Tragwerksplanung nach §§ 49 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI für die Maßnahme "REVITALISIERUNG BUTEILE Umbau Sanierung einer Sheddachhalle"

in Neustadt an der Orla

Tragwerksplanung nach §§ 49 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI für die Maßnahme "REVITALISIERUNG BUTEILE Umbau Sanierung einer Sheddachhalle"

in Neustadt an der Orla

Bauplanung | Fachingenieur | Tragwerksplanung, Baustatik

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

21.10.2024

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Markt 1
07806
Neustadt an der Orla

Auftragnehmer:

SIGMA PLAN ® WEIMAR GmbH
Am Kirschberg 33
99423
Weimar

Auftragssumme:

71 211,99 EUR

Vergabenummer:

2.7600 024 940 000/VgV/05/2024

Vergabeverfahren:

Verhandlungsverfahren

Angebote:

1
Titel: Tragwerksplanung nach §§ 49 – 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI für die Maßnahme „REVITALISIERUNG BUTEILE / Umbau Sanierung einer Sheddachhalle“ Beschreibung: Die Stadt Neustadt an der Orla plant die Revitalisierung der Sheddachhalle in der Triptiser Straße 14. Ziel ist die Umgestaltung und Wiederaufwertung des Bestandes durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept. Als Zwischennutzung soll diese im Jahr 2028 der Landesgartenschau als Blumenhalle dienen. – Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung soll ein innovatives, wirtschaftliches und flexibles Konzept für die künftige Nutzung der Sheddachhalle erarbeitet werden. Dabei soll das bereits für die Landesgartenschau entwickelte Entwurfskonzept des Außenraums als Grundlage dienen. – Die Gebäudeplanung erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept in Varianten, aus denen dann eine Variante für die spätere Nutzung ausgewählt werden soll. – Die Aufgabe umfasst die Analyse des bestehenden Tragwerks und die Entwicklung eines Tragwerkskonzepts, das sowohl die Anforderungen der Sanierung, als auch die neuen gestalterischen und funktionalen Anforderungen des Projekts berücksichtigt. Der Tragwerksplaner muss eng mit Architekten, Bauingenieuren und anderen Fachleuten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sich das Tragwerkskonzept nahtlos in den Gesamtentwurf einfügt. Erfahrung in der Altbausanierung und fundierte Kenntnisse der verschiedenen Baustoffe und Bauweisen sind erforderlich. – Während der Landesgartenschau müssen die Anforderungen von „Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Thüringen“ für Ausstellungsbereiche umgesetzt werden. Für Hallenschauen mit wechselnden gärtnerischen und floristischen Themen, sind demnach geeignete Räumlichkeiten (ca. 1.000 bis 1.500 qm) mit der erforderlichen Technikausstattung und geeigneten Lichtverhältnissen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ist eine teilweise gastronomische Nutzung ein wesentlicher Bestandteil. 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Tragwerksplanung nach §§ 49 – 52 i. V. m. Anlage 14 HOAI für die Maßnahme „REVITALISIERUNG BUTEILE / Umbau Sanierung einer Sheddachhalle“ Beschreibung: Die Stadt Neustadt an der Orla plant die Revitalisierung der Sheddachhalle in der Triptiser Straße 14. Ziel ist die Umgestaltung und Wiederaufwertung des Bestandes durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept. Als Zwischennutzung soll diese im Jahr 2028 der Landesgartenschau als Blumenhalle dienen. – Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung soll ein innovatives, wirtschaftliches und flexibles Konzept für die künftige Nutzung der Sheddachhalle erarbeitet werden. Dabei soll das bereits für die Landesgartenschau entwickelte Entwurfskonzept des Außenraums als Grundlage dienen. – Die Gebäudeplanung erarbeitet derzeit ein Nutzungskonzept in Varianten, aus denen dann eine Variante für die spätere Nutzung ausgewählt werden soll. – Die Aufgabe umfasst die Analyse des bestehenden Tragwerks und die Entwicklung eines Tragwerkskonzepts, das sowohl die Anforderungen der Sanierung, als auch die neuen gestalterischen und funktionalen Anforderungen des Projekts berücksichtigt. Der Tragwerksplaner muss eng mit Architekten, Bauingenieuren und anderen Fachleuten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sich das Tragwerkskonzept nahtlos in den Gesamtentwurf einfügt. Erfahrung in der Altbausanierung und fundierte Kenntnisse der verschiedenen Baustoffe und Bauweisen sind erforderlich. – Während der Landesgartenschau müssen die Anforderungen von „Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Thüringen“ für Ausstellungsbereiche umgesetzt werden. Für Hallenschauen mit wechselnden gärtnerischen und floristischen Themen, sind demnach geeignete Räumlichkeiten (ca. 1.000 bis 1.500 qm) mit der erforderlichen Technikausstattung und geeigneten Lichtverhältnissen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ist eine teilweise gastronomische Nutzung ein wesentlicher Bestandteil.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge

Teilnahmefrist:

06.08.2024 11:00

Angebotsabgabe:

keine Angabe

Angebotseröffnung:

keine Angabe

Bindefrist:

06.11.2024

Ausführungsbeginn:

13.11.2024

Ausführungsende:

30.11.2025

Bemerkung:

keine Angabe
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