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OV (EU) Metallbau-Fenster

Titel: OV (EU) I Metallbau-Fenster
Beschreibung: Metallbauarbeiten (DIN 18 360);


5.1. Los: LOT-0000
Titel: OV (EU) I Metallbau-Fenster
Beschreibung: Das Land Hessen und die Justus-Liebig-Universität Gießen beabsichtigen die Errichtung des Neubaus Seminargebäude 1. Das Gebäude ist als freistehender viergeschossiger multifunktionaler Hochschulbau geplant, der im wesentlichen Seminarräume und Büros enthält. Der Neubau befindet sich auf dem Campus Philosophikum 1, der Justus-Liebig-Universität-Gießen im Südosten der Stadt, Rathenaustraße 21, 35394 Gießen. Das Baufeld liegt direkt an der Rathenaustraße, die Abmessungen betragen ca. 33m x 64m. Die Geländehöhe von etwa 160 bis 161m über NN ist relativ eben und liegt leicht unterhalb des Straßenniveau Alter Steinbacher Weg. Im südwestlichen Bereich befinden sich die Baustelleneirichtung der Nachbarbaustelle Neubau Universitätsbibliothek. Das Gebäude wird als fugenloser Stahlbetonbau in Ortbetonbauweise geplant. Der Ortbeton wird in Teilen als Sichtbeton SB3 ausgebildet. Die Grundrissstruktur wird konstruktiv als gerichtetes Stützen/Unterzugsystem mit quer verlaufenden Rippen umgesetzt. Die Unterzüge werden teilweise als Betonfertigteile ausgebildet. Das viergeschossige Gebäude verfügt über einen regelmäßigen Grundriss mit sich gegenüber liegenden Verkehrskernen und dazwischen liegenden Seminar- bzw. Bürobereichen. Die Technikzentrale ist als separat ausgesteifte Mischkonstruktion ausgeführt. Die Stützen sind als Stahlbetonstützen, ausgeführt, die Bedachung wird als Stahlbetonkonstruktion hergestellt. Die Außenwand der Technikzentrale ist als verputzte Porenbetonwand geplant. Der Leistungsumfang beinhaltet alle im Leistungsverzeichnis positionsweise, detailliert, aufgeführten Leistungen. Dies sind im Wesentlichen: -Baustelleneinrichtung -Holz-Alu-Fensterelemente -Holz-Alu-Pfosten-Riegelkonstruktion -Alu-einsatzelemente und Alu-Türanlagen -Sonnenschutzanlagen -Innere Blendschutzanlagen -Holz-Alu-Glasdachkonstruktion -Fassadenverkleidungsbleche -Musterfassadenelemente „Mockup“ -Montageplanung und statische Berechnungen • Verwendung von fair gehandelten Produkten • Ökologisch nachhaltige Produkte • Innovativ orientierte Produkte und Dienstleistungen

Winterdienst RIM Bremen

Titel: Winterdienst RIM Bremen
Beschreibung: Winterdienst RIM Bremen


5.1. Los: LOT-0001
Titel: Standorte Bremen, Bremerhaven, Osterholz-Scharmbeck
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 1 1. Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Doventorsteinweg 48-52,28195 Bremen 2. BIZ Bremen, Doventorsteinweg 44, 28195 Bremen 3. Gst. Bremen-Vegesack, Lindenstr.71, 28755 Bremen 4. Gst. Bremen-Ost, Osterholzer Heerstr.69, 28307 Bremen 5. Gst. Osterholz-Scharmbeck, Ritterhuder Str.21, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6. Gst. Bremerhaven, Grimsbystr.1, 27570 Bremerhaven In den Liegenschaften Nr. 1 und Nr. 6 verrichtet die Hausmeisterei an Werktagen während der Geschäftszeiten den Winterdienst selbst. Abgesehen davon gelten auch hier die Bedingungen des Absatz I.4. Ortssatzung Winterdienst (u.a. Räumung der öffentlichen und Nutzerflächen an Arbeitstagen bis 05.45 Uhr durch den Auftragnehmer). Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Standorte Oldenburg, Bad Zwischenahn, Brake, Wilhelmshaven, Varel
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 2 1. Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, Stau 70,26122 Oldenburg 2. Gst. Bad Zwischenahn, Wilhelmstr.7, 26160 Bad Zwischenahn 3. Gst. Brake, Weserstr.2, 26919 Brake 4. Gst. Wilhelmshaven, Schillerstr.37, 26382 Wilhelmshaven 5. Gst. Varel, Windallee 29, 26316 Varel In den Liegenschaften Nr. 1 und Nr. 4 verrichtet die Hausmeisterei an Werktagen während der Geschäftszeiten den Winterdienst selbst. Abgesehen davon gelten auch hier die Bedingungen des Absatz I.4. Ortssatzung Winterdienst (u.a. Räumung der öffentlichen und Nutzerflächen an Arbeitstagen bis 05.45 Uhr durch den Auftragnehmer). Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Standorte Lüneburg, Winsen
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 3 1. AA Lüneburg An den Reeperbahnen 2 21335 Lüneburg 2. Gst. Winsen Ernststr. 4 21423 Winsen Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Standort Uelzen
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: LOS 4 1. Gst./JC Uelzen Lüneburgerstr. 72 29525 Uelzen Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Standorte Stade, Rotenburg
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 5 1. Gst. /JC Stade Harburgerstr. 1 21680 Stade 2. Gst. Rotenburg Nordstr. 17 27356 Rotenburg Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Standorte Verden, Nienburg, Hoya
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 6 1. AA Verden Lindhooper Str. 9 27283 Verden 2. Gst. Nienburg Verdener Str. 21 31582 Nienburg 3. Gst./ JC Hoya Von Kronenfeldstr. 9 27318 Hoya Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Standorte Celle, Walsrode
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 7 1. AA Celle Georg-Wilhelmstr. 14 29223 Celle 2. Gst./ Walsrode Benzer Str. 69 29664 Walsrode Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Standort Osnabrück
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: LOS 8 1. AA Osnabrück, Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Standort Nordhorn
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: LOS 9 1. AA Nordhorn, Stadtring 9-15, 48527 Nordhorn Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Standorte Leer, Aurich, Wittmund, Emden
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: Los 10 1. AA Emden-Leer. Jahnstr. 6, 26789 Leer 2. Geschäftsstelle Aurich, Hoheberger Weg 36, 26603 Aurich 3. Geschäftsstelle Wittmund, Goethestr. 28, 26409 Wittmund 4. Geschäftsstelle Emden, Schlesierstr. 10/12, 26723 Emden Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Standort Vechta
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: Los 11 1. AA Vechta, Rombergstr. 51, 49377 Vechta Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.

24E70274: Bundespolizei Abt. Duderstadt Neubau 4. EHu (Geb. 5a) Fliesenarbeiten

Titel: 24E70274: Bundespolizei Abt. Duderstadt – Neubau 4. EHu (Geb. 5a) – Fliesenarbeiten
Beschreibung: Bundespolizei Abt. Duderstadt – Neubau 4. EHu (Geb. 5a) Fliesenarbeiten


5.1. Los: LOT-0001
Titel: 24E70274: Bundespolizei Abt. Duderstadt – Neubau 4. EHu (Geb. 5a) – Fliesenarbeiten
Beschreibung: Bundespolizei Abt. Duderstadt – Neubau 4. EHu (Geb. 5a) Fliesenarbeiten Fliesenarbeiten für den 3-geschossigen Neubau der Bundespolizei Duderstadt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Erweiterung Baugrube Vergabe 1442/2024

Titel: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – Erweiterung – Baugrube – Vergabe 1442/2024
Beschreibung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Erweiterung Stresemannstraße 128/130, D-10117 Berlin Baugrube – Erd-, Bohr-, Wasserhaltungs-,Einpress-, Schlitzwand- & Betonarbeiten – DIN 18300, 18301, 18303, 18305, 18309, 18313, 18323, 18331, 18459 – VE 302.01 Auftragsgegenstand Baugrubenherstellung auf einer Fläche von ca. 8.000 m²


5.1. Los: LOT-0001
Titel: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – Erweiterung – Baugrube – Vergabe 1442/2024
Beschreibung: Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung – 60 Seecontainer als Lärmschutzwand liefern, vorhalten, umstellen und räumen – 4 Treppentürme als Zugang zur Baugrube, liefern, vorhalten, umsetzen, räumen – ca. 130 m² Abbruch befestigter Flächen – ca. 1.100 m² Baugelände abräumen – ca. 750 m³ Abbruch und Entsorgung von Bodenhindernissen – ca. 900 m³ Abbruch und Entsorgung von Bunkerbauteilen – ca. 11.400 m² lagenweise Sondierung der Aushubsohlen f. Kampfmittel – ca. 7.000 m Bohrlochsondierungen f. Kampfmittel – ca. 55.000 m³ Bodenaushub, einschl. Entsorgung – ca. 4.500 m³ Bodeneinbau – ca. 8.300 m² Herstellen Planum – ca. 1.600 m² Schlitzwand d = 60 cm herstellen – ca. 3.700 m² Schlitzwand d = 80 cm herstellen – ca. 400 m² Dichtwand d = 60 cm herstellen – ca. 3.800 m Bohrmeter als eine überschnittene Bohrpfahlwand herstellen – ca. 3.800 m Bohrpfähle d = 88 cm als Gründungspfähle – ca. 160 m Bohrpfähle d = 120 cm als Gründungspfähle – 94 Verpressanker einbauen – ca. 200 m Stahlbetonholm herstellen – ca. 70 m³ Ortbeton für Kranfundament – ca. 75 t Stahl für Aussteifung Verbau einbauen, vorhalten und zurückbauen – ca. 600 m³ Düsenstrahl-Unterfangung herstellen – Wasserhaltung für ca. 8000 m² Fläche Beginn der Leistung: November 2024 Dauer der Leistung: 16 Monate Fertigstellung der Leistung: Februar 2026 Verbindliche Einzelfristen

Wohngebiet Jungerhalde West Konstanz

Titel : Wohngebiet Jungerhalde West – Konstanz
Beschreibung : Untersuchung Wohnungsbau gefördert im Rahmen der Holzbau-Offensive BW und Energiekonzept


5.1 Los : LOT-0001
Titel : Architektenleistung


Beschreibung : Siehe Ausschreibungsunterlagen

5.1 Los : LOT-0002
Titel : Tragwerksplanung/Statik


Beschreibung : Siehe Ausschreibungsunterlagen

5.1 Los : LOT-0003
Titel : Bauphysik


Beschreibung : Siehe Ausschreibungsunterlagen

5.1 Los : LOT-0004
Titel : Brandschutz


Beschreibung : Siehe Ausschreibungsunterlagen

5.1 Los : LOT-0005
Titel : Haustechnik


Beschreibung : Siehe Ausschreibungsunterlagen

5.1 Los : LOT-0006
Titel : Ausgeschriebene Leistung


Beschreibung : Siehe Ausschreibungsunterlagen

Bundesstadt Bonn Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst

Titel: Bundesstadt Bonn – Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst
Beschreibung: Medizinisches Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst


5.1. Los: LOT-0002
Titel: Desinfektionsmittel & Reinigung
Beschreibung: Desinfektionsmittel & Reinigung gem. Leistungsverzeichnis

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Untersuchungshandschuhe & Persönliche Schutzausrüstung
Beschreibung: Untersuchungshandschuhe & Persönliche Schutzausrüstung gem. Leistungsverzeichnis

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Decken und Laken
Beschreibung: Decken und Laken gem. Leistungsverzeichnis

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Sauerstoff- und Beatmungstherapie
Beschreibung: Sauerstoff- und Beatmungstherapie gem. Leistungsverzeichnis

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Trauma
Beschreibung: Trauma gem. Leistungsverzeichnis

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Diagnostik
Beschreibung: Diagnostik gem. Leistungsverzeichnis

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Punktion & Medikation
Beschreibung: Punktion & Medikation gem. Leistungsverzeichnis

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Hilfsmittel
Beschreibung: Hilfsmittel gem. Leistungsverzeichnis

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Reanimation
Beschreibung: Reanimation gem. Leistungsverzeichnis

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Intraossärer Zugang
Beschreibung: Intraossärer Zugang gem. Leistungsverzeichnis

Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_1.BA Sanitär

Titel: Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_1.BA – Sanitär
Beschreibung: Im Zuge der Sanitärrenovierung von Bauteil A wurden bereits sämtliche bestehenden Sanitärkomponenten, sowohl für Trinkwasser als auch Abwasser, fachgerecht demontiert. Es wird eine separate Wasserzuleitungen für BT A und das Treppenhaus aus dem Haupttechnikraum verlegt. Die Anbindung im Technikraum Bauteil D erfolgt provisorisch. Im Erdgeschoss von BT A wird ein Verteiler installiert, der für jede Etage eine individuelle Leitungsversorgung gewährleistet. Im Rahmen dieser Renovierung werden die Trinkwasserleitungen in BT A einer gründlichen Sanierung unterzogen, wobei jeder Leitungsabschnitt mit einem Hygienespülgerät ausgestattet wird. Die Anbindung einiger Sanitärgegenstände erfolgt von der Decke aus.


5.1. Los: LOT-0001
Titel: Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_1.BA – Sanitär
Beschreibung: Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium in Landstuhl – einem vierzügigen Gymnasium mit etwa 950 Schülern – eine Generalsanierung durchzuführen. Der Gebäudekomplex aus sechs zwischen 1954 und 2010 erstellten Bauteilen befindet sich in der Philipp- Fauth -Straße 3 in 66849 Landstuhl. Die Sanierung erfolgt in zwei Bauabschnitten , dabei wird jeweils die Hälfte der Schule ausgelagert. Im ersten Bauabschnitt erfolgt die Sanierung der Gebäude A (ula ) und C (Fachklassentrakt) sowie des Erdgeschosses des Gebäude D ( Hauptgebäude). Eine strikte Trennung von Schulbetrieb und Baustelle ist vorgesehen. Eine Querung der Baustellenfläche für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge muss jedoch weiterhin möglich sein. Die in Betrieb befindlichen Gebäude sowie Parkplatzflächen und Sportplatz werden durch neue Wege miteinander verbunden. Der in Betrieb befindliche Bauteil B ( Stelzenbau) erhält eine provisorische Medienversorgung. Aktuell sollen Sanitärarbeiten ausgeschrieben werden: Im Zuge der Sanitärrenovierung von Bauteil A wurden bereits sämtliche bestehenden Sanitärkomponenten, sowohl für Trinkwasser als auch Abwasser, fachgerecht demontiert. Es wird eine separate Wasserzuleitungen für BT A und das Treppenhaus aus dem Haupttechnikraum verlegt. Die Anbindung im Technikraum Bauteil D erfolgt provisorisch. Im Erdgeschoss von BT A wird ein Verteiler installiert, der für jede Etage eine individuelle Leitungsversorgung gewährleistet. Im Rahmen dieser Renovierung werden die Trinkwasserleitungen in BT A einer gründlichen Sanierung unterzogen, wobei jeder Leitungsabschnitt mit einem Hygienespülgerät ausgestattet wird. Die Anbindung einiger Sanitärgegenstände erfolgt von der Decke aus.

132x 27″ Zoll Monitore für die Büros des Kreises Steinfurt

Titel: 132x 27″ Zoll Monitore für die Büros des Kreises Steinfurt
Beschreibung: Der Kreis Steinfurt benötigt zur Ausstattung von Büro-Arbeitsplätzen neue Monitore. Hierfür werden 132x 27″ Monitore für die Büros des Kreises Steinfurt ausgeschrieben.


5.1. Los: LOT-0001
Titel: 132x 27″ Zoll Monitore für die Büros des Kreises Steinfurt
Beschreibung: Der Kreis Steinfurt benötigt zur Ausstattung von Büro-Arbeitsplätzen neue Monitore. Hierfür werden 132x 27″ Monitore für die Büros des Kreises Steinfurt ausgeschrieben.