Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung

in Landshut

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung

in Landshut

Leasing | Fahrradleasing

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

13.11.2024

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Stadt Landshut
Luitpoldstraße 29
84034
Landshut

Auftragnehmer:

JobRad GmbH
Heinrich-von-Stephan-Str. 13
79100
Freiburg im Breisgau

Auftragssumme:

keine Angabe

Vergabenummer:

2024-019

Vergabeverfahren:

Verhandlungsverfahren

Angebote:

4
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung Landshut Beschreibung: Die Stadt Landshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern im Freistaat Bayern mit rund 75.000 Einwohnern. Die Stadt Landshut ist Arbeitgeber von ca. 1.454 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern inklusive Beamtinnen und Beamte, von denen 1.247 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive Beamtinnen und Beamte zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing berechtigt sind. Voraussichtlich 116 Beschäftigte werden im Zeitraum eines Jahres bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing erreichen. Die Stadtwerke Landshut sind ein kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut. Die Stadtwerke sind Arbeitgeber von ca. 478 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von denen 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teil-nahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Die Hl Geistspitalstiftung Landshut betreibt die beiden Alten- und Pflegeheime Hl. Geistspital und Magdalenenheim. Die Hl Geistspitalstiftung ist Arbeitgeber von derzeit ca. 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von denen 124 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Voraussichtlich 30 Personen werden im Zeitraum der nächsten 2 Jahre bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung erreichen. Ziel der Auftraggeber ist es zum einen, einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vorgaben einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 nach Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) zu erreichen. Dies umfasst insbesondere eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, sodass auch eine Förderung des Radverkehrs erfolgen soll. Zum anderen soll die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der kommunalen Beamtinnen und Beamten (gemeinsam als „Beschäftigte“ bezeichnet) gefördert und so die Attraktivität der Auftraggeber als Arbeitgeber erhalten werden (sog. Incentives für Arbeitnehmer). Zur Umsetzung dieser Ziele beabsichtigen die Auftraggeber, den Beschäftigten über einen Kooperationspartner ein attraktives Angebot über die Bereitstellung eines Fahrrads im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung zu unterbreiten. Den Beschäftigten soll es möglich sein, für die Dauer von 36 Monaten ein Fahrrad zu nutzen, für welches der Teil des monatlichen Arbeitsentgeltes bzw. der Besoldung umgewandelt wird, der der Höhe nach der Leasingrate entspricht. Diese Leasingrate zahlt der Auftraggeber dann an den Kooperationspartner. Mit der Ergänzung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 (TV-Fahrradleasing) zum 1. März 2021 sowie mit Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) zum 1. Januar 2023 wurden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Entgeltumwandlung geschaffen. 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Landshut, der Stadtwerke Landshut und der Hl. Geistspitalstiftung Landshut Beschreibung: Die Stadt Landshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern im Freistaat Bayern mit rund 75.000 Einwohnern. Die Stadt Landshut ist Arbeitgeber von ca. 1.454 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern inklusive Beamtinnen und Beamte, von denen 1.247 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive Beamtinnen und Beamte zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing berechtigt sind. Voraussichtlich 116 Beschäftigte werden im Zeitraum eines Jahres bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing erreichen. Die Stadtwerke Landshut sind ein kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut. Die Stadtwerke sind Arbeitgeber von ca. 478 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von denen 380 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teil-nahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Die Hl Geistspitalstiftung Landshut betreibt die beiden Alten- und Pflegeheime Hl. Geistspital und Magdalenenheim. Die Hl Geistspitalstiftung ist Arbeitgeber von derzeit ca. 170 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von denen 124 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Abrufberechtigung zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing besitzen. Voraussichtlich 30 Personen werden im Zeitraum der nächsten 2 Jahre bei Bewährung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden und dann ebenfalls die Abrufberechtigung erreichen. Ziel der Auftraggeber ist es zum einen, einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vorgaben einer klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040 nach Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) zu erreichen. Dies umfasst insbesondere eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, sodass auch eine Förderung des Radverkehrs erfolgen soll. Zum anderen soll die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der kommunalen Beamtinnen und Beamten (gemeinsam als „Beschäftigte“ bezeichnet) gefördert und so die Attraktivität der Auftraggeber als Arbeitgeber erhalten werden (sog. Incentives für Arbeitnehmer). Zur Umsetzung dieser Ziele beabsichtigen die Auftraggeber, den Beschäftigten über einen Kooperationspartner ein attraktives Angebot über die Bereitstellung eines Fahrrads im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung zu unterbreiten. Den Beschäftigten soll es möglich sein, für die Dauer von 36 Monaten ein Fahrrad zu nutzen, für welches der Teil des monatlichen Arbeitsentgeltes bzw. der Besoldung umgewandelt wird, der der Höhe nach der Leasingrate entspricht. Diese Leasingrate zahlt der Auftraggeber dann an den Kooperationspartner. Mit der Ergänzung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 (TV-Fahrradleasing) zum 1. März 2021 sowie mit Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) zum 1. Januar 2023 wurden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Entgeltumwandlung geschaffen.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge

Teilnahmefrist:

17.06.2024 15:00

Angebotsabgabe:

17.06.2024 15:00

Angebotseröffnung:

keine Angabe

Bindefrist:

keine Angabe

Ausführungsbeginn:

01.11.2024

Ausführungsende:

31.10.2030

Bemerkung:

keine Angabe
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