Bodenverlegearbeiten nur nach Prüfung des Fußbodenunterbaus

Schadenersatzpflichtig wurde ein Bauunternehmer, der außer Acht gelassen hatte, dass aufgrund von nachziehender Feuchtigkeit ein, durch einen Subunternehmer verlegter PVC-Fußbodenbelag zur Stolperfalle werden könnte (OLG Bamberg, Urteil vom 24. August 2023, Az. 12 U 58/22). Im Zusammenhang ihrer Schilderung des Falls in der Immobilienzeitung vom 18.01.2024 rät Rechtsanwältin Katharina Feddersen allen am Beteiligten zur Zusammenarbeit. Der jahrelange Rechtsstreit um die Sanierung des Fußbodens hätte unter Umständen verhindert werden können. Der Fußboden hätte zuvor auf Feuchtigkeit geprüft werden sollen. Im vorliegenden Fall wäre eine kosten- und zeitgünstige Prüfung mit einer Folie zu empfehlen gewesen.

dh 28.02.2024

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