Ausgehend von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2023, Az. 4 CN 10/21) weist Rechtsanwalt Dr. Alexander Beutling in seinem Beitrag in der Immobilienzeitung vom 11.01.2024 darauf hin, die rechtlichen Grenzen der raumordnerischen Einzelhandelssteuerung genauer in den Blick zu nehmen und die Rechtmäßigkeit von Zielfestlegungen auch in anderen Bundesländern zu überprüfen. Im vorliegenden Fall ging es um eine baden-württembergische Gemeinde, die Nachteile für die eigene Attraktivität hinsichtlich ihrer Nahversorgung durch einen Bebauungsplan der Nachbargemeinde für einen Lebensmitteleinzelhandel befürchtete.
dh 21.02.2024