Neubau Kita Regenbogen, Leistungen der Technische Ausrüstung (Elektro) gem. §§ 53 ff. HOAI, Anl.-Gr. 4-5;8
in Pfungstadt.
Neubau Kita Regenbogen, Leistungen der Technische Ausrüstung (Elektro) gem. §§ 53 ff. HOAI, Anl.-Gr. 4-5;8
in Pfungstadt.
Bauplanung | Fachingenieur | Elektrotechnik
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
13.03.2023
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Magistrat der Stadt Pfungstadt, Hauptamt, Vergabe, Submission, Geodaten
Kirchstraße 12-14
64319
Pfungstadt
Auftragnehmer:
IPROconsult GmbH
Am Stadion 18-24
51465
Bergisch Gladbach
Auftragssumme:
71 626.00 EUR
Vergabenummer:
V20GM02-04
Vergabeverfahren:
Verhandlungsverfahren
Angebote:
2
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Pfungstadt plant den Neubau der Kindertagesstätte Regenbogen in der Ringstraße 63 Gemarkung Pfungstadt, Flur 4, Flur-Nr. 101. Zu errichten sind 6 Kindergartengruppen Ü 3 mit Außenanlagen Die Nutzbarkeit der Kindertagesstätte als Familienzentrum ist im Raumprogramm zu gewährleisten. Neben den Gruppen- und Intensivräumen umfasst das Raumprogramm auch einen Turn- und Mehrzweckraum, Sanitär-, Personal- und Verwaltungsräume, ein Bistro mit Küche, Lager- und Technikräume sowie Freiflächen. Die insgesamt 6 Kindergruppen sollen gegebenenfalls unter Nutzung der öffentlichen Fördermittel aus dem Bundes- und Land teils des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) als Neubau in einem Zug barrierefrei errichtet werden.
Im geplanten Objekt sollen keine Fossile- Energieträger eingesetzt werden. Die Energieerzeuge der technischen Ausstattung soll über eine Luftwärmepumpe erfolgen. Weiterhin erfolgt zum Eigenstromverbrauch der Bau einer Fotovoltaikanlage. Das Objekt erhält eine KNX-Gebäudeautomation. Alle technische Anbindemöglichkeiten an Gebäudeautomation sind vorzusehen. Derzeit ist der Wissenstand, dass ca. 800 Datenpunkte vorzusehen sind. Der Ausbau ist auf den Belag der technischen Gebäudeausstattung abzustimmen. Deshalb sind u.a. Trassen und Zentralen mit revisionierbaren Bekleidungen auszustatten.
Beschaffungsbeschreibung Objektplanung (informativ)
Im Rahmen der Entwurfsplanung soll geprüft werden, ob eine Modulbauweise bei gleicher Qualität gegenüber der klassischen Bauweise möglich ist. Es wird eine Entscheidungsgrundlage für die städtischen Gremien erstellt, aus der die Vor- und Nachteile deutlich werden. Es wird darin nachvollziehbar abgewogen werden, ob eine Ausschreibung (gem. VOB/A §7b) mit Leistungsverzeichnissen oder (gem. VOB/A §7c) funktional erfolgen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dokumentiert, Vor- und Nachteile sind benannt und dem Bauherrn als Entscheidungsvorlage vorgelegt.
Es sind drei mögliche Entscheidungen zur weiteren Vorgehensweise denkbar:
• Modulbauweise
• Klassische Bauweise
• Keine Entscheidung nach Entwurfsplanung möglich
Sollte die Entscheidung zugunsten der Modulbauweise getroffen werden, die nur von Generalunternehmern angeboten werden kann, so ist die Ausschreibung der Bauleistungen in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung in Modulbauweise zu erstellen. Es werden optional Leistungen der Stufe 2 der Honorarvereinbarung beauftragt. Sollte die Entscheidung zugunsten der klassischen Bauweise getroffen werden, so erfolgt die Ausschreibung mit losweisen Leistungsverzeichnissen. Es werden optional die Leistungen der Stufe 2 und Stufe 3 der Honorarvereinbarung beauftragt.
Sollte als Ergebnis der Entwurfsplanung keine Entscheidung über die Bauweise getroffen werden können, so wird die Ausschreibung der Bauleistungen in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung als Parallelausschreibung erfolgen.
Diese umfasst sowohl die funktionalen Leistungsbeschreibungen aller Einzelgewerke (aller Kostengruppen 200 bis 500 gem. DIN 276) in klassischer Bauweise, die als Lose in einer Ausschreibung gebündelt werden als auch die funktionale Leistungsbeschreibung in Modulbauweise.
Je nach Wirtschaftlichkeit der Angebote ist entweder eine losweise Vergabe in klassischer Bauweise, oder eine Vergabe an einen GU (alle Gewerke) in klassischer Bauweise oder eine Vergabe an einen GU in Modulbauweise möglich. Es werden optional Leistungen der Stufe 2 der Honorarvereinbarung beauftragt, sowie in Abhängigkeit der Vergabe (ohne GU) optional die Leistungen der Stufe 3 der Honorarvereinbarung.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
, Technische Ausrüstung (Elektro) gem. §§ 53 ff. HOAI, Anl.-Gr. 4-5;8, Lp 1-9
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Hauptort der Ausführung:
Ringstraße 63
64319 Pfungstadt.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Beschaffungsbeschreibung zur technischer elektrischen Gebäudeausbauplanung
• Eigenstromerzeugungsanlagen hier Photovoltaik-Anlagen.
• Niederspannungsanlagen mit bis zu drei Verteilebenen ab Übergabe EVU einschließlich. Beleuchtungsanlagen und Zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.
• Niederspannungsinstallationen einschließlich KNX-Gebäudeautomation.
• Blitzschutz- oder Erdungsanlagen.
• Außenbeleuchtungsanlagen. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen.
• Gebäudeautomationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration für 800 Datenpunkten.
Kostenermittlung TGA gem. §§ 56 ff. (Besondere Leistung)
Dem Auftraggeber ist es wichtig die Kosten mit ihrer Detailtiefe den politischen Gremien aufzuzeigen. Planungskosten aus der Kostenberechnung bzw. Kostenschätzung (Soll-Kosten) sind mit den Ausführungskosten aus der Kostenfeststellung bzw. Kostenanschlag (Ist-Kosten) zu kontrollieren. Damit soll aufgezeigt werden, wo Kostensteigerungen zu mainifestieren sind. Das Controlling wird bei der Kostenfeststellung nur über eine Transformation von gewerkeorientierten hin zu DIN276-orientierten Kosten erfolgen müssen, zumal der Fördermittelgeber in der baufachlichen Prüfung auf die DIN 276 verweist. Die Zuordnung übernimmt der Auftragnehmer. Das zuvor beschriebene definiert den werkvertraglichen Erfolg zum einen. Zum anderen definiert den werkvertraglichen Erfolg, den Detailierungsgrad zur Kostenermittlung in der Planungsphase hier Kostenberechnung bzw. Kostenschätzung. Es wird notwendig sein, eine gewerkeorientierte Kostenermittlung vorzunehmen und diese dann in die DIN 276 zu transformieren. Die Detailierung wird mit LV-Positionen beginnen, also in der 6. Ebene. Dieses mündet in LV-Titeln, was als 5.Ebene bezeichnet werden kann. Eine Zusammenfassung der LV-Titel wird unter den Anmerkungen zur Kostengliederung der DIN 276 erfolgen, was als 4. Ebene bezeichnet werden kann. Sodass eine Zuordnung in 3. bis zur 1. Ebene nach DIN 276 vornehmbar ist. Dass zuvor beschriebene zur Detailtiefe der Kostenermittlung ist ebenfalls der werkvertragliche Erfolg und wird vom Auftragnehmer übernommen.
Gegenstand der Ausschreibung sind sämtliche Grundleistungen gem. HOAI
Technische Ausrüstung (Elektro) gem. §§ 53 ff. HOAI, Anl.-Gr. 4-5;8
die in drei Stufen beauftragt und bearbeitet werden:
• Stufe 1
Leistungen jeweils aus den Leistungsphasen 1-4.
• Stufe 2
Leistungen jeweils aus den Leistungsphasen 6 mit stufenweiser Beauftragung. Der Umfang der Vergabe der Leistungsphase 5 ist anteilig, sodass mindestens Leitdetails zur Vergabe erbracht werden müssen. ( Informativ: In LPH 7 übernimmt der AG als öffentlicher Bauherr nach Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen (alle LV´s der KG 200 bis 500) das formale Vergabeverfahren.)
• Stufe 3
Die Vergabe der weiteren Leistungen der Leistungsphase 5 hängen davon ab, ob die Umsetzung in Modulbauweise mit einem Generalunternehmer erfolgt oder nicht.
Zunächst wird Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium – Name: Projektteam/Projektorganisation / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium – Name: Projektanalyse/ Herangehensweise / Gewichtung: 50
Preis – Gewichtung: 10
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 22/02/2023
Ende: 12/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
0. Mindesteignung
Es müssen mindestens drei Referenzprojekte wertbar sein, davon mindestens eines aus der Kategorie B. Der mittlere Mindestumsatz netto für vergleichbare Leistungen zwischen 2019 bis 2021 beträgt 400.000 ¤.
1. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, max. 20 Punkte
1.1 Umsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen, max. 20 Punkte
• Wertung
Der mittlere Umsatz (U)wird nach der folgenden Formel bewertet:
Wertungspunkte (Bieter A) = (U(A) – U1) / (U2 -U1) (2 Nachkommastellen)
U1 = 400 T¤ (netto), U2 = 1800 T¤ (netto)
Mittlere Umsätze (netto) über U2 werden mit Wertungspunkt = 1 bewertet.
• Erfüllungsgrad
Erfüllungsgrad (Bieter A) = Wertungspunkte (Bieter A) * 100%
2. Technische Leistungsfähigkeit, max. 70 Punkte
2.1: Kategorie A , max. 20 Punkte
Es werden maximal 2 Referenzprojekte gewertet.
Wertbar ist ein Referenzprojekt, wenn es die geforderten Angaben enthält:
• Neubau energieeffiziente Gebäude
• Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum 2014 bis 2021 abgeschlossen
• Wertung: Jedes wertbare Referenzprojekt erhält 10 Wertungspunkte.
Es sind maximal 20 Wertungspunkte möglich.
2.2: Kategorie B, max. 20 Punkte
Es werden maximal 2 Referenzprojekte gewertet.
Wertbar ist ein Referenzprojekt, wenn es die geforderten Angaben enthält:
• Neubau mit Luftwärme-Pumpe, KNX-Anbindung und Solaranlage
• Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum 2014 bis 2021 abgeschlossen
• Wertung: Jedes wertbare Referenzprojekt erhält 10 Wertungspunkte.
Es sind maximal 20 Wertungspunkte möglich.
2.3: Kategorie C, max. 20 Punkte
Es wird maximal 1 Referenzprojekt gewertet.
Wertbar ist eine Referenzprojekt, wenn es die geforderten Angaben enthält:
• Neubau aus dem Erziehungs- und Bildungsbereich
• Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum 2014 bis 2021 abgeschlossen
• Wertung: Ein wertbares Referenzprojekt erhält 10 Wertungspunkte
Es sind maximal 10 Wertungspunkte möglich.
2.4: Kategorie D, max. 10 Punkte
Es werden maximal 2 Referenzprojekte gewertet.
Wertbar ist ein Referenzprojekt, wenn es die geforderten Angaben enthält:
• Neubau der öffentlichen Hand/Förderprogramme
• Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum 2014 bis 2021 abgeschlossen
• Wertung: Jedes wertbare Referenzprojekt erhält 10 Wertungspunkte
Es sind maximal 20 Wertungspunkte möglich.
Erfüllungsgrad Kategorien A bis D:
Der Erfüllungsgrad der oben genannten Kategorien (Kriterien) ergibt sich aus den erreichten Wertungspunkten (W) geteilt durch die maximale Wertungspunktzahl (Wmax) gemäß folgender Formel:
• ErfüllG (%) = W/Wmax*100
Die maximal erreichbare Punktzahl des jeweiligen Kriteriums wird mit dem zugehörigen Erfüllungsgrad multipliziert und ergibt die erreichte Punktzahl des Kriteriums.
3. Referenzschreiben für vergleichbare Objekte, max. 10 Punkte
Es werden maximal 2 Referenzschreiben gewertet.
Die Vorlage ist optional.
Wertbar ist ein Referenzschreiben, wenn es die geforderten Angaben enthält:
• Nachweis der kosten- und termingerechten Leistungserbringung der Lp 1-9.
• Wertung: Jede wertbare Referenz erhält 5 Wertungspunkte
Es sind maximal 10 Wertungspunkte möglich
Erfüllungsgrad
Der Erfüllungsgrad ergibt sich aus den erreichten Wertungspunkten (W) geteilt durch die maximale Wertungspunktzahl (Wmax) gemäß folgender Formel:
• ErfüllG (%) = W/Wmax*100
Die maximal erreichbare Punktzahl des Kriteriums wird mit dem zugehörigen Erfüllungsgrad multipliziert und ergibt die erreichte Punktzahl des Kriteriums.
4. Ermittlung der Gesamtpunktzahl für jede Bewerbung:
Die erreichten Punktzahlen der Kriterien werden addiert zur Gesamtpunktzahl.
Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Rangfolge der Bewerbung, den höchsten Rang nimmt die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl ein, die weiteren Ränge werden von den Bewerbungen in absteigender Höhe der Gesamtpunktzahl belegt.
Sollten mehrere Bewerbungen gleichrangig sein und innerhalb dieses Ranges die maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, entscheidet innerhalb dieses Ranges das Los über die Teilnahme.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
stufenweise Beauftragung siehe 11.2.4
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge
Teilnahmefrist:
10.11.2022 10:00
Angebotsabgabe:
keine Angabe
Angebotseröffnung:
keine Angabe
Bindefrist:
06.03.2023
Ausführungsbeginn:
22.02.2023
Ausführungsende:
12.12.2025
Bemerkung:
keine Angabe