Kein Verstoß bei schriftlicher Zustimmung zu Umbaumaßnahmen

Um einen Fall zum Mietrecht geht es im Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Lars Kölling in der Immobilienzeitung vom 25.01.2024. Die Frage im vorliegenden Fall war, ob die Kündigung des Mietvertrages wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Schriftformenerfordernis des § BGB zu Recht ausgesprochen (KG Berlin, Urteil vom 6. November 2023, Az. 8 U 10/23). Das Kammergericht Berlin hat die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt, es liege kein Schriftformverstoß vor. Die zuvor erfolgte schriftliche Zustimmung des Vermieters zu den Umbauarbeiten beim Mietobjekt durch den Mieter wahre die Schriftform. Rechtsanwalt Kölling weist in diesem Zusammenhang hin, dass bei der Durchführung von baulichen Veränderungen beide Mietparteien genau prüfen sollten, ob die Einzelheiten der Maßnahmen in einem Nachtrag zum Mietvertrag festzuhalten seien, um die Schriftform zu wahren.
dh 28.02.2024

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