Gesamtsanierung Stadthalle — Planungsleistungen Förderanlagen; Personen- und Lastenaufzüge

in Görlitz

Gesamtsanierung Stadthalle — Planungsleistungen Förderanlagen; Personen- und Lastenaufzüge

in Görlitz

Bauplanung | Fachingenieur | Gebäudetechnik | Fördertechnik, Fördergerüste

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

20.07.2020

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Stadtverwaltung Görlitz, Dezernat I, Justiziariat, Zentrale Vergabestelle
Hugo-Keller-Str. 14
02826
Görlitz

Auftragnehmer:

Planungsbüro DTP Theaterbühnentechnik GmbH
Bosewitzer Str. 20
01259
Dresden

Auftragssumme:

23 089.67 EUR

Vergabenummer:

44 – 80/20

Vergabeverfahren:

Offenes Verfahren (VOL/A)

Angebote:

2
II.1.4) Kurze Beschreibung: Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung, die rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils Kleiner Saal und der Einbau eines Personen-/Lastenaufzuges AZ2 erfolgten. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. Die bestehende Entwurfsplanung von 2012 ist zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt. Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen: — AZ1: Personen-/Lastenaufzug: Q= 1 000 kg; Fahrkorb 2 100 x 1 100 x 2 200 mm; Durchladung; 4 Haltestellen; Förderhöhe ca. 8 m; — AZ3: Behindertensenkrechtaufzug: Q= 360 kg; Plattform 1 400 x 1 100 mm; Durchladung; 2 Haltestellen, Förderhöhe ca. 1,5 m. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 71300000 71320000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED2D Hauptort der Ausführung: Görlitz, DE II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Fachplanung Technische Ausrüstung analog HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2, Anlagengruppe 6, Förderanlagen — Personen- und Lastenaufzüge zunächst ist in der Leistungsvorstufe die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren sowie die Zuarbeit zur Genehmigungsplanung zu erstellen. Im Weiteren ist vorgesehen die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf übertragung der Leistungsphasen besteht nicht. Beschreibung der Optionen: Die Weiterbeauftragung, stufenweise Beauftragung von weiteren Leistungsphasen 5-9, erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme. Planungsgegenstand unter Berücksichtigung der Fortführung der vorliegenden Entwurfsplanung sind folgende Aufzugsanlagen: — AZ1: Personen-/Lastenaufzug: Q= 1 000 kg; Fahrkorb 2 100 x 1 100 x 2 200 mm; Durchladung; 4 Haltestellen; Förderhöhe ca. 8 m; — AZ3: Behindertensenkrechtaufzug: Q= 360 kg; Plattform 1 400 x 1 100 mm; Durchladung; 2 Haltestellen, Förderhöhe ca. 1,5 m. Es ist die Anlage 1 zum Ingenieurvertrag zur Erstellung des Honorarangebotes zu verwenden. Auftragsgegenstand sind die Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 analog HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 53 ff. i. V. m. Anlage 15. Das Bauvorhaben besteht aus dem Sanierungsobjekt Stadthalle und dem Anbau als Neubauobjekt. Die Realisierung ist abhängig von der Bereitstellung von Finanzmitteln. Gemäß Urteil des EuGH vom 4.7.2019 (AZ C-377/17) ist die Bindung an die Mindest-/ Höchstsätze der HOAI 2013 aufgehoben worden. Die Vergleichsrechnung zur Honorarermittlung soll sich jedoch an der Berechnungssystematik der HOAI 2013 auf Basis der Grundleistungen analog Anlage 15.1 orientieren, um die Nachvollziehbarkeit von Preis und Leistung zu gewährleisten. Die angewendete Berechnungssystematik stellt lediglich eine Vergleichsberechnung zur HOAI dar. Die für die Baumaßnahme maßgeblichen besonderen Leistungen sind im Folgenden aufgezeigt. Die Honorierung der Leistungsvorstufe erfolgt ausschließlich als Pauschale auf Basis der vorgegebenen Leistungsbeschreibung (siehe Absatz Besondere Leistungen). Das Honorar ab Leistungsphase 5 wird nachfolgend auf Grundlage der anrechenbaren Kosten aus der aktualisierten Kostenberechnung ermittelt. Für die Erstellung des Honorarangebotes der Lp 5-9 wird vorerst auf die vorgegebenen anrechenbaren Kosten abgestellt. Die folgenden Bedingungen sind für die Erstellung des Honorarangebotes zu beachten: Das Honorar für das Sanierungsobjekt Stadthalle und das Neubauobjekt Anbau wird aus der Summe der anrechenbaren Kosten beider Objekte bzw. beider Aufzugsanlagen ermittelt. Vom AG ermittelte anrechenbare Kosten (netto) je Anlagengruppe sind vorläufig und betragen: Sanierungsobjekt Stadthalle und Neubauobjekt Anbau: — AZ 1 91 429 EUR; — AZ 3 45 294 EUR; — Summe anrechenbare Kosten: 136 723 EUR. Die vorgegebenen anrechenbaren Kosten stellen lediglich die Grundlage für das Honorarangebot dar. Grundleistungsumfang: Es ist das gesamte Leistungsspektrum entsprechend der Grundleistungen LP 5 bis LP 9 HOAI unter der Beachtung der nachfolgenden Hinweise anzubieten. Das Honorarangebot entsprechend Anlage 1 zum Ingenieurvertrag bietet die Möglichkeit Zu-/Abschläge auf die Teilleistungen der Grundleistungen vorzunehmen. Die folgenden Grundleistungen der HOAI werden vom AG erbracht: — LP 6- f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen; — LP 7- a) Einholen von Angeboten. f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragserteilung LP 8- n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung. Die folgenden Grundleistungen der HOAI entfallen: LP 5- c) Anfertigen von Schlitz- u. Durchbruchsplänen. Sollte im Planungsprozess festgestellt werden, dass die Grundleistungen aus der LP 5-c) -Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen erforderlich werden, wird die Leistung nachträglich vereinbart. Nach Ermittlung des Honorars für die Grundleistungen ist ein prozentualer Ab-/Zuschlag möglich. Honorarzuschläge: Es entfallen sämtliche Honorarzuschläge hinsichtlich Umbauzuschlägen und der mit zu verarbeitenden Bau-/Techniksubstanz. Besondere Aufwendungen die damit im Zusammenhang stehen, sind im Gesamthonorar einzukalkulieren und werden nicht nachträglich vereinbart. Besondere Leistungen: — Leistungsvorstufe (Die Angabe erfolgt als Pauschalhonorar). Die vorliegende Entwurfsplanung der Basisvariante mit Anbau stellte 2012 bereits ein funktionierendes Sanierungs- und Nutzungskonzept dar, welches auch durch den Stadtrat der Stadt Görlitz bestätigt wurde. Aufgrund des Voranschreitens technischer Regelwerke, baurechtlicher Änderungen und den konjunkturellen Gegebenheiten, bedarf es einer Aktualisierung, die unter anderem folgende Leistungen beinhaltet: Einarbeitung in die bestehende Entwurfsplanung von 2012 Basisvariante mit Anbau (Unterlagen werden vom Bauherr zur Verfügung gestellt); Aktualisierung der Kostenberechnung; Prüfen und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bzgl. baurechtliche Genehmigung, insbesondere die Belange von Behörden sind zu berücksichtigen (bspw. Denkmalpflege, Städtebau, Umweltamt, Bauaufsicht); Prüfen und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bezgl. regelkonforme Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; Prüfung und ggf. Aktualisieren der Entwurfsplanung bezgl. abnahme-, nutzungs- und funktionsfähige Umsetzbarkeit (Brandschutz-, Standsicherheitsabnahme, bauaufsichtliche Abnahme); Prüfen und Einarbeiten von Funktionalitätsoptimierungen für die Nutzung der Stadthalle mit Schwerpunkt Konzerthalle insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Akustikgutachtens vom August 2012 sowie weiterer Anregungen, z. B. zur Gestaltung der Bühne des Großen Saales (Optimierung Bühnenarchitektur unter Berücksichtigung des bestehenden Brandschutzkonzeptes von 2012); sämtliche Grundleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 4. — Nutzungskostenermittlung gemäß DIN 18960 (Die Angabe erfolgt als Pauschalhonorar); — überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Die Angabe erfolgt als Honorar in v. H.- Sätzen). Nebenkosten: Sämtliche nach § 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten (außer Kosten für Baustellenbüro) werden als Pauschalvergütung in v.H. des Nettohonorars angeboten, z. B. keine gesonderten km- Pauschalen o.dgl. Die Planungsunterlagen werden elektronisch und in Papierform 1-fach geliefert. Ausnahmen bilden Unterlagen zum Fördermittelantrag, 5-fach und Ausführungsunterlagen, 3-fach. Des Weiteren erfolgt die übergabe jeglicher Zeichnungsunterlagen, die von den Fachplanern erstellt und im Anschluss an das Bauvorhaben dem Bauherrn übergeben werden, digital als Datensatz im übergabeformat für den Bereich Hochbau: IFC4 (als Austauschformat für die Gebäudedatenmodellierung im Zusammenhang mit BIM-Prozessen). Der Austausch zwischen AN und AG auf der Basis GAEB 2000 wird sichergestellt. Es ist ein problemloser Datenaustausch mit der Stadtverwaltung Görlitz sicherzustellen. Stundensätze: Die Angabe erfolgt getrennt für: — Auftragnehmer und Partner; — Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker); — sonst. Mitarbeiter (z. B. Zeichner)n. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 20/07/2020 Ende: 31/12/2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die stufenweise Weiterbeauftragung von weiteren Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Weiterbeauftragung, stufenweise Beauftragung von weiteren Leistungsphasen 5-9, erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

keine Angabe

Teilnahmefrist:

keine Angabe

Angebotsabgabe:

03.06.2020 11:00

Angebotseröffnung:

03.06.2020 11:00

Bindefrist:

01.09.2020

Ausführungsbeginn:

20.07.2020

Ausführungsende:

31.12.2025

Bemerkung:

keine Angabe