Keine wirksame Freizeichnung des Verkäufers einer sanierten Immobilie

Um die Frage des Haftungsausschlusses bei dem Erwerb einer als „kernsaniert“ ausgewiesenen Immobilie geht es im Beitrag von Rechtsanwalt Bernd Knipp in der Immobilienzeitung vom 1.02.2024. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass der Verkäufer bei der zu veräußerten sanierten Immobilie für den Sanierungserfolg nicht einstehen und einen Haftungsausschluss vorsehen wollte (OLG München, Urteil vom 15. Februar 2022, Az. 28 U 2563/12 Bau). Mit Blick auf das Urteil weist Rechtsanwalt Knipp daraufhin, dass der Erwerber der Immobilie darauf vertrauen darf, dass die Sanierungsarbeiten fachgerecht durchgeführt seien. Der Notar habe eine ausführliche Beratung über den vorgesehenen Haftungsausschluss vorzunehmen und dass nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts ein solcher Fall zu beurteilen sei.

dh 27.02.2024

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und helfen unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind. Dazu gehört auch das anonyme Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir Ihre Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Drittanbieter-Cookies

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

 

Außerdem werden auf dieser Website die folgenden Cookies verwendet:

  • Facebook-Pixel mit Event-Track