Landschaftsplan Amt Odervorland
in Briesen (Mark)
Landschaftsplan Amt Odervorland
in Briesen (Mark)
Bauplanung | Architekten | Freianlagen
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
11.11.2024
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Amt Odervorland – Außenstelle Steinhöfel
Demnitzer Straße 7
15518
Steinhöfel
Auftragnehmer:
FUGMANN JANOTTA PARTNER PartG mbB
Belziger Str. 25
10823
Berlin
Auftragssumme:
262 500,00 EUR
Vergabenummer:
01-511000-2024-01
Vergabeverfahren:
Verhandlungsverfahren
Angebote:
1
Titel: Landschaftsplan Amt Odervorland
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung/Vergabe ist die Neuaufstellung des Landschaftsplans (LP) für das Amt Odervorland. Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Amtsgebiet, bestehend aus Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Leistungsgegenstand sind die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Landschaftsplan gemäß § 23 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 4. Zusätzlich werden besondere Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung beauftragt. Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes erfolgt nach § 11 (2) BNatSchG. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Amtsgebiet, bestehend aus den Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel und hat somit eine Fläche von rund 34.057 ha. Aufgrund von Veränderungen in der naturräumlichen Ausstattung des Amtsgebietes und veränderter Flächennutzungen im Verlauf der letzten 25 Jahre sowie aufgrund veränderter rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen müssen die Zielvorstellungen des Landschaftsplanes an die künftig zu erwartende Entwicklung des Amtes bzw. der Gemeinden ganzheitlich angepasst werden. Wesentliche Aufgaben des Landschaftsplans umfassen: – Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich Biologischer Vielfalt – Fachbeitrag zur Flächennutzungsplanung – Informationsgrundlage für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben – zielgerichtete Lenkung von Kompensationsmaßnahmen und landwirtschaftlichen Fördermitteln – Zusammenführung sektoraler Fachplanungen (z.B. FFH-Managementplanung, Gewässer- entwicklungskonzepte, Hochwasserrisikomanagement, Erholungsplanung, Klimaanpassungs- konzepte) Um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können, muss der Landschaftsplan auf aktuellen Erfassungen zum Zustand von Natur und Landschaft beruhen, die Zielvorstellungen müssen die aktuellen Fach-Themen aufgreifen und integrierende Lösungsvorschläge unterbreiten. Inhalte der Landschaftsplanung sind gem. § 9 BNatSchG die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienen-den Erfordernisse und Maßnahmen. Hierzu soll der Landschaftsplan Angaben enthalten über – den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft, – die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, – die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte, – die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege Dabei sind Themen wie Biotopverbund, Natura 2000, Ausgleich und Ersatz, Landwirtschaftsförderung, Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrisikomanagement, Klimaanpassung und Erneuerbare Energien zu berücksichtigen. Die inhaltliche Bearbeitung zum Landschaftsplan orientiert sich an den in § 9 BNatSchG und in § 5 des BbgNatSchAG festgelegten Inhalten des Landschaftsplans.
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Landschaftsplan Amt Odervorland
Beschreibung: Die zu erbringenden Leistungen werden folgend detailliert dargestellt, aufgeschlüsselt in die Grundleistungen und besonderen Leistungen nach § 23 und Anlagen 4 und 9 der HOAI: Leistungsphase 1: Klären d. Aufgabenstellung u. Ermitteln d. Leistungsumfangs (Anlage 4 HOAI) a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen b) Ortsbesichtigungen c) Abgrenzen des Planungsgebiets d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen f) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge Besondere Leistungen zu Leistungsphase 1 (Anlage 9 HOAI) Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung b) Digitalisieren von Unterlagen c) Anpassen von Dateiformaten d) Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen Hinweis: Die vorliegenden Landschaftspläne liegen eingescannt in diversen Formaten vor. Vorhandene Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind georeferenziert über das Geoportal nutzbar. Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen (Anlage 4 HOAI) a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten b) Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege c) Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung d) Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft e) Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten f) Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung (Anlage 4 HOAI) a) Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorge b) Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege c) Erarbeiten von Vorschlägen zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitpläne d) Hinweise auf Folgeplanungen und -maßnahmen e) Mitwirken bei der Beteiligung der nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände f) Mitwirken bei der Abstimmung der Vorläufigen Fassung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde g) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung (Anlage 4 HOAI) Darstellen des Landschaftsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte. Folgende besondere Leistungen sind über alle Leistungsphasen vorgesehen: Verfahrensbegleitende und projektsteuernde besondere Leistungen (Anlage 9 HOAI) a) Vorbereiten und Durchführen des Scopings b) Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren g) Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen i) Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren, Gliederung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen j) Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen m) Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten n) Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis o) Erstellen der Verfahrensdokumentation q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Vorbereitung und Durchführung des Scopings Im Rahmen des Scoping werden unter Beteiligung der betroffenen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange der Untersuchungsrahmen für die Aufstellung des Landschaftsplans festgelegt. Der Untersuchungsumfang wird hierbei auf die konkreten Planungsbedingungen vor Ort zugeschnitten. Darüber hinaus dient der Verfahrensschritt auch dazu, alle Informationen und aktuellen Datengrundlagen für das Plangebiet zu Umwelt und Naturschutz in Erfahrung zu bringen. Das Scoping soll nach Abschluss der Leistungsphase 2 durchgeführt werden, um einerseits die Vollständigkeit der für die Bestands- und Konfliktanalyse herangezogenen Daten und Informationen überprüfen zu lassen und andererseits Hinweise auf räumliche und thematische Schwerpunkte für das Entwicklungskonzept zu erhalten. Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen: (Anlage 9 HOAI) h) Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen Selektive Biotopkartierung Die selektive Biotopkartierung dient der Bestimmung und Abgrenzung gesetzlich geschützter Biotope, die einen besonderen Schutz genießen und daher im Landschaftsplan einer besonderen Darstellung bedürfen. Auf Grundlage der vorliegenden luftbildgestützten Biotopkartierung des Landes Brandenburg erfolgt eine Auswahl der potenziell geschützten Biotope. Diese Biotopflächen werden im Gelände hinsichtlich der definierten Anforderungen der geschützten Biotoptypen überprüft und bewertet. Das Ergebnis wird tabellarisch und im Plan dargestellt. Die Biotoptypen werden entsprechend dem Brandenburger Biotopschlüssel klassifiziert.
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge
Teilnahmefrist:
02.09.2024 15:00
Angebotsabgabe:
keine Angabe
Angebotseröffnung:
keine Angabe
Bindefrist:
25.11.2024
Ausführungsbeginn:
keine Angabe
Ausführungsende:
keine Angabe
Bemerkung:
keine Angabe