Titel: Winterdienst RIM Bremen
Beschreibung: Winterdienst RIM Bremen
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Standorte Bremen, Bremerhaven, Osterholz-Scharmbeck
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 1 1. Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Doventorsteinweg 48-52,28195 Bremen 2. BIZ Bremen, Doventorsteinweg 44, 28195 Bremen 3. Gst. Bremen-Vegesack, Lindenstr.71, 28755 Bremen 4. Gst. Bremen-Ost, Osterholzer Heerstr.69, 28307 Bremen 5. Gst. Osterholz-Scharmbeck, Ritterhuder Str.21, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6. Gst. Bremerhaven, Grimsbystr.1, 27570 Bremerhaven In den Liegenschaften Nr. 1 und Nr. 6 verrichtet die Hausmeisterei an Werktagen während der Geschäftszeiten den Winterdienst selbst. Abgesehen davon gelten auch hier die Bedingungen des Absatz I.4. Ortssatzung Winterdienst (u.a. Räumung der öffentlichen und Nutzerflächen an Arbeitstagen bis 05.45 Uhr durch den Auftragnehmer). Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Standorte Oldenburg, Bad Zwischenahn, Brake, Wilhelmshaven, Varel
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 2 1. Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, Stau 70,26122 Oldenburg 2. Gst. Bad Zwischenahn, Wilhelmstr.7, 26160 Bad Zwischenahn 3. Gst. Brake, Weserstr.2, 26919 Brake 4. Gst. Wilhelmshaven, Schillerstr.37, 26382 Wilhelmshaven 5. Gst. Varel, Windallee 29, 26316 Varel In den Liegenschaften Nr. 1 und Nr. 4 verrichtet die Hausmeisterei an Werktagen während der Geschäftszeiten den Winterdienst selbst. Abgesehen davon gelten auch hier die Bedingungen des Absatz I.4. Ortssatzung Winterdienst (u.a. Räumung der öffentlichen und Nutzerflächen an Arbeitstagen bis 05.45 Uhr durch den Auftragnehmer). Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Standorte Lüneburg, Winsen
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 3 1. AA Lüneburg An den Reeperbahnen 2 21335 Lüneburg 2. Gst. Winsen Ernststr. 4 21423 Winsen Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Standort Uelzen
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: LOS 4 1. Gst./JC Uelzen Lüneburgerstr. 72 29525 Uelzen Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Standorte Stade, Rotenburg
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 5 1. Gst. /JC Stade Harburgerstr. 1 21680 Stade 2. Gst. Rotenburg Nordstr. 17 27356 Rotenburg Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Standorte Verden, Nienburg, Hoya
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 6 1. AA Verden Lindhooper Str. 9 27283 Verden 2. Gst. Nienburg Verdener Str. 21 31582 Nienburg 3. Gst./ JC Hoya Von Kronenfeldstr. 9 27318 Hoya Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Standorte Celle, Walsrode
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 7 1. AA Celle Georg-Wilhelmstr. 14 29223 Celle 2. Gst./ Walsrode Benzer Str. 69 29664 Walsrode Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0008
Titel: Standort Osnabrück
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: LOS 8 1. AA Osnabrück, Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0009
Titel: Standort Nordhorn
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: LOS 9 1. AA Nordhorn, Stadtring 9-15, 48527 Nordhorn Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0010
Titel: Standorte Leer, Aurich, Wittmund, Emden
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: Los 10 1. AA Emden-Leer. Jahnstr. 6, 26789 Leer 2. Geschäftsstelle Aurich, Hoheberger Weg 36, 26603 Aurich 3. Geschäftsstelle Wittmund, Goethestr. 28, 26409 Wittmund 4. Geschäftsstelle Emden, Schlesierstr. 10/12, 26723 Emden Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.
5.1. Los: LOT-0011
Titel: Standort Vechta
Beschreibung: Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: Los 11 1. AA Vechta, Rombergstr. 51, 49377 Vechta Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: – Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) – Räumung der Rollstuhlrampen – Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen – Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. – Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) – Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) – Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit – Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise – Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis.