Das Thema ʻWärmepumpeʼ ist aktueller denn je und beschäftigte auch das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Juni 2023, Az. 2 Bs 38/23). Im Fall ging es um einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung des benachbarten Bauherren, der den Einbau einer Wärmepumpe mit Ausrichtung auf das Grundstück des Antragstellers plante. Gegen den stattgegebenen Eilantrag legte der Bauherr schließlich erfolgreich Beschwerde ein. Mit Blick auf den Fall, den Rechtsanwalt Dr. Martin Fleckenstein in der Immobilienzeitung vom 25.01.2024 beschreibt, rät er, dass die Errichtung einer Wärmepumpe bereits bei der Bauantragstellung zu berücksichtigen und für die Lärmprognose ein unabhängiges Schallgutachten einzuholen sei.
dh 28.02.2024