Über einen strittigen Fall im Zusammenhang der Berechnung der Wohnfläche berichtet Rechtsanwalt Michael Schultz in der Immobilienzeitung vom 1.02.2024. Konkret ging es um die Frage der rechtmäßigen Wohnraumkündigung aufgrund einer Mietminderung wegen Unterschreiten der vertraglich zugesagten Wohnraumfläche. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Mieterin, da die Berechnung der Wohnfläche nicht die sogenannten Tür-Nischen der Wohnung zu berücksichtigen hätte (BGH, Urteil vom 27. September 2023, Az. VIII ZR 117/22). Rechtsanwalt Schultz rät im Hinblick auf das Urteil dennoch Mietern in zweifelhaften Fällen der Wohnraumgröße dazu, die Erheblichkeitsschwelle für eine Mietminderung im Rahmen einer Feststellungsklage zu klären.
dh 26.02.2024