Stadt Altötting Straßmühle Tragwerksplanung gem. §§ 51 ff HOAI LPH 1-6,

in Altötting

Stadt Altötting Straßmühle Tragwerksplanung gem. §§ 51 ff HOAI LPH 1-6,

in Altötting

Bauplanung | Architekten | Gebäudeplanung und Raumbildender Ausbau

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

10.09.2024

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Stadt Altötting
Kapellplatz 2a
84503
Altötting

Auftragnehmer:

Ingenieurbüro Enzwieser
Hochfellnweg 11
83236
Übersee/Chiemsee

Auftragssumme:

Wert der Ausschreibung: 62 000,00 EUR

Vergabenummer:

444 AOE SM_VgV_TWP

Vergabeverfahren:

Verhandlungsverfahren

Angebote:

2
Titel: Stadt Altötting – Straßmühle – Tragwerksplanung gem. §§ 51 ff HOAI – LPH 1-6, 8 Beschreibung: Stadt Altötting – Straßmühle – Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 51 ff HOAI – Leistungsphasen 1-6, 8 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Stadt Altötting – Straßmühle – Tragwerksplanung gem. §§ 51 ff HOAI – LPH 1-6, 8 Beschreibung: Die Stadt Altötting ist Eigentümer der „Straßmühle“ und möchte diese einer Sanierung zuführen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein historisches Mühlengebäude, etwa auf halber Strecke zwischen Alt- und Neuötting an einem vom Möhrenbach abgetrennten Mühlkanal, in einem Landschaftsschutzgebiet gelegen. Der Bau dürfte nach Ausweis des Urkatasters, der Ausbildung der Konstruktion und der Gestaltung zumindest in das frühe 19. Jahrhundert zurückgehen. Es handelt sich um einen in Nord-Süd-Richtung orientierten, unmittelbar über dem Kanal aufragenden Baukörper mit zwei Vollgeschossen und Satteldach. Östlich des Mühlgebäudes besteht ein eigenständiger kleiner Wirtschaftsbau/-schuppen. Für die Straßmühle wurde eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet, die neben der Bestandsuntersuchung und bausubstanziellen Gebäudebewertung ein Nutzungskonzept beinhaltet. Die Mühle und das Nebengebäude könnten mit einem ergänzenden Neubau als hofartiges Ensemble ausgebildet und z. B. als Identifikationspunkt der Jugendarbeit und für Vereinsräume genutzt werden. Der Neubaukörper soll vsl. In Holzbauweise umgesetzt werden. Die Platzierung des Neubaus ist baurechtlich noch zu klären. Das Ziel ist, den Bestand so weit wie möglich zu erhalten, zu sanieren und wiederherzustellen und damit ein Beispiel für den nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen aufzuzeigen. Zudem ist die Erneuerung der Zufahrtsbrücke von Tragwerksplanungsseite zu planen und umzusetzen. Dies ist vsl. als Vorabmaßnahme notwendig. Die Grobkostenschätzung in der Machbarkeitsstudie beläuft sich auf rd. 2,9 Mio. ¤ brutto (KG 200-700). Fördermöglichkeiten sind zu prüfen (Städtebauförderung und ggf. weitere). Entsprechende Unterstützung durch das Planungsteam in förderrechtlichen Belangen wird erwartet.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

keine Angabe

Teilnahmefrist:

keine Angabe

Angebotsabgabe:

keine Angabe

Angebotseröffnung:

keine Angabe

Bindefrist:

keine Angabe

Ausführungsbeginn:

01.08.2024

Ausführungsende:

31.12.2028

Bemerkung:

keine Angabe