Über einen beim Landgericht Wuppertal behandelten Maklerrecht-Fall berichtet Rechtsanwalt Paul M. Kiss in der Immobilienzeitung vom 18.01.2024. Ein Makler hatte auf Zahlung der vereinbarten Provision geklagt und Recht bekommen, da kein Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz des § 656c BGB vorliege (LG Wuppertal, Urteil vom 15. August 2023, Az. 4 O 376/22). Rechtsanwalt Kiss führt weiter aus, dass, wenn ein Makler für Käufer und Verkäufer tätig würde, könne die Provision nur so vereinbart werden, dass sich beide Parteien in gleicher Höhe verpflichteten. Es sei zudem Sache des Maklers, bei uneindeutiger Einordnung als Einfamilienhaus, die objektiven Umstände bei Abschluss des Maklervertrages zu bewerten.
dh 28.02.2024