Tragwerksplanung nach §§ 49 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI für die Maßnahme "REVITALISIERUNG BUTEILE Umbau Sanierung einer Sheddachhalle"
in Neustadt an der Orla
Tragwerksplanung nach §§ 49 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI für die Maßnahme "REVITALISIERUNG BUTEILE Umbau Sanierung einer Sheddachhalle"
in Neustadt an der Orla
Bauplanung | Fachingenieur | Tragwerksplanung, Baustatik
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
21.10.2024
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Markt 1
07806
Neustadt an der Orla
Auftragnehmer:
SIGMA PLAN ® WEIMAR GmbH
Am Kirschberg 33
99423
Weimar
Auftragssumme:
71 211,99 EUR
Vergabenummer:
2.7600 024 940 000/VgV/05/2024
Vergabeverfahren:
Verhandlungsverfahren
Angebote:
1
Titel: Tragwerksplanung nach §§ 49 – 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI für die Maßnahme „REVITALISIERUNG BUTEILE / Umbau Sanierung einer Sheddachhalle“
Beschreibung: Die Stadt Neustadt an der Orla plant die Revitalisierung der Sheddachhalle in der Triptiser Straße 14. Ziel ist die Umgestaltung und Wiederaufwertung des Bestandes durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept. Als Zwischennutzung soll diese im Jahr 2028 der Landesgartenschau als Blumenhalle dienen. – Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung soll ein innovatives, wirtschaftliches und flexibles Konzept für die künftige Nutzung der Sheddachhalle erarbeitet werden. Dabei soll das bereits für die Landesgartenschau entwickelte Entwurfskonzept des Außenraums als Grundlage dienen. – Die Gebäudeplanung erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept in Varianten, aus denen dann eine Variante für die spätere Nutzung ausgewählt werden soll. – Die Aufgabe umfasst die Analyse des bestehenden Tragwerks und die Entwicklung eines Tragwerkskonzepts, das sowohl die Anforderungen der Sanierung, als auch die neuen gestalterischen und funktionalen Anforderungen des Projekts berücksichtigt. Der Tragwerksplaner muss eng mit Architekten, Bauingenieuren und anderen Fachleuten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sich das Tragwerkskonzept nahtlos in den Gesamtentwurf einfügt. Erfahrung in der Altbausanierung und fundierte Kenntnisse der verschiedenen Baustoffe und Bauweisen sind erforderlich. – Während der Landesgartenschau müssen die Anforderungen von „Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Thüringen“ für Ausstellungsbereiche umgesetzt werden. Für Hallenschauen mit wechselnden gärtnerischen und floristischen Themen, sind demnach geeignete Räumlichkeiten (ca. 1.000 bis 1.500 qm) mit der erforderlichen Technikausstattung und geeigneten Lichtverhältnissen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ist eine teilweise gastronomische Nutzung ein wesentlicher Bestandteil.
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Tragwerksplanung nach §§ 49 – 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI für die Maßnahme „REVITALISIERUNG BUTEILE / Umbau Sanierung einer Sheddachhalle“
Beschreibung: Die Stadt Neustadt an der Orla plant die Revitalisierung der Sheddachhalle in der Triptiser Straße 14. Ziel ist die Umgestaltung und Wiederaufwertung des Bestandes durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept. Als Zwischennutzung soll diese im Jahr 2028 der Landesgartenschau als Blumenhalle dienen. – Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung soll ein innovatives, wirtschaftliches und flexibles Konzept für die künftige Nutzung der Sheddachhalle erarbeitet werden. Dabei soll das bereits für die Landesgartenschau entwickelte Entwurfskonzept des Außenraums als Grundlage dienen. – Die Gebäudeplanung erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept in Varianten, aus denen dann eine Variante für die spätere Nutzung ausgewählt werden soll. – Die Aufgabe umfasst die Analyse des bestehenden Tragwerks und die Entwicklung eines Tragwerkskonzepts, das sowohl die Anforderungen der Sanierung, als auch die neuen gestalterischen und funktionalen Anforderungen des Projekts berücksichtigt. Der Tragwerksplaner muss eng mit Architekten, Bauingenieuren und anderen Fachleuten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sich das Tragwerkskonzept nahtlos in den Gesamtentwurf einfügt. Erfahrung in der Altbausanierung und fundierte Kenntnisse der verschiedenen Baustoffe und Bauweisen sind erforderlich. – Während der Landesgartenschau müssen die Anforderungen von „Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Thüringen“ für Ausstellungsbereiche umgesetzt werden. Für Hallenschauen mit wechselnden gärtnerischen und floristischen Themen, sind demnach geeignete Räumlichkeiten (ca. 1.000 bis 1.500 qm) mit der erforderlichen Technikausstattung und geeigneten Lichtverhältnissen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ist eine teilweise gastronomische Nutzung ein wesentlicher Bestandteil.
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge
Teilnahmefrist:
06.08.2024 11:00
Angebotsabgabe:
keine Angabe
Angebotseröffnung:
keine Angabe
Bindefrist:
06.11.2024
Ausführungsbeginn:
13.11.2024
Ausführungsende:
30.11.2025
Bemerkung:
keine Angabe