Prüfung Jahresabschlüsse (§ 316 HGB) und Prüfung § 53 HGrG

in Berlin

Prüfung Jahresabschlüsse (§ 316 HGB) und Prüfung § 53 HGrG

in Berlin

VOL Lieferleistungen | CONSULTING DIENSTLEISTUNGEN | Consulting in Steuerangelegenheiten

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

02.06.2020

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Toll Collect GmbH
Linkstraße 4
10785
Berlin

Auftragnehmer:

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Klingelhöferstraße 18
10785
Berlin

Auftragssumme:

keine Angabe

Vergabenummer:

CW_2019_01

Vergabeverfahren:

Verhandlungsverfahren

Angebote:

5
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die zu vergebende Leistung ist rahmenvertraglich strukturiert und umfasst die Geschäftsjahre September 2019 bis August 2020, dass Rumpfgeschäftsjahr September 2020 bis Dezember 2020 sowie die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023, insbesondere mit folgenden Prüfungsleistungen: — Prüfungen Jahresabschlüsse (§ 316 ff. HGB), — Prüfungen § 53 HGrG sowie — Ggf. Zusatzleistungen, Sonderprüfungen und ad hoc Beauftragungen. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 79200000 79210000 79212100 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: Toll Collect GmbH Linkstr. 4 10785 Berlin II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Prüfungsumfang ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Rechtsnormen sowie den vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätzen. Als große Kapitalgesellschaft sowie auch auf Grund des Gesellschaftsvertrages besteht gem. § 316 HGB i. V. m. § 317 HGB die Verpflichtung, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und diese durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Zusätzlich sind die Vorschriften über die Prüfung von Unternehmen nach §53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu beachten und müssen in die Prüfung mit einbezogen werden. Darüber hinaus wird die Prüfung des Jahresabschlusses im Hinblick auf eine prüferische Durchsicht für die Einhaltung der Anforderungen an die Geschäftsführung und des Aufsichtsrates bei der Anwendung des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK) des Bundes erweitert. Im Rahmen der Abschlussprüfungen muss der Prüfungsleiter vor Ort ferner für ad hoc Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung stehen. Der verantwortliche Prüfungspartner im Sinne des § 319a Absatz 1 Satz 5 HGB des Bieters hat jeweils am Eröffnungs- und am Schlussgespräch mit dem Auftraggeber in Berlin persönlich teilzunehmen. Der verantwortliche Prüfungspartner nimmt ebenso an den Verhandlungen des Aufsichtsrates zu den Vorlagen über den Jahresabschluss teil und berichtet über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung. Die Prüfung hat auch unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung zu erfolgen, insbesondere auch unter Berücksichtigung IDW PS 720, IDW PS 220, DIE PS 450, IDW PS 203, in der jeweils neuste Fassung. Die Prüfung muss grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Auftraggebers in Berlin stattfinden. Der Auftraggeber wird die Buchungsdaten in elektronischer Form mittels eines vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Datenextraktionstools aufbereiten und bereitstellen. Für den ersten Prüfungszeitraum (Jahresabschluss zum 31.08.2020) ist ein Prüfbericht in einer Auflage von mind. 10 Stück (in deutscher Sprache sowie auch eine Version als PDF) zu erstellen, der spätestens 1 Monat nach dem Schlussgespräch vorliegen muss. Weiterhin sind 5 Testate zu erstellen. Für die Folgejahre sind mindestens in Art und Umfang die gleichen Dokumente zu erstellen, ein reduzierter Umfang wird für das Rumpfgeschäftsjahr September bis Dezember 2020 erwartet. Die Projektsprache ist deutsch. Jegliche Korrespondenz, alle Prüfungsunterlagen und jegliche Prüfungsnotizen sind deutschsprachig zu verfassen. Als Geschäftsjahr gilt derzeit der Zeitraum vom 1.4.2019 bis zum 31.8.2020 (erster vertragsrelevanter Prüfungszeitraum). Ab dem Jahr 2020 ist geplant, das Geschäftsjahr auf das Kalenderjahr umzustellen, so dass für den Zeitraum 1.9.2020-31.12.2020 ein Rumpfgeschäftsjahr prüfungsrelevant wird. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 12 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die Vertragslaufzeit kann dreimal um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre verlängert werden. II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird auf Grundlage einer Bewerberreduzierung die 5 bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert: Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber jeweils die angegebenen Referenzen bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Reduzierungskriterien: Als Referenzen sind Referenzerfahrungen in folgenden Bereichen anzugeben: — Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG, — Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG hinsichtlich Unternehmen, die treuhänderische Funktionen in einem sehr wesentlichen Umfang ausüben (z. B. Maut, Immobilienverwaltung). Bei welchen die Erbringung in den letzten 3 Jahren erfolgt ist. Die unternehmensbezogenen Referenzen werden wie folgt bewertet: 1) Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG: Je angegebener und wertbarer Referenz, welche eine Bilanzsumme von mind. 100 Mio. EUR umfasst, erhält der Bewerber 10 Punkte. Bei der Angabe von zusätzlichen Idealparameter, wird der Basiswert der angegebenen Referenz mit dem Faktor 2 multipliziert, sofern die angegebene Unternehmensreferenz die Prüfung unternehmensanteilhaltender Gebietskörperschaften gem. § 53 HGrG die Bundesrepublik Deutschland ist. Zusätzlich wird der Basiswert erneut mit dem Faktor 2 multipliziert, wenn die geprüfte Bilanzsumme der angegebenen Referenz über 500 Mio. EUR beträgt. Die so erreichte Punktzahl bildet den Gesamtwert je angegebener Referenz in dem Bereich Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG. Im Idealfall ist es dem Bewerber möglich, 3 Referenzen in diesem Bereich anzugeben. Somit kann eine Gesamtsumme von max. 120 Punkten erreicht werden. 2) Prüfungsleistung § 316 HGB und § 53 HGrG hinsichtlich Unternehmen, die treuhänderische Funktionen in einem sehr wesentlichen Umfang ausüben (z. B. Maut, Immobilienverwaltung): Je angegebener und wertbarer, welche eine Bilanzsumme von mind. 50 Mio. EUR umfasst, Referenz erhält der Bewerber 10 Punkte. Im Idealfall ist es dem Bewerber möglich, 3 Referenzen in diesem Bereich anzugeben. Somit kann eine Gesamtsumme von max. 30 Punkten erreicht werden. Anschließend werden die erreichten Gesamtpunktzahlen der 3 Bereiche addiert. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Der Rahmenvertrag umfasst die Prüfungen ab dem Geschäftsjahr 2020 für maximal 5 Prüfperioden und endet spätestens mit der Erbringung der letzten Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2023, sofern von den rahmenvertraglichen Verlängerungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge

Teilnahmefrist:

09.12.2019 11:00

Angebotsabgabe:

keine Angabe

Angebotseröffnung:

keine Angabe

Bindefrist:

keine Angabe

Ausführungsbeginn:

keine Angabe

Ausführungsende:

keine Angabe

Bemerkung:

keine Angabe