Neubau 7-gruppige Kindertagesstätte Sonnenland in Wasserlos
in Alzenau-Wasserlos
Neubau 7-gruppige Kindertagesstätte Sonnenland in Wasserlos
in Alzenau-Wasserlos
Bauplanung | Architekten | Gebäudeplanung und Raumbildender Ausbau
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
23.12.2020
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Stadt Alzenau Beschaffungsstelle
Hanauer Str. 1
63755
Alzenau
Auftragnehmer:
härtner ito architekten PartGmbB
Hasenbergstraße 37c
70176
Stuttgart
Auftragssumme:
3 875 000.00 EUR
Vergabenummer:
272.1
Vergabeverfahren:
Verhandlungsverfahren
Angebote:
1
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsziel:
Die Stadt Alzenau plant den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Kombination mit Wohnungen im Stadtteil Wasserlos auf dem Grundstück des derzeitigen katholischen Gemeindehauses, welches im Zuge der neuen Planung abgebrochen werden wird.
Der vorhandene Kindergarten Sonnenland befindet sich auf dem Nachbargrundstück. Ein Um- oder Anbau des bestehenden, in die Jahre gekommenen und vor allem zu klein gewordenen Kindergartens hat sich als unwirtschaftlich und nicht realisierbar herausgestellt. Voraussichtlich bleibt der Bestand so lange erhalten, bis der geplante Neubau bezugsfertig ist, ggf. wird eine Interimslösung geschaffen.
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen soll der Neubau bis Ende 2022 realisiert sein.
Aufgabenstellung:
Zu konzipieren sind eine Kindertagesstätte mit Kinderkrippe und Kindergarten (3 U-3-Gruppen, 3 ü-3-Gruppen und eine Inklusionsgruppe) sowie eine Reihe von Wohnungen, die in Kombination mit der Kita (in den oberen Geschossen) angedacht sind. Bei dem Projekt wird besonderer Wert auf den Aspekt der Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit gelegt (Energie, Ökologie).
Für die neuen Kita-Freiflächen ist eine Nutzungsaufteilung (Erschließung, Position Bushaltestelle, Spielbereiche, etc.) vorzuschlagen. Die Gestaltung der Freiflächen wird in einem separaten Auftrag an einen Landschaftsarchitekten vergeben, ein Entwurf der Außenflächen mit Spielgeräten usw. wird daher nicht erwartet.
Bei der Konzeption ist von einem freien Grundstück auszugehen. Für das benachbarte Grundstück der derzeitigen Kita Sonnenland gibt es noch keine Planungen.
Zur Erfüllung der Aufgabenstellung wird die Einreichung eines hochbaulichen Konzepts erwartet, das gemäß Anlage 10.1 HOAI die Leistungsbilder a-e und h der Leistungsphase 2 (Vorplanung) für etwa 2 400 qm BGF skizziert.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code:
DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Alzenau
Friedhofstraße 1
63755 Alzenau-Wasserlos
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Kindertagesstätte:
Die Kindertagesstätte umfasst 3 Krippengruppe mit je 12 Kindern im Alter bis 3 Jahren, 3 Kindergartengruppen mit bis zu 25 Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren, sowie eine Inklusionsgruppe mit bis zu 15 Kindern im Alter zwischen 1 und 6 Jahren.
Die Betreuungszeiten erstrecken sich über den Zeitraum von morgens ca. 7.30 Uhr bis abends ca. 17.00 Uhr von Montag bis Freitag. Bei Veranstaltungen kann es zu einer Nutzung des Gebäudes außerhalb der regulären Öffnungszeiten kommen. Die Kinder werden in den Gruppen von entsprechend qualifiziertem Personal betreut.
Das Raumprogramm der gesamten Kindertagesstätte umfasst eine Nutzungsfläche von ca. 825 m2. Die Wahl der Geschossigkeit, unter Einhaltung der entsprechenden Ausnutzung des Geländes und die Herstellung der mindestens notwendigen Freiflächen, obliegt dem Planer, ebenso sind die direkten Zugänge zum Außengelände für Krippe und Inklusionsgruppe herzustellen.
Kinderkrippe:
Die Krippengruppe besteht aus einem Gruppenraum mit direktem ebenerdigen Ausgang zum Außenspielbereich. Angegliedert an den Gruppenraum sind ein Ruheraum und ein WC-/Wickelbereich mit Duschwanne vorzusehen. Beide Räume sind akustisch und visuell mit dem Gruppenraum zu verbinden, so dass eine Beaufsichtigung der Kinder während der gesamten Betreuungszeit gegeben ist.
Im Flur befinden sich die Garderoben sowie ein offener Bereich, der für unterschiedliche Zwecke genutzt werden kann, wie z. B. zur Besprechung mit Eltern, außerdem ein Kinderwagenraum, der über einen Zugang sowohl von außen als auch von innen verfügen soll.
Kindergarten:
Die Gruppenräume des Kindergartenbereichs erhalten je einen angegliederten Nebenraum mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten.
Die Toiletten des Kindergartenbereichs sind über den Flur erreichbar. Da die Kinder im Kindergarten bereits eine gewisse Reife besitzen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Kinder die Toiletten selbständig aufsuchen können. Im Flur sind die Garderoben für die einzelnen Gruppen getrennt angeordnet.
Die Inklusionsgruppe, die sich aus 15 Kindern mit und ohne Beeinträchtigung zusammensetzt, soll einen direkten ebenerdigen Ausgang in den Außenspielbereich erhalten. Angegliedert an den Gruppenraum befinden sich ein Therapieraum sowie ein Therapiebad.
Abstellräume für pädagogisches Material sollten den Gruppen jeweils zugeordnet sein.
Mehrzweck-/Speiseraum und Küche:
Die Kindertagesstätte erhält einen Mehrzweck-/Speiseraum mit angegliederter Küche. Speisen werden angeliefert und durch eigenes Personal aufbereitet, regeneriert und ausgegeben, die Kinder essen in Tischgemeinschaften im Schichtbetrieb.
Bespielbare Freifläche der Kindertagesstätte:
Um ausreichend Freiflächen für die geplante Kindertagesstätte zur Verfügung stellen zu können, wird ein Teil des angrenzenden Parkgeländes (Kirschgarten) hinzugenommen, dieses ist nicht überbaubar, jedoch landschaftsgestalterisch beplanbar.
Die Freiflächenaufteilung ist Bestandteil der Planungsaufgabe: die bespielbare Freifläche der Kindertagesstätte muss mindestens eine Größe von 1 520 m2 aufweisen (min. 10 m2/Kind), dabei sollten die Außenspielbereiche des Kindergarten- und Kinderkrippenbereichs voneinander räumlich getrennt angeordnet werden.
Anfahrmöglichkeiten zur Kindertagesstätte:
Im Bereich der Bezirksstraße könnte man sich eine Vorfahrtszone mit der Möglichkeit des Kurzparkens für die Eltern vorstellen. Erforderlich sind ca. 8 Stellplätze, inkl. eines barrierefreien Stellplatzes. Notwendig sind außerdem die Küchenanlieferung und die Anfahrt für den Fahrservice von Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung.
Auch wenn es sich derzeit noch nicht immer einfach umsetzen lässt, besteht der Gedanke, sich vom Auto weg, hin zur Wahl alternativer Bring-Möglichkeiten zu entwickeln. Das bedeutet, das Anfahren mit dem Fahrrad soll attraktiv gestaltet werden, auch das Integrieren einer barrierefreien Bushaltestelle im Zugangsbereich der Kindertagesstätte ist denkbar, usw. – hier sind kreative Ideen gewünscht.
Wohnen:
Es besteht der Gedanke, im geplanten Neubau – zusätzlich zur Kindertagesstätte – auch Wohnungen zu integrieren. Es könnten, abhängig vom Entwurfskonzept, bis zu 10 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen entstehen, z. B. für MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte oder auch des nahegelegenen Klinikums. Die notwendigen Stellplätze müssen gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen werden. Mindestens ein Stellplatz je Wohneinheit ist vorzusehen, alles Weitere wird im Zuge eines derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geregelt.
Erwartet wird ein städtebaulich und architektonisch qualitätvoller Entwurf, der intelligent und kreativ mit den unterschiedlichen Anforderungen an den geplanten Neubau umgeht (aus diesem Grund werden keine Vorgaben zur Anzahl der Wohnungen gemacht) und das neue Bauvolumen städtebaulich in angemessener Weise in den Kontext der angrenzenden Bebauungsstrukturen einbindet.
Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit:
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit und der Klimagerechtigkeit sowohl für die Erstellung wie auch für den Betrieb und den Unterhalt des Gebäudes Beachtung finden. Es wird ein energetisches Gesamtkonzept erwartet und eine an ökologischen Aspekten orientierte Herangehensweise an den gesamten Entwurf.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Eigenerklärung der BewerberInnen / Bewerbergemeinschaft zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren.
2. Eigenerklärungen zur Gesamtbeschäftigtenanzahl des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von entsprechend des Vorhabens fachlich qualifizierten Führungskräften und MitarbeiterInnen (je mind. ein Master- bzw. Diplomabschluss der Fachrichtung Architektur) mit mindestens 30 Wochenstunden in den letzten 3 Jahren.
3. Referenzen, die in den letzten 5 Jahren realisiert wurden:
3.1. Referenzen Neubau Kindertagesstätte:
— ab Gebäudeklasse 3 oder höher;
— realisiert (die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein);
— Leistungen gemäß HOAI §34.1 (Neubauten);
— min. Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI §34.3;
— Baukosten: min. 2 Mio. Euro netto in den Kostengruppen 300 und 400.
3.2. Referenzen Neubau Wohnungsbau:
— ab Gebäudeklasse 3 oder höher;
— realisiert (die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein);
— Leistungen gemäß HOAI §34.1 (Neubauten);
— min. Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI §34.3;
— Baukosten: min. 2 Mio. Euro netto in den Kostengruppen 300 und 400.
3.3. Referenz öffentlicher Arbeitgeber und Fördermitteleinsatz:
— Projektumsetzung für einen öffentlichen Auftraggeber und mit Fördermitteleinsatz;
— min. Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI §34.3;
— realisiert.
3.4. Referenz nachhaltige und klimagerechte Planung im Hochbau:
Die unter Energie oder Ressourcenschonung stehenden und mit einem = gekennzeichneten Stichpunkte sind nicht additiv, sondern alternativ zu erfüllen.
Energie:
= Planung eines Hochbaus, der die gültige EnEV um mindestens 30 % unterschreitet;
= Planung eines Hochbaus mit architektonischer Integration von erneuerbaren Energien in die Gebäudehülle (Photovoltaik oder Solarthermie);
= Planung eines Hochbaus mit passiver architektonischer Strategie zum Wärmeschutz durch Kompaktheit und Orientierung des Gebäudekörpers sowie durch Wärmedämmmaßnahmen (Winterfall) und sommerlichen Wärmeschutz (Sommerfall).
Ressourcenschonung:
= Planung eines Hochbaus unter Verwendung von nachwachsenden und regionalen Rohstoffen;
= Planung eines Hochbaus unter Verwendung von Materialien mit geringer grauer Energie;
= Planung eines Hochbaus unter Verwendung von recycelten Baustoffen oder Sekundärrohstoffen;
— realisiert.
Bewerber werden als geeignet angesehen, wenn in den o.g. Kriterien (1) und (2) sowie (3.1) bis (3.4) je mindestens 1 Punkt vergeben werden konnte. Zur Erläuterung der Punktvergabe siehe auch die Anlage Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Auftragsversprechen:
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit der Planungsaufgabe, unter Würdigung der Entscheidung der Vergabekommission, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mit dem besten Lösungsvorschlag die für die Umsetzung des Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Dies sind die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15 Abs. 1 Objektplanung für Gebäude, mit den Leistungsphasen 1 bis 4, 5 bis 7 und 8 bis 9.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung wird die im Zuge des Verhandlungsverfahrens gezahlte Aufwandsentschädigung für die erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet.
Aufwandszahlung an die BieterInnen / Bietergemeinschaften:
Für die BieterInnen / Bietergemeinschaften ist je eine pauschale Aufwandszahlung von 8 800 EUR (Hochbau) brutto vorgesehen.
Nutzungsrecht:
Erfüllt der Teilnahmebeitrag des Bieters den in der Aufgabenstellung ausgegebenen Leistungsumfang und erhält der Bieter somit eine Aufwandsentschädigung, steht dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen des Bieters zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch das Recht zu vollständiger oder teilweiser Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ebenso die Weitergabe an Dritte für evtl. Folgeaufträge.
Der Auftraggeber ist für alle vorgenannten Fälle berechtigt, die vom Bieter gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Bieters zu nutzen und zu ändern. Der Auftraggeber wird den Bieter vor wesentlichen Änderungen der Unterlagen oder eines nach dem Urheberrecht geschützten Werkes in zumutbarem Umfang anhören. Vorschläge des Bieters können Berücksichtigung finden, soweit ihnen nicht nach Auffassung des Auftraggebers wirtschaftliche, funktionelle oder konstruktive Bedenken entgegenstehen. Eine Vergütung wird aufgrund der Mitwirkung nicht geschuldet.
Der Bieter gewährleistet, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Der Bieter stellt den Auftraggeber von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- und anderen Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter frei.
Die übertragung von Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechten im zuvor geregelten Umfange ist in der vereinbarten Aufwandsentschädigung abschließend berücksichtigt.
Anrechenbare Kosten:
Für die Kostengruppen 300 und 400 sind für Kita und Wohnen insgesamt etwa 4 150 000 EUR brutto angesetzt.
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge
Teilnahmefrist:
26.07.2020 23:59
Angebotsabgabe:
keine Angabe
Angebotseröffnung:
keine Angabe
Bindefrist:
keine Angabe
Ausführungsbeginn:
keine Angabe
Ausführungsende:
keine Angabe
Bemerkung:
keine Angabe