SV-SBA-250722-005 - Entsorgung von Kleintransformatoren
in München
SV-SBA-250722-005 - Entsorgung von Kleintransformatoren
in München
Bauausführung | Abbruch, Demontage, Rückbau, Entsorgung | Entsorgung, Abfallbeseitigung | Komplettentsorgung und Verwertung von Abfällen | Elektroschrottverwertung
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
03.02.2026
Auftraggeber:
Privater Auftraggeber
SWM Infrastruktur GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80992
München
Auftragnehmer:
Bock & Söhne GmbH
Im Straßfeld 4
89299
Unterroth
Auftragssumme:
keine Angabe
Vergabenummer:
SV-SBA-250722-005
Vergabeverfahren:
Verhandlungsverfahren
Angebote:
4
Titel: SV-SBA-250722-005 – Entsorgung von Kleintransformatoren
Beschreibung: Entsorgung von Kleintransformatoren, mit und ohne Schadstoffe.
5.1. Los: LOT-0000
Titel: SV-SBA-250722-005 – Entsorgung von Kleintransformatoren
Beschreibung: Es soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden in dessen Umfang ca. 200 Kleintransformatoren je Jahr entsorgt werden soll. Es handelt sich um Kleintransformatoren mit der Leistungsklasse von 315 bis 630 kvA. Die Trafos sind mit Öl gefüllt, und bis zu 2,2 Tonnen schwer. Meist sind Kupferkerne verbaut, aber auch Alukerne oder eine Kombination aus beidem ist möglich. Für die Entsorgung ist vom AN eine Ölanalytik und eine Schadstoffuntersuchung durchzuführen, da die Transformatoren mit PCB- und Schwermetallen im Lack belastet sein können, PCB im Öl vorhanden sein könnte und asbesthaltige Dichtungen vorhanden sein können. Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV für Transformator: – Transformatoren 16 02 13* Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV für mögliche Komponenten: – Asbesthaltige Dichtungen 17 06 01* / 17 06 05* – KMF 17 06 03* – Lackierung schwermetallhaltig 17 04 07 (gem. Metalle); 17 04 05 (Eisen und Stahl) – Lackierung PCB-haltig 17 09 02* – Transformatoröl 13 03 07* / 13 02 04* / 13 02 05* – Kupfer 17 04 01 – Eisenhaltige Metalle 17 04 07 (gem. Metalle); 17 04 05 (Eisen und Stahl) Die Trafos werden in unserem Lager in Neufahrn abgeholt. Der Transport der Trafos aus dem Lager, bis zum Transportfahrzeug des AN erfolgt durch den AG um mögliche Transportschäden an den um die Abfalltrafos gelagerten Materialien ausschließen zu können. Für die Beladung des Transportfahrzeuges kann der AG nur zuarbeiten, übernimmt aber keinerlei Haftung. Für das ordnungsgemäße beladen ist alleine der AN verantwortlich. Das vor Ort verfügbare Hebewerkzeug kann zur Beladung des Transportfahrzeuges genutzt werden, wenn dies dafür geeignet ist. Die Prüfung ob die vorhandenen Hebewerkzeuge geeignet sind obliegt dem AN . Spezialbehälter und für deren Beladung nötige besondere Hebewerkzeuge müssen vom AN gestellt werden.
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge
Teilnahmefrist:
25.08.2025 10:00
Angebotsabgabe:
25.08.2025 10:00
Angebotseröffnung:
keine Angabe
Bindefrist:
keine Angabe
Ausführungsbeginn:
02.02.2026
Ausführungsende:
01.02.2029
Bemerkung:
keine Angabe