Neuvergabe des Betriebs der öffentlichen Straßenbeleuchtung

in Görlitz

Neuvergabe des Betriebs der öffentlichen Straßenbeleuchtung

in Görlitz

Strassenbetriebseinrichtungen | Strassenbeleuchtung | Wartung und Instandhaltung von Straßenbeleuchtung

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

22.01.2025

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Stadtverwaltung Görlitz
Untermarkt 6-8
02826
Görlitz

Auftragnehmer:

Stadtwerke Görlitz AG
Demianiplatz 23
02826
Görlitz

Auftragssumme:

keine Angabe

Vergabenummer:

045.0133.2/2023

Vergabeverfahren:

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Angebote:

3
Titel: Neuvergabe des Betriebs der öffentlichen Straßenbeleuchtung Beschreibung: Neuvergabe des Betriebs der öffentlichen Straßenbeleuchtung 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Neuvergabe des Betriebs der öffentlichen Straßenbeleuchtung Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Görlitz. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche: – Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung, – Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Stadt, Lagerhaltung, Einkauf, Planung), – Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen, – regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Anlagen, – Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen, – Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Stadt. Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von der für den Beleuchtungserfolg erforderlichen elektrischen Energie an die Stadt Görlitz. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Stadt Görlitz ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den Beleuchtungsanlagen zur Durchführung des Vertrages ein.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

keine Angabe

Teilnahmefrist:

keine Angabe

Angebotsabgabe:

keine Angabe

Angebotseröffnung:

keine Angabe

Bindefrist:

keine Angabe

Ausführungsbeginn:

keine Angabe

Ausführungsende:

keine Angabe

Bemerkung:

keine Angabe
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