Neubau Kindertagesstätte mit Frischküche in Kumhausen
in Kumhausen
Neubau Kindertagesstätte mit Frischküche in Kumhausen
in Kumhausen
Bauplanung | Fachingenieur | Tragwerksplanung, Baustatik
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
03.11.2024
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Gemeinde Kumhausen
Rathausplatz 1
84036
Kumhausen
Auftragnehmer:
GEOPLAN GmbH
Donaugewerbepark 5
94486
Osterhofen
Auftragssumme:
57 159,03 EUR
Vergabenummer:
keine Angabe
Vergabeverfahren:
Verhandlungsverfahren
Angebote:
3
II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Tragwerksplanung nach § 49 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI, Leistungsphasen 1-6 für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Frischküche in Kumhausen.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
84036 Kumhausen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Grundsätzliches:
Die Gemeinde Kumhausen plant den Neubau einer altersgemischten Kindertagesstätte mit 3 Kindergartengruppen (75 Plätze) und 3 Kinderkrippengruppen (36 Plätze) mit Frischküche. Die Frischküche soll an die bzw. in die Kita zur direkten Versorgung der neuen Kita sowie aller drei bestehender, in der Gemeinde befindlichen, Kitas und der Schule integriert werden. Die Frischküche wird auf 300 Essen täglich ausgelegt. Die Gemeinde behält sich vor, die Frischküche ggfs. unter der Bauherrenschaft des gemeindlichen Kommunalunternehmens errichten zu lassen und außerhalb des Planungsauftrags abzuwickeln.
Bauleitplanerische Rahmenbedingungen:
Das zur Verfügung stehende Grundstück befindet sich in Kumhausen oberhalb der Schule und ist baurechtlich im Bebauungsplan Westlich der Schule verortet.
Bauweise:
Die neue Kindertagesstätte soll in Hybridbauweise, grundsätzlich in Holzständerbauweise und erdberührte Bauteile in massiver Bauweise, entstehen. Der Frischküchenbereich kann ebenfalls in Massivbauweise ausgeführt werden. Das Gebäude ist als Klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFNWG) bzgl. des energetischen Standards als Effizienzgebäude 40 auszuführen.
Wärmeenergieversorgung und Lüftung:
– Die Wärmeenergieversorgung erfolgt per Fernwärmeleitung über eine in der Nähe befindliche Hackschnitzelheizung.
– Die mit einer Zwangs- Be- und Entlüftung zu versorgenden Räume sollen möglichst über dezentrale raumbezogene Einheiten belüftet werden.
Flächenbedarf, Raumprogramm:
– Im Krippenbereich soll die tatsächliche Fläche gegenüber der förderfähigen Flächen für Haupt- und Nebenraumflächen, Ruheraum und Kinderwagenraum von 192 m² um 25 % auf 240 m² aufgestockt werden. Die Flächen für Haupt- und Nebenraumflächen sollen hiervon ca. 170 m² betragen.
– Im Kindergartenbereich soll die tatsächliche Fläche gegenüber der förderfähigen Flächen ebenfalls für Haupt- und Nebenraumflächen von 200 m² um 20 % auf 240 m² aufgestockt werden.
– Die förderfähigen Allgemeinflächen für das Leitungszimmer mit 17 m², Personalraum mit 28 m², Mehrzweckraum mit 66 m² und Lagerräume mit gesamt 39 m² sollen in der förderfähigen Flächengröße Berücksichtigung finden.
– Der förderfähige Speiseraum soll mit einer Fläche von 60 m², anstatt 75 m² ausgeführt werden.
– Die förderfähige Elternwartefläche von 28 m² soll in den allgemeinen Flurbereich integriert werden.
– Durch die Flächenverschiebungen, welche förderunschädlich möglich sind, ergibt sich für die oberen Bereiche eine geplante grundsätzlich förderfähige Fläche von 718 m², wovon max. 645 m² förderfähig sind. Prozentual gesehen ergibt dies eine Überschreitung der förderfähigen Flächen von ca. 11 %.
– Der Förderanteil für Küche mit Vorratsraum von 39 m² wird in der Frischküche mit gesamt ca. 140 m² berücksichtigt.
– Waschräume mit WC´s, Spielflure, Flur, Eingangsbereich und Technikräume sind in o. g. Flächenaufstellungen nicht berücksichtigt und sind nach Notwendigkeit in einem Flächenverträglichen Maße zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Realisierungszeit ist vorgesehen, die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung bis April 2024 abzuschließen. Der Baugenehmigungsantrag soll bis Juni 2024 gestellt werden. Weiterhin ist es zwingend erforderlich, den Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern bis Ende August 2024 einzureichen. Die bauliche Realisierung ist so zu planen, dass eine Inbetriebnahme der Kita und der Küche allerspätestens zum 01.09.2026 sichergestellt ist.
Seitens des Bauherrn stehen nur beschränkte finanzielle Mittel zur Verfügung, weshalb sämtlich Planungen daraufhin abzustimmen sind, dass folgende Kostengrenzen eingehalten werden können:
Kindertagesstätte KG 300 + 400 + 700: 5,3 Mio. ¤ brutto
Frischküche KG 300 + 400 + 700: 1,5 Mio. ¤ brutto
Gesamt KG 300 + 400 + 700: 6,8 Mio. ¤ brutto
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/12/2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische, berufliche Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen) in Textform.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, maximal 2 Punkte. Technische Leistungsfähigkeit Bürokapazität, Personalstärke, durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung, maximal 4 Punkte.
Referenzen
Referenzen für Aufträge nach HOAI § 49 ff in Verbindung mit Anlage 14 bei denen die Leistungsphase 6 im Zeitraum von 07/2018 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Es können maximal 5 Referenzen eingereicht werden, es müssen jedoch mindestens 2 wertbare Referenzen abgegeben werden, um im weiteren Verfahren Berücksichtigung zu finden. In die Bewertung werden jedoch nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl einbezogen (siehe Formblatt Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb). Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Beim Kriterium Referenzen können maximal 17 Punkte erreicht werden.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Gewichtung/erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Stufe 1 – LPH 1-2
Stufe 2 – LPH 3-4
Stufe 3 – LPH 5-6
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge
Teilnahmefrist:
30.11.2023 10:00
Angebotsabgabe:
keine Angabe
Angebotseröffnung:
keine Angabe
Bindefrist:
keine Angabe
Ausführungsbeginn:
01.02.2024
Ausführungsende:
31.12.2030
Bemerkung:
keine Angabe