Titel: Rahmenvereinbarung Dieselbusse
Beschreibung: Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH und die Ratzeburg-Möllner Verkehrsbetriebe GmbH beabsichtigen in einer Ausschreibungsgemeinschaft für das Bedienungsgebiet des Hamburger Umlands eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung neuer „sauberer“ Dieselbusse nach der beschlossenen „Clean Vehicle Directive“ abzuschließen.
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dieselbussen
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von neuen „sauberen“ Dieselbusse nach der beschlossenen „Clean Vehicle Directive“ mit maximal zwei Wirtschaftsteilnehmern. Die gegenständlichen Dieselbusse müssen mit alternativen Kraftstoffen nach Kraftstoffnorm prEN15940 sowie nach Kraftstoffnorm EN590 betrieben werden können. Die VHH definiert zum Zweck der Ausschreibung ein Basis-Fahrzeug als Muss-Kri-terium, welches einem Standard-Niederflur-Solobus entspricht. Zusätzlich werden als Soll-Anforderungen vier weitere Ausbau-/Modellkategorien ausgeschrieben, die wie folgt definiert sind: 1. Standard- Gelenkbus, 2. Überland- Solobus, 3. Überland- Gelenkbus, 4. Midibus. Die Höchstabnahmemenge der Dieselbusse beträgt 408 Stück. Die Menge teilt sich in die nachfolgenden verbindlichen und unverbindlichen Mengen auf: Die verbindliche Menge umfasst die Lieferung von 68 Dieselbussen; davon sind 35 Basis-Fahrzeuge (Standard- Niederflur- Solobus), 13 Standard-Gelenkbusse, 3 Überland-Solobusse mit Fahrschulausstattung und 17 Überland-Gelenkbusse. Die verbindliche Menge wird in einem oder mehreren Abrufen, voraussichtlich mit Zuschlagserteilung, beauftragt. Die Lieferung muss innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung abgeschlossen sein. Die unverbindliche Menge beträgt bis zu 340 weiteren Dieselbussen, davon 10 Midibusse sowie 212 Solobusse und 118 Gelenkbusse. Die Solo- und Gelenkbusse können entweder als Standard- oder als Überlandausführung, und mit zusätzlicher Fahrschulausstattung abgerufen werden. Sofern seitens der Auftraggeber Bedarf besteht, wird die unverbindliche Menge in mehreren Abrufen beauftragt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung besteht nicht.