/Flächenangaben im Leistungsverzeichnis (LV) dienen daher als Basis Ihrer Kalkulation der Preise pro Quadratmeter. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach den tatsächlich gereinigten Flächen. Die ausführlichen Beschreibungen der durchzuführenden Leistungen befinden sich mit den vorgegebenen Intervallen für jede Raumgruppe und Bodenart in den als Anlage 8 beigefügten Leistungsbeschreibung Intervalle. Sofern Flächen durch eigene Reinigungskräfte gereinigt werden, ist die Zuordnung eines zusammenhängenden Reviers für die Fremdreinigung gewährleistet. Näher Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Region Kassel
Beschreibung: Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen – getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung – als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsrei-nigung aller vom genannten RIM Gießen betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Der Reinigungsvertrag beginnt mit Zuschlag. Leistungen aus diesem Vertrag sind frühestens ab dem 01.07.2024 zu erbringen. Die Flächen sind der als Anlage 11 beigefügten Tabellen Flächen-Details zu entnehmen. Zur zeitnahen Vorbereitung der Auftragsaufnahme ist der AN unmittelbar nach Zuschlag verpflichtet, den jeweiligen RIM zu kontaktieren. In einigen Dienststellen erfolgt die Reinigung – neben der Fremdreinigung – noch vollständig oder in Teilbereichen durch eigene Reinigungskräfte. So bestehen derzeit Liegenschaften mit reiner Fremdreinigung, mit einer Mischreinigung (Fremd- und Eigenreinigung mit unterschiedlichen Anteilen) sowie vereinzelt Liegenschaften mit reiner Eigenreinigung. Die ausgeschriebenen Mengen/Flächen beziehen sich auf die durch Fremddienstleister zu reinigenden Flächen zum Stichtag 17.11.2023. Die Mengen-/Flächenangaben sind nicht statisch, sie sind vielmehr monatlicher Veränderung unterlegen. Die Mengen-/Flächenangaben im Leistungsverzeichnis (LV) dienen daher als Basis Ihrer Kalkulation der Preise pro Quadratmeter. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach den tatsächlich gereinigten Flächen. Die ausführlichen Beschreibungen der durchzuführenden Leistungen befinden sich mit den vorgegebenen Intervallen für jede Raumgruppe und Bodenart in den als Anlage 8 beigefügten Leistungsbeschreibung Intervalle. Sofern Flächen durch eigene Reinigungskräfte gereinigt werden, ist die Zuordnung eines zusammenhängenden Reviers für die Fremdreinigung gewährleistet. Näher Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
keine Angabe
Teilnahmefrist:
keine Angabe
Angebotsabgabe:
05.03.2024 12:00
Angebotseröffnung:
05.03.2024 12:00
Bindefrist:
keine Angabe
Ausführungsbeginn:
keine Angabe
Ausführungsende:
keine Angabe
Bemerkung:
keine Angabe