Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026

in Köln

Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026

in Köln

Planungs- und Gutachterleistungen | Verkehrsplanung und Öffentlicher Personennahverkehr

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

18.11.2024

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Glockengasse 37-39
50667
Köln

Auftragnehmer:

Planungsbüro VIA eG
Marspfortengasse 6
50667
Köln

Auftragssumme:

keine Angabe

Vergabenummer:

11-2024_Fußverkehrschecks

Vergabeverfahren:

Offenes Verfahren (VOL/A)

Angebote:

4
Titel: Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026 Beschreibung: In den Jahren 2025 und 2026 sowie optional 2027 sollen jährlich insgesamt bis zu zwölf Mitgliedskommunen des Zukunftsnetzes Mobilität NRW (ZNM NRW) die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Detaillierte Informationen zum Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte Kapitel II. „Leistungsbeschreibung“ der Vertragsunterlagen. 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Los1_Fußverkehrschecks: Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026 Beschreibung: In den Jahren 2025 und 2026 (optional 2027) erhalten insgesamt jeweils pro Jahr bis zu zwölf Mitgliedskommunen des ZNM NRW die Möglichkeit, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Die zu erbringende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben; das einzelne Los umfasst die Durchführung von bis zu sechs Fußverkehrs-Checks pro Jahr. Grundsätzlich kann auf beide Lose angeboten werden, der Bieter kann jedoch nur auf ein Los den Zuschlag erhalten. Unter einem Fußverkehrs-Check wird ein dialogorientiertes, partizipatives Format verstanden, bei dem die Bürger, gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und sonstigen Interessengruppen (z.B. Vertreter von Senioren, seheingeschränkten oder körperlich eingeschränkten Personen oder sonstige Verbände) in mehreren Terminen die Situation des Fußverkehrs in der Kommune gemeinsam erörtern. Kern der Fußverkehrs-Checks sind die Begehungen, die den Teilnehmenden die Gelegenheit geben, Probleme und Sichtweisen vor Ort auszutauschen und neue Lösungsansätze bzw. neue Ideen zu diskutieren. Die Begehungen werden dokumentiert und abschließend in einem Maßnahmenplan zusammengefasst. Insgesamt soll die Fußverkehrsförderung in den Kommunen nachhaltig gestärkt werden, indem 1) konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden, 2) ein Prozess zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen initiiert und 3) die Verwaltung und Politik für die Bedürfnisse der Fußgänger sensibilisiert wird. Darüber hinaus bietet das Instrument weitere Impulse für ein Umdenken bei der Straßenraumgestaltung. Es wird gezielt die Sichtweise des „schwächsten“ Verkehrsteilnehmers auf die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im Straßenraum eingenommen. Für die Abwicklung der Maßnahme in den Kommunen sieht das ZNM NRW ein standardisiertes Verfahren vor, welches für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den bis zu sechs Kommunen in enger Abstimmung mit den kommunalen Akteuren sowie den regionalen Koordinierungsstellen des ZNM NRW die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fußverkehrs-Checks zu erbringen. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt in enger, fortlaufender Abstimmung mit dem ZNM NRW. 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Los2_Fußverkehrschecks: Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026 Beschreibung: In den Jahren 2025 und 2026 (optional 2027) erhalten insgesamt jeweils pro Jahr bis zu zwölf Mitgliedskommunen des ZNM NRW die Möglichkeit, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Die zu erbringende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben; das einzelne Los umfasst die Durchführung von bis zu sechs Fußverkehrs-Checks pro Jahr. Grundsätzlich kann auf beide Lose angeboten werden, der Bieter kann jedoch nur auf ein Los den Zuschlag erhalten. Unter einem Fußverkehrs-Check wird ein dialogorientiertes, partizipatives Format verstanden, bei dem die Bürger, gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und sonstigen Interessengruppen (z.B. Vertreter von Senioren, seheingeschränkten oder körperlich eingeschränkten Personen oder sonstige Verbände) in mehreren Terminen die Situation des Fußverkehrs in der Kommune gemeinsam erörtern. Kern der Fußverkehrs-Checks sind die Begehungen, die den Teilnehmenden die Gelegenheit geben, Probleme und Sichtweisen vor Ort auszutauschen und neue Lösungsansätze bzw. neue Ideen zu diskutieren. Die Begehungen werden dokumentiert und abschließend in einem Maßnahmenplan zusammengefasst. Insgesamt soll die Fußverkehrsförderung in den Kommunen nachhaltig gestärkt werden, indem 1) konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden, 2) ein Prozess zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen initiiert und 3) die Verwaltung und Politik für die Bedürfnisse der Fußgänger sensibilisiert wird. Darüber hinaus bietet das Instrument weitere Impulse für ein Umdenken bei der Straßenraumgestaltung. Es wird gezielt die Sichtweise des „schwächsten“ Verkehrsteilnehmers auf die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im Straßenraum eingenommen. Für die Abwicklung der Maßnahme in den Kommunen sieht das ZNM NRW ein standardisiertes Verfahren vor, welches für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den bis zu sechs Kommunen in enger Abstimmung mit den kommunalen Akteuren sowie den regionalen Koordinierungsstellen des ZNM NRW die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fußverkehrs-Checks zu erbringen. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt in enger, fortlaufender Abstimmung mit dem ZNM NRW.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

keine Angabe

Teilnahmefrist:

keine Angabe

Angebotsabgabe:

09.10.2024 12:00

Angebotseröffnung:

09.10.2024 12:01

Bindefrist:

keine Angabe

Ausführungsbeginn:

01.01.2025

Ausführungsende:

31.12.2027

Bemerkung:

keine Angabe
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