Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ II DESY, Hamburg Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

in Hamburg

Neubau Integriertes Technologie- und Gründerzentrum ITGZ II DESY, Hamburg Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

in Hamburg

Bauplanung | Fachingenieur | Gebäudetechnik | Technische Gebäudeausrüstung

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

02.05.2022

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607
Hamburg

Auftragnehmer:

GTB – Berlin Gesellschaft für Technik am Bau mbH
Grabensprung 19
12683
Berlin

Auftragssumme:

0.01 EUR

Vergabenummer:

keine Angabe

Vergabeverfahren:

Verhandlungsverfahren

Angebote:

3
II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY plant den Neubau eines Integrierten Technologie- und Gründerzentrums zur Unterbringung der DESY Innovation Factory II im Innovationspark Altona. Die DESY Innovation Factory II ist ein essentieller Bestandteil des Gesamtökosystems und der Schlussstein in der strategischen Entwicklungskette von einer Idee aus dem Forschungsumfeld zu einem Produkt in der Anwendung. Für den Innovationspark Altona wird das Gebäude ein Landmark sein, welches den Auftakt zum Park bildet und innerhalb der Science City stellvertretend für Innovationen aus der Forschung stehen wird. Dabei sollen auf ca. 3.184 m² Nutzfläche verschiedene Typen von Laboren und Werkstätten, sowie Büro-, Meeting- und Aufenthaltsräume entstehen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne labortechnische Anlagen) und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71315000 Haustechnik II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hamburg Hauptort der Ausführung: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY Notkestraße 85 22607 Hamburg II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Entwicklungen der Science City Hamburg-Bahrenfeld, in dessen Kern DESY als führendes Forschungszentrum steht, sind geprägt von den Themen: Forschung, Lehre, Leben und Innovation. Dieses für Hamburg und Deutschland wissenschaftlich und wirtschaftlich relevante Großprojekt kann seine volle Kraft nur entfalten, wenn alle Bereiche gemeinschaftlich gedacht werden. DESY hat sich daher richtiger Weise entschieden sich nicht nur mit seiner exzellenten Forschung zu beteiligen, sondern auch das Thema Innovation in diesem Quartett besetzt. Die DESY Innovation Factory, die hier im integrierten Technologie- und Gründerzentrum entstehen soll ist der größte und wichtigste Baustein in einer ganzen Reihe von Projekten, die DESY im Bereich Innovation umsetzt. Das DESY Innovation Village, die Start-up Labs Bahrenfeld, die DESY Innovation Factory I auf dem zentralen Campus und die DESY Innovation Factory II im Innovationspark am Vorhornweg bilden ein einzigartiges Ökosystem zur Förderung des Transfers von Innovationen aus der Wissenschaft in die Gesellschaft. Die DESY Innovation Factory II soll im Gebäude des ITGZ-II im Innovationspark Altona einziehen. Sie ist ein essentieller Bestandteil des Gesamtökosystems und der Schlussstein in der strategischen Entwicklungskette von einer Idee aus dem Forschungsumfeld zu einem Produkt in der Anwendung. Hier finden die Unternehmen die aus dem Transfer der Innovationen aus der Wissenschaft entstanden sind langfristig ihre Wirkungsstätte. Diese Unternehmen sind Kunden, Partner und Zulieferer der Forschungseinrichtungen in der Science City und deshalb ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems. Für den Innovationspark Altona wird das Gebäude ein Landmark sein, welches den Auftakt zum Park bildet und innerhalb der Science City stellvertretend für Innovationen aus der Forschung stehen wird. Dabei sollen auf ca. 3.184 m² Nutzfläche verschiedene Typen von Laboren und Werkstätten, sowie Büro-, Meeting- und Aufenthaltsräume entstehen. Im Gegensatz zum Standort auf dem Campus wird hierbei nicht primär eine offene Innovationskultur gelebt, sondern die für etablierte Unternehmen wichtige Vertraulichkeit durch in sich geschlossene Bereiche sichergestellt. Der Austausch zwischen den Unternehmen und den Mitarbeitenden dieser Unternehmen wird jedoch dennoch gefördert. Dafür werden die zentralen Flächen wie Teeküchen, Aufenthalts- und Seminar, sowie Veranstaltungsflächen analog zum Campus-Standort so gestaltet sein, dass ein Austausch gefördert wird und sich die Unternehmen dort begegnen. Ergänzend dazu wird ein breites Angebot an Netzwerkveranstaltungen den Innovationspark beleben und zum Austausch anregen. Der Baukörper soll in kompakter Form an der Ecke der Kreuzung Luruper Hauptstraße/Elbgaustraße entstehen und sowohl zur Straße, als auch zum Park hin orientiert sein. Die Labor- und Werkstatträume werden dabei ca. 43% der Nutzfläche ausmachen und die Büroflächen ebenfalls ca. 43%. Es sind Flächen für insgesamt 4 unterschiedliche Nutzer aus folgenden Bereichen vorzusehen: – Detektorentwicklung, – Nanotechnologie, – Lasertechnologie I, – Lasertechnologie II. Die große Herausforderung in diesem Projekt ist es die vielfältigen Raumanforderungen für ein dynamischen Gründerumfeld abzubilden. Hierfür ist es aus aktueller Sicht sinnvoll, ein Konzept zu erarbeiten, welches es ermöglicht, die Räume (nach Bauabschluss) schnell und kostengünstig auf eine neue Nutzung und somit auf die geänderten Anforderungen umzurüsten. Um eine große Überkapazität der Versorgungsanlage zu vermeiden, könnten diese nach einer Gleichzeitigkeitsbetrachtung ausgelegt werden. Damit wäre der Anteil an bestimmten Anforderungsarten fix, jedoch flexibel im Gebäude oder einer Etage frei platzierbar. Ob und wie weit ein solches Konzept wirtschaftlich tragbar und sinnvoll ist, ist in der Planung zu betrachten. Geplant sind der Baubeginn im Juli 2023 und die Nutzungsaufnahme des Gebäudes im Juli 2025. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/03/2022 Ende: 30/01/2026 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2018 bis 2020 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 % Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft: — Jahresmittel ≥ 800.000 EUR/a (5 Punkte) — Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 650.000 EUR/a (4 Punkte) — Jahresmittel < 650.000 EUR/a und ≥ 500.000 EUR/a (3 Punkte) — Jahresmittel < 500.000 EUR/a und ≥ 350.000 EUR/a (2 Punkte) — Jahresmittel < 350.000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (1 Punkt) — Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte) 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 % Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft: — durchschnittlich ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte) — durchschnittlich < 6 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte) — durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte) 3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren (siehe die Vorgabe im jeweiligen Referenzprojekt) bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – Wichtung 90 % DRINGENDER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor den definierten Zeitpunkten in Betrieb genommen wurden oder auch die weiteren Mindestkriterien nicht erfüllen, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Folgende Anforderungen müssen durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein, um die volle Punktzahl zu erhalten: — bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (3 Punkte) — bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme (3 Punkte), — bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Forschungs- bzw. Laborgebäude bzw. ein Gebäude mit vergleichbarer Anforderung und Komplexität (5 Punkte), — bei dem Referenzprojekt wurden bauliche und technische Voraussetzungen für eine flexible Anpassung an wechselnde Nutzer-/Labortypen geschaffen (5 Punkte), — das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 410+420+430+470+480) ≥ 6.000.000 ¤ brutto) (max. 4 Punkte), — durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte), — durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte), — derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (2 Punkte). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog zu entnehmen. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Leistungsphasen 4-9 gemäß § 55 HOAI — Leistungsstufe 1b: Leistungsphase 4 gemäß § 55 HOAI — Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 55 HOAI — Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 + 7 gemäß § 55 HOAI — Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 55 HOAI — Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 55 HOAI Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1a — Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele, und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter — Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage — Leistungen zum Erwirken einer Zertifizierung nach BNB Silber (Angabe in v.H. bezogen auf die anrechenbaren Kosten der beauftragten Kostengruppen) — Erstellen und fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuches — Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission (z.B. 502, NOx) — Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung — Leistungen zur Einhaltung der Richtlinie VDI 6026 Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2 — Leistungen zum Erwirken einer Zertifizierung nach BNB Silber (Angabe in v.H. bezogen auf die anrechenbaren Kosten der beauftragten Kostengruppen) — Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners; Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung — Fortschreiben (des technischen Teils) von Raumbüchern in detaillierter Form Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 3 — Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4 — Leistungen zum Erwirken einer Zertifizierung nach BNB Silber (Angabe in v.H. bezogen auf die anrechenbaren Kosten der beauftragten Kostengruppen) — Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte — Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke — Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- und Kapazitätsplänen — Prüfen von Bestandsunterlagen der ausführenden Unternehmen Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 5 — Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen ggf. weitere Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht. II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge

Teilnahmefrist:

19.01.2022 12:00

Angebotsabgabe:

keine Angabe

Angebotseröffnung:

keine Angabe

Bindefrist:

keine Angabe

Ausführungsbeginn:

01.03.2022

Ausführungsende:

30.01.2026

Bemerkung:

keine Angabe
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