Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion mit Vorlaufreinigung 2021

in Bornheim

Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion mit Vorlaufreinigung 2021

in Bornheim

Bauausführung | Tiefbau | Abwasserableitung und Wasser- und Gasverteilung | Optische Inspektion Abwasserkanäle, Leitungen | Reinigung Abwasserkanäle, Leitungen

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

01.09.2020

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
StadtBetrieb Bornheim AöR
Donnerbachweg 15
53332
Bornheim

Auftragnehmer:

Kanaltechnik Hanke GmbH
Konrad-Adenauer-Ring 9-13
47167
Duisburg

Auftragssumme:

330 219.70 EUR

Vergabenummer:

2020-EU-01-VGV

Vergabeverfahren:

Offenes Verfahren (VOL/A)

Angebote:

4
II.1.4) Kurze Beschreibung: Unterhaltungs- und Sonderreinigung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet Bornheim inkl. Sonderbauwerke sowie verrohrte Gewässerstrecken, Reinigung von Einbauten zur Straßenoberflächenentwässerung im Stadtgebiet Bornheim sowie Bereitschaftsdienst zur Beseitigung von Kanalabflussstörungen. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 342 500.00 EUR II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90491000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA2C Hauptort der Ausführung: Stadtgebiet Bornheim 53332 Bornheim II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Unterhaltungs- und Sonderreinigung von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen, der dazugehörigen Sonderbauwerken sowie der verrohrten Gewässer strecken, Gesamtlänge ca. 214 km mit 49 Sonderbauwerken. Reinigung von Einbauten zur Straßenoberflächenentwässerung im Stadtgebiet Bornheim: — ca. 550 Stück Nassabläufe; — ca. 6.100 Stück Trockenabläufe; — ca. 580 Stück Bergeinläufe; — ca. 135 Stück Sandfänge; — ca. 215 Stück Einlaufroste; — ca. 24 Stück Sickerschächte. Bereitschaftsdienst zur Beseitigung von Kanalabflussstörungen Häufigkeit der Reinigung: — Kanäle: 214 km, Reinigung jährlich; — Druckleitungen: 12,5 km, Reinigung alle 2 Jahre bedarfsorientiert; — Schachtbauwerke: ca. 6.400 St., Reinigung jährlich; — Pumpwerke: 21 St., Reinigung Pumpensumpf bedarfsorientiert bis zu 12 x pro Jahr. Die Reinigung der Kanäle, Schacht-, und Sonderbauwerke entspricht grundsätzlich den Anforderungen des Runderlasses Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) des Landes NRW vom 17.10.2013. Hiernach sind die Kanalnetze regelmäßig oder nach Bedarf entsprechend dem Ergebnis der nach § 2 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) durchgeführten überwachung, zu unterhalten. Entsprechend diesen Anforderungen ist die turnusmäßige Unterhaltungsreinigung gemäß nachfolgender Aufstellung umzusetzen. Die aufgeführten Häufigkeiten sind dabei Mindestanforderungen an die Unter-haltungsreinigung. Die hier angegebenen Massen beziehen sich auf den voraussichtlichen Stand November 2019. Im Zuge der Bestimmung des Kanalreinigungsablaufes erfolgt auch eine Abstimmung, welche Bezirke in dem jeweiligen Jahr einer TV-Inspektion oder Dichtigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Die im Zuge dieser überwachung unmittelbar vor der Inspektion bzw. Druckprüfung gereinigten Kanäle werden für das jeweilige Jahr bei der Unterhaltungsreinigung ausgespart. Technische Durchführung der Arbeiten: Die Kanäle liegen überwiegend im Bereich von öffentlichen, befestigten Flächen, Wegen oder Fahrbahnen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht an allen Stellen im Stadtgebiet ein 3-achsiges Fahrzeug eingesetzt werden kann. An manchen Stellen muss mit einem 2-achsigen Reinigungsfahrzeug gearbeitet werden, dessen Einsatz nicht gesondert vergütet wird. Die Entwässerung der ausgeschriebenen Gebiete verläuft überwiegend störungsfrei. Die letzte Kanalreinigung wurde in 2020 ausgeführt. Das Kanalnetz des Abwasserwerkes hat eine Gesamtlänge von ca. 213 km in verschiedenen Größen, Profilen und Materialien und ca. 7 000 Schacht- oder Sonderbauwerke. Nach der Selbstüberwachungs-verordnung Abwasser (SüwVO) sind alle Kanäle mit sämtlichen Anschlusseinbindungen und Schächten innerhalb von 15 Jahren einmal zu inspizieren — mindestens aber 5 % pro Jahr. Im Wasserschutzgebiet (WSG) sind die Inspektionen zweimal jährlich durchzuführen. Die Dritte Befahrung läuft 2021 bis 2035. Kanalinspektion: Auf dieser Grundlage ist das Kanalnetz anhand der Fließwege in Kanalbezirke aufgeteilt worden. Für eine gleichmäßige Jahresverteilung werden jedes Jahr 3 bis 4 Bezirke unterschiedlicher Größe zusammengefasst und somit im Durchschnitt pro Jahr der Zustand von 18,7 km Kanalisation erfasst. In diesen Bezirken findet im Inspektionsjahr keine routinemäßige Kanalreinigung statt. Es ist maximal ein Arbeitstag früher eine Vorlaufreinigung zu leisten. Die Inspektion ist nach dem Merkblatt DWA-M 149-5 und die daraus resultierende Zustandserfassung nach DWA-M 149-2 bzw. DIN EN 13508-2 durchzuführen und zu dokumentieren. Die Schachtinspektion hat hierbei grundsätzlich durch eine dreidimensional aufnehmende Schachtinspektionskamera mit digitaler Dokumentation zu erfolgen. Bei Sonderbauwerken sind ggf. 2 Inspektionen durchzuführen. Der Ablauf innerhalb der Bezirke erfolgt nach der Reinigungs- und Inspektionsliste (Spülreihenfolge). Die Zustandsbeschreibung, -aufnahme und Dokumentation sind so zu erfassen, dass später eine eindeutige Bewertung gemäß DWA-M 149-3 möglich ist. Sie bildet die Grundlage zur Ausschreibung von Sanierungsarbeiten im Folgejahr. Daher sind die vorgegebenen Fristen zur Abgabe der Dokumentation zwingend einzuhalten, um eine frühzeitige Erstellung eines Schadensbeseitigungskonzeptes sicherzustellen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 340 000.00 EUR II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2021 Ende: 31/12/2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um jeweils 1 Jahr, wenn nicht eine Partei 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit erklärt, den Vertrag nicht fortsetzen zu wollen. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

keine Angabe

Teilnahmefrist:

keine Angabe

Angebotsabgabe:

30.06.2020 14:00

Angebotseröffnung:

30.06.2020 14:00

Bindefrist:

18.09.2020

Ausführungsbeginn:

01.01.2021

Ausführungsende:

31.12.2021

Bemerkung:

keine Angabe