Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion mit Vorlaufreinigung 2021
in Bornheim
Rahmenvereinbarung Kanalreinigung und -inspektion mit Vorlaufreinigung 2021
in Bornheim
Bauausführung | Tiefbau | Abwasserableitung und Wasser- und Gasverteilung | Optische Inspektion Abwasserkanäle, Leitungen | Reinigung Abwasserkanäle, Leitungen
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
01.09.2020
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
StadtBetrieb Bornheim AöR
Donnerbachweg 15
53332
Bornheim
Auftragnehmer:
Kanaltechnik Hanke GmbH
Konrad-Adenauer-Ring 9-13
47167
Duisburg
Auftragssumme:
330 219.70 EUR
Vergabenummer:
2020-EU-01-VGV
Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (VOL/A)
Angebote:
4
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Unterhaltungs- und Sonderreinigung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet Bornheim inkl. Sonderbauwerke sowie verrohrte Gewässerstrecken, Reinigung von Einbauten zur Straßenoberflächenentwässerung im Stadtgebiet Bornheim sowie Bereitschaftsdienst zur Beseitigung von Kanalabflussstörungen.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 342 500.00 EUR
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
90491000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code:
DEA2C
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet Bornheim
53332 Bornheim
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Unterhaltungs- und Sonderreinigung von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen, der dazugehörigen Sonderbauwerken sowie der verrohrten Gewässer strecken, Gesamtlänge ca. 214 km mit 49 Sonderbauwerken.
Reinigung von Einbauten zur Straßenoberflächenentwässerung im Stadtgebiet Bornheim:
— ca. 550 Stück Nassabläufe;
— ca. 6.100 Stück Trockenabläufe;
— ca. 580 Stück Bergeinläufe;
— ca. 135 Stück Sandfänge;
— ca. 215 Stück Einlaufroste;
— ca. 24 Stück Sickerschächte.
Bereitschaftsdienst zur Beseitigung von Kanalabflussstörungen
Häufigkeit der Reinigung:
— Kanäle: 214 km, Reinigung jährlich;
— Druckleitungen: 12,5 km, Reinigung alle 2 Jahre bedarfsorientiert;
— Schachtbauwerke: ca. 6.400 St., Reinigung jährlich;
— Pumpwerke: 21 St., Reinigung Pumpensumpf bedarfsorientiert bis zu 12 x pro Jahr.
Die Reinigung der Kanäle, Schacht-, und Sonderbauwerke entspricht grundsätzlich den Anforderungen des Runderlasses Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) des Landes NRW vom 17.10.2013. Hiernach sind die Kanalnetze regelmäßig oder nach Bedarf entsprechend dem Ergebnis der nach § 2 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) durchgeführten überwachung, zu unterhalten. Entsprechend diesen Anforderungen ist die turnusmäßige Unterhaltungsreinigung gemäß nachfolgender Aufstellung umzusetzen. Die aufgeführten Häufigkeiten sind dabei Mindestanforderungen an die Unter-haltungsreinigung. Die hier angegebenen Massen beziehen sich auf den voraussichtlichen Stand November 2019. Im Zuge der Bestimmung des Kanalreinigungsablaufes erfolgt auch eine Abstimmung, welche Bezirke in dem jeweiligen Jahr einer TV-Inspektion oder Dichtigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Die im Zuge dieser überwachung unmittelbar vor der Inspektion bzw. Druckprüfung gereinigten Kanäle werden für das jeweilige Jahr bei der Unterhaltungsreinigung ausgespart.
Technische Durchführung der Arbeiten:
Die Kanäle liegen überwiegend im Bereich von öffentlichen, befestigten Flächen, Wegen oder Fahrbahnen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht an allen Stellen im Stadtgebiet ein 3-achsiges Fahrzeug eingesetzt werden kann. An manchen Stellen muss mit einem 2-achsigen Reinigungsfahrzeug gearbeitet werden, dessen Einsatz nicht gesondert vergütet wird.
Die Entwässerung der ausgeschriebenen Gebiete verläuft überwiegend störungsfrei. Die letzte Kanalreinigung wurde in 2020 ausgeführt.
Das Kanalnetz des Abwasserwerkes hat eine Gesamtlänge von ca. 213 km in verschiedenen Größen, Profilen und Materialien und ca. 7 000 Schacht- oder Sonderbauwerke. Nach der Selbstüberwachungs-verordnung Abwasser (SüwVO) sind alle Kanäle mit sämtlichen Anschlusseinbindungen und Schächten innerhalb von 15 Jahren einmal zu inspizieren — mindestens aber 5 % pro Jahr. Im Wasserschutzgebiet (WSG) sind die Inspektionen zweimal jährlich durchzuführen. Die Dritte Befahrung läuft 2021 bis 2035.
Kanalinspektion:
Auf dieser Grundlage ist das Kanalnetz anhand der Fließwege in Kanalbezirke aufgeteilt worden. Für eine gleichmäßige Jahresverteilung werden jedes Jahr 3 bis 4 Bezirke unterschiedlicher Größe zusammengefasst und somit im Durchschnitt pro Jahr der Zustand von 18,7 km Kanalisation erfasst. In diesen Bezirken findet im Inspektionsjahr keine routinemäßige Kanalreinigung statt. Es ist maximal ein Arbeitstag früher eine Vorlaufreinigung zu leisten.
Die Inspektion ist nach dem Merkblatt DWA-M 149-5 und die daraus resultierende Zustandserfassung nach DWA-M 149-2 bzw. DIN EN 13508-2 durchzuführen und zu dokumentieren. Die Schachtinspektion hat hierbei grundsätzlich durch eine dreidimensional aufnehmende Schachtinspektionskamera mit digitaler Dokumentation zu erfolgen. Bei Sonderbauwerken sind ggf. 2 Inspektionen durchzuführen. Der Ablauf innerhalb der Bezirke erfolgt nach der Reinigungs- und Inspektionsliste (Spülreihenfolge).
Die Zustandsbeschreibung, -aufnahme und Dokumentation sind so zu erfassen, dass später eine eindeutige Bewertung gemäß DWA-M 149-3 möglich ist. Sie bildet die Grundlage zur Ausschreibung von Sanierungsarbeiten im Folgejahr. Daher sind die vorgegebenen Fristen zur Abgabe der Dokumentation zwingend einzuhalten, um eine frühzeitige Erstellung eines Schadensbeseitigungskonzeptes sicherzustellen.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)
Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 340 000.00 EUR
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung um jeweils 1 Jahr, wenn nicht eine Partei 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit erklärt, den Vertrag nicht fortsetzen zu wollen.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
keine Angabe
Teilnahmefrist:
keine Angabe
Angebotsabgabe:
30.06.2020 14:00
Angebotseröffnung:
30.06.2020 14:00
Bindefrist:
18.09.2020
Ausführungsbeginn:
01.01.2021
Ausführungsende:
31.12.2021
Bemerkung:
keine Angabe