Kein Mangel bei Gesamterfolg der Baumaßnahme

Über einen Fall der überwiegend erfolgreichen Klage eines Bauauftragnehmers berichtet Rechtsanwalt Julian Gefeller in der Immobilienzeitung vom 14.01.2024. Verhandelt wurde am Oberlandesgericht Brandenburg über das durch den Auftragnehmer verwendete kostengünstigere Material und über die durch ihn angewendete Technik für die Herstellung einer Horizontalsperre zur Abdichtung eines Einfamilienhauses (OLG Brandenburg, Urteil vom 28. September 2023, Az. 10 U 21/23). Rechtsanwalt Gefeller weist angesichts dieses Falles daraufhin, dass es für das Vorliegen eines Mangels auf den werkvertraglich geschuldeten Erfolg ankomme. Im vorliegenden Falle war dieser Erfolg gegeben. Entsprechend dem Urteil des OLG Brandenburg könnten dann Mängelrechte verwehrt werden, wenn der werkvertraglich geschuldete Gesamterfolg erfüllt würde.

dh 28.02.2024

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