Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße, 68372 Schwetzingen

in Schwetzingen

Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße, 68372 Schwetzingen

in Schwetzingen

Sonstige Dienstleistungen | Sicherheitsdienstleistungen

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

05.09.2022

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Regierungspräsidium Karlsruhe
Felsstraße 2-4
76185
Karlsruhe

Auftragnehmer:

City Schutz GmbH
Gewerbegebietsstraße 24
06618
Schönburg

Auftragssumme:

1.00 EUR

Vergabenummer:

0230.9/5-22

Vergabeverfahren:

Nicht offenes Verfahren

Angebote:

5
II.1.4) Kurze Beschreibung: Sicherheitsdienst -, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) – Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße, 68732 Schwetzingen II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis Hauptort der Ausführung: Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Sicherheitsdienst -, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) – Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße, 68732 Schwetzingen II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium – Name: Realisierungskonzept / Gewichtung: 13 Qualitätskriterium – Name: Konzept Konfliktmanagement / Gewichtung: 13 Qualitätskriterium – Name: Personalkonzept / Gewichtung: 14 Preis – Gewichtung: 60 II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 30/11/2022 Ende: 30/11/2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 30.11.2026, 18:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen. II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es werden fünf Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Wertung dieser Kriterien erfolgt dabei anhand der folgenden Matrix. 1. Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten drei Geschäftsjahren zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) geschlossen wurden (Gewichtung 60%). Gewertet werden die besten drei Referenzen. Jede dieser Referenzen kann maximal 20 Punkte wie folgt erreichen: Beim Referenzobjekt handelt es sich entweder um: – Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer in Betrieb befindlichen Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich gemäß § 44 AsylG = 13 Punkte, oder – Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer in Betrieb befindlichen Vorläufigen und Anschlussunterbringung nach § 53 AsylG = 5 Punkte, oder – Sicherheits-, Kontroll- oder Pfortendienste in sonstigen Bereichen sowie im Stand-by befindliche oder geschlossene Einrichtungen nach den §§ 44 oder 53 AsylG = 2 Punkte und – die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mehr als 400 Betten = 7 Punkte, oder – die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mehr als 250 Betten = 3 Punkte 2. Kriterium: Personelle Kapazität (nur eigenes Personal) des Bewerbers im Durchschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Die Wertung erfolgt wie folgt: – mehr als 1.000 Mitarbeiter = 20 Punkte, – mehr als 750 Mitarbeiter = 17 Punkte, – mehr als 500 Mitarbeiter = 12 Punkte, – mehr als 250 Mitarbeiter = 4 Punkte, – mehr als 100 Mitarbeiter = 2 Punkte. 3. Kriterium: Umsatzzahlen des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz der drei Jahre wie folgt: – mehr als 20.000.000 EUR = 20 Punkte, – mehr als 10.000.000 EUR = 17 Punkte, – mehr als 5.000.000 EUR = 12 Punkte, – mehr als 3.000.000 EUR = 6 Punkte, – mehr als 1.000.000 EUR = 2 Punkte. Bei Gesamtpunktegleichstand erhält der Bewerber mit mehr Punkten beim 1. Kriterium die bessere Platzierung, bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand beim 1. Kriterium der Bewerber mit mehr Punkten beim 2. Kriterium. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand bei allen drei Kriterien entscheidet das Los. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Abweichende Besetzung (Nr. 4.2 der Anlage 2.2 – Leistungsbeschreibung): Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen; konkret ist einem Aufstockungsverlangen um einen Sicherheitsmitarbeiter über die jeweiligen Zahlen der Regelbesetzung spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu zwei Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen zweier Wochen, um bis zu vier Sicherheitsmitarbeiter binnen sechs Wochen verlangen. Eine Absenkung um zwei Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu vier Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate. Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um drei Sicherheitsmitarbeiter auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf zwei Mitarbeiter zu reduzieren, binnen zweier Wochen auf einen Mitarbeiter und binnen sechs Wochen die Regelbesetzung wiederherzustellen.) Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und des Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen. Aktuell ist die Brandmeldeanlage nicht auf die Feuerwehr aufgeschaltet, weswegen Brandwachen durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Sobald diese für die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben nicht mehr erforderlich sind, kann der Auftraggeber – unabhängig von den o.a. Abstockungsregelungen – eine Absenkung um bis zu 11 Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate verlangen. Preisgleitklausel (§ 3 Nr. 2 der Anlage 2.3a – Dienstleistungsvertrag): Frühestens nach Ablauf der ersten sechs Leistungsmonate kann aufgrund tarifvertraglich gebundener Lohnänderung betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 90 % um die Lohnänderung angepasst wird. II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge

Teilnahmefrist:

17.05.2022 10:00

Angebotsabgabe:

keine Angabe

Angebotseröffnung:

keine Angabe

Bindefrist:

16.09.2022

Ausführungsbeginn:

30.11.2022

Ausführungsende:

30.11.2024

Bemerkung:

keine Angabe
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