Bewachungs,- Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen in der ZAB Bielefeld vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
in Bielefeld
Bewachungs,- Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen in der ZAB Bielefeld vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
in Bielefeld
Sonstige Dienstleistungen | Empfangsdienste | Sicherheitsdienstleistungen | Wach-und Objektschutz
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
29.08.2023
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Stadt Bielefeld Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen
Niederwall 23
33602
Bielefeld
Auftragnehmer:
Safe T Service e. K.
Allee 12
33161
Hövelhof
Auftragssumme:
485 712.17 EUR
Vergabenummer:
100.31-6596
Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (VOL/A)
Angebote:
14
II.1.4) Kurze Beschreibung: Inhalt dieser Ausschreibung ist der Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst für die Zentrale Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld unter Berücksichtigung der von der Bezirksregierung Arnsberg festgelegten Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften in Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79713000 Bewachungsdienste
79992000 Empfangsdienste
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Bielefeld
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Bielefeld betreibt im Auftrag und auf Kosten des Landes Nordrhein-Westfalen eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), in der ankommende Asylbewerber registriert werden. Die ZAB ist in einem Teil der ehemaligen Richmond-Kaserne, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld untergebracht. In dem denkmalgeschützten Gebäude wird eine erhebliche Bandbreite asyl- und ausländerrechtlicher Fragen bearbeitet. Die ZAB unterliegt wegen der sensiblen Thematik besonderen Sicherheitsanforderungen, die in und um das Gebäude herum berücksichtigt wurden.
Die Sicherheit der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), deren ungestörter Betrieb sowie die Sicherheit der sich dort meldenden und aufhaltenden Asylsuchenden und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der Beschäftigten des Auftragnehmers gewährleistet. Der Auftragnehmer wird zu diesem Zweck seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Hauptaufgabe des Auftragnehmers ist der Schutz der Erstaufnahmeeinrichtung, der dort Beschäftigten sowie der in der Erstaufnahmeeinrichtung sich meldenden und aufhaltenden Personen.
Der Auftragnehmer erhält Zugang zu allen notwendigen Gebäudeeinrichtungen und Räumlichkeiten, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z. B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt. Von Gewaltanwendung ist grundsätzlich abzusehen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Bei der Leistungserbringung berücksichtigt der Auftragnehmer ethnische, religiöse und kulturelle Belange, Geschlecht, familiäre Bindungen und Konfliktpotentiale sowie die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Personen.
Zu den allgemeinen Aufgaben gehören insbesondere:
– Sicherstellen eines störungsfreien Betriebes unter Berücksichtigung möglicher Gefährdungen aufgrund von menschlichem Fehlverhalten, technischen Ursachen und Naturereignissen;
– Unterstützung bei der Ausübung des Hausrechtes nach Maßgabe der Einrichtungsleitung
– Absicherung der störungsfreien Organisation der Erstaufnahmeeinrichtung; insbesondere erbringt der Auftragnehmer unterstützende Aufsicht
o während Neuankünften und Transfers
o ggf. während weiterer – von der Einrichtungsleitung zu benennender – Abläufe
– Einleiten von Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung bereits eingetretener Schäden, Störungen, Havarien oder Brände;
– Erste Hilfe-Maßnahmen im Bedarfsfall;
– umgehende Information des Auftraggebers sowie weiteren vom Auftraggeber benannten Personen bei erheblichen technischen oder infrastrukturellen Problemen;
– Es sind mindestens 2 Kontrollgänge pro Dienstzeit unter Einbeziehung der Überprüfung der Umzäunung bzw. Umfriedung des Geländes durchzuführen. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung möglich. In den Gebäuden sind die Nassräume, insbesondere Abstellen von unnötig fließendem Wasser sowie Ausschalten nicht benötigter Beleuchtungsquellen zu überprüfen, dies alles unter Beachtung des Grundsatzes der gleichgeschlechtlichen Kontrolle.
– ggf. weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.
Bei sicherheitsrelevanten Meldungen oder in sonstigen Notfällen ist umgehend die Polizei bzw. die Feuerwehr oder der Rettungsdienst zu alarmieren und einzuweisen. Um Mehrfachmeldungen zu vermeiden, wird die Polizei während der üblichen Büroarbeitszeiten nur durch die ZAB-Mitarbeiter in der Pforte informiert. Darüber hinaus leitet der Auftragnehmer die jedermann zumutbaren Sofortmaßnahmen zur Rettung von Menschenleben und bedeutenden Sachwerten ein und übernimmt die Warnung der Anwesenden. Des Weiteren ist umgehend die Einrichtungsleitung bzw. eine andere vom Auftraggeber benannte Person zu informieren.
Der Auftragnehmer gewährleistet in der Erstaufnahmeeinrichtung die durchgängige Besetzung der Pforte während der Dienstzeit. Der Auftragnehmer sichert die Erstaufnahmeeinrichtung vor unbefugtem Zutritt.
Zu den Sicherheitsdienstleistungen an der Pforte/am Empfang gehören nach Maßgabe der Einrichtungsleitung insbesondere die folgenden Aufgaben:
1. Zugangs-/Eingangskontrolle; Überprüfung der Zugangsberechtigung und ggf. Zutrittsverwehrung
2. Empfangnahme der in der ZAB ankommenden Asylsuchenden
3. Bedienung der Telefonzentrale der Erstaufnahmeeinrichtung
4. Entgegennahme der Post und Weiterleitung an die Einrichtungsleitung nach Maßgabe der Einrichtungsleitung
5. Kontaktstelle für den Bereitschaftsdienst der ZAB
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
keine Angabe
Teilnahmefrist:
keine Angabe
Angebotsabgabe:
01.06.2023 10:00
Angebotseröffnung:
01.06.2023 10:00
Bindefrist:
31.08.2023
Ausführungsbeginn:
01.01.2024
Ausführungsende:
31.12.2025
Bemerkung:
keine Angabe