Um die in Grenzen mögliche der Abänderung der gesetzlichen Kündigungsrechte für Wohnraum und gewerbliche Miet- und Pachtverhältnisse geht es im Beitrag der Rechtsanwältin Sabrina Greubel in der Immobilien Zeitung vom 11.01.2024. Rechtsanwältin Greubel beschreibt einen Fall der wirksamen fristlosen Kündigung von Gewerberäumen aufgrund des Zahlungsverzugs des Pächters (OLG Rostock, Schlussurteil vom 9. Februar 2023, Az. 3 U 22/23). Frau Greubel weist daraufhin, dass gesetzliche Vorschriften nicht nach Belieben geändert werden dürfen und empfiehlt zudem die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
dh 21.02.2024