Technisches Gebäudemanagement für Bundesverwaltungsgericht in Leipzig VOEK 313-19

in Leipzig, Simsonplatz 1

Technisches Gebäudemanagement für Bundesverwaltungsgericht in Leipzig VOEK 313-19

in Leipzig, Simsonplatz 1

Reinigungs-Dienstleistungen | Facility Management | Technisches FM

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

27.07.2020

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Fasanenstraße 87
10623
Berlin

Auftragnehmer:

RGM Facility Management GmbH
Am Borsigturm 11
13507
Berlin

Auftragssumme:

keine Angabe

Vergabenummer:

VOEK 313-19

Vergabeverfahren:

Offenes Verfahren (VOL/A)

Angebote:

6
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen des Technischen Gebäudemanagements, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Berücksichtigt werden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: — 300 Türe, Tore, Fenster; — 410 Abwasser, Wasseranlagen; — 420 Wärmeversorgungsanlagen; — 430 Lufttechnische Anlagen; — 440 Starkstromanlagen; — 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; — 460 Förderanlagen; — 470 Nutzungsspezifische Anlagen; — 480 Gebäudeautomation; — 540 Technische Anlagen in Außenanlagen; — 550 Einbauten in Außenanlagen. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED51 Hauptort der Ausführung: Bundesverwaltungsgericht in 04107 Leipzig, Simsonplatz 1 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Bundesverwaltungsgericht ist Hauptmieter der Liegenschaft. Für die technischen Anlagen und Einrichtungen des TGM werden die Leistungen des Betreibens, der Instandhaltung und des Störungsmanagements vergeben. Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen der Instandhaltungsleistung und weiteren Leistungen des TGM für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Der AN ist damit für den ordnungsgemäßen Betrieb des TGM vollumfänglich verantwortlich (Betreibermodell). Die Leistungen des AN sind für alle im Leistungsverzeichnis genannten Anlagen und Systeme einschließlich sämtlicher enthaltener Bauelemente und Verteilnetze und aller Endgeräte wie z. B. Heizkörper, Luftdurchlässe, Zapfventile zu erbringen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung) in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten. Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG/Nutzers vom technischen Gebäudebetrieb sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fernwirkfunktionen nicht zulässig sind. Alle Änderungsvorgänge sind vor Ort in den Gebäuden bzw. der Liegenschaft vorzunehmen.Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr zu erbringen. Dies gilt besonders für die Stör- und Notfalldienste sowie für die Erbringung von Zusatzleistungen. Die Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie geplante Instandsetzungen sollen grundsätzlich Montag-Freitag zwischen 6.00 bis 20.00 Uhr erfolgen. Darüber hinaus kann der Einsatz des AN außerhalb der o. g. Regelarbeitszeit erforderlich sein (z. B. technische Begleitung von Veranstaltungen, besondere Sicherheitsverhandlungen). Entsprechende Anforderungen seitens der AG/Nutzers können extrem kurzfristig entstehen. Die Betriebsübernahme der technischen Anlagen, Systeme und Bauteile erfolgt zunächst durch ein Start-up-Team des Auftragnehmers. Das Start-Up-Team des Auftragnehmers übernimmt die überprüfung der Anlagen bei übernahme auf ordnungsgemäßen Wartungs- und Instandsetzungszustand auf Basis der gültigen Regeln der Technik, den technischen und behördlichen Vorschriften, sowie ggf. der Vollständigkeit der notwendigen Dokumentation. Anforderungen zum Personal: 1. Objektleiter: Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einen Objektleiter ein, welcher für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich ist. 2. Haustechniker: Der AN setzt in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft einen Haustechniker ein, welchertäglich vor Ort ist. Darüber hinaus benennt der AN für den Haustechniker einen Vertreter, welcher in vorherseh- und unvorhersehbaren Fällen (krankheitsbedingter Ausfall, Urlaub, zusätzliche Leistungen auf Abruf etc.) die Aufgaben des Haustechnikers vollumfänglich übernimmt. Der vertretende Haustechniker muss über Objektkenntnisse der vertragsgegenständlichen Liegenschaft verfügen. 3. Sicherheitsüberprüfung des Personals: Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SüG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SüG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. ü2 Sabschutz). Weitere Angaben zur Beschaffung sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/02/2021 Ende: 31/03/2026 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Erläuterung zum Beginn der Leistung: Die Leistung beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens am 1.2.2021 (Start-Up-Phase). Beginn Regelleistung: 1.4.2021. Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung der Auftraggeberin um 5 Jahre, mithin für den Zeitraum vom 1.4.2026 bis zum 31.3.2031 verlängert werden. Die schriftliche Optionsausübung muss dem Auftragnehmer bis spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der Auftraggeberin. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

keine Angabe

Teilnahmefrist:

keine Angabe

Angebotsabgabe:

11.06.2020 12:00

Angebotseröffnung:

12.06.2020 00:00

Bindefrist:

31.07.2020

Ausführungsbeginn:

01.02.2021

Ausführungsende:

31.03.2026

Bemerkung:

keine Angabe