Ersatzneubau Kindertagesstätte Kurlandstraße Lauingen Donau - Objektplanungsleistungen

in Lauingen (Donau)

Ersatzneubau Kindertagesstätte Kurlandstraße Lauingen Donau - Objektplanungsleistungen

in Lauingen (Donau)

Bauplanung | Architekten | Fachingenieur | Gebäudeplanung und Raumbildender Ausbau | Ingenieurbau | Verkehrswesen | Freianlagen | Abbruch | Straßen- und Straßenverkehrsanlagen

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

30.07.2020

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Stadt Lauingen (Donau)
Herzog-Georg-Straße 17
89415
Lauingen (Donau)

Auftragnehmer:

Hrycyk Architekten GmbH
Sommerstraße 9
81543
München

Auftragssumme:

370 823.00 EUR

Vergabenummer:

n.def.

Vergabeverfahren:

Verhandlungsverfahren

Angebote:

5
II.1.4)Kurze Beschreibung: Ersatzneubau Kindertagesstätte Kurlandstraße Lauingen Donau: — Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI 2013, — Teilleistungen LPH 1 sowie LPH 2 – 9, — Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff HOAI 2013 LPH 1-9, — Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI 2013 LPH 1-9 sowie — Abbruchplanung des bestehenden Kindergartens mit stufenweiser Beauftragung. Die Maßnahme unterliegt der FAG-Förderung und dem Sonderinvestitionskostenprogramm – Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71221000 71222000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE277 Hauptort der Ausführung: Stadt Lauingen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Lauingen (Donau) beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätteneinrichtung in einer Bauweise, die eine schnelle Fertigstellung ermöglich, insbesondere als Typen- oder Serienbauten. Das Gebäude umfasst 3 Kinderkrippengruppen für je 12 Kinder und 3 Kindergartengruppen für je 25 Kinder und wird errichtet auf dem Gelände des Bestandskindergartens Kurlandstraße zuzüglich angrenzende öffentliche Spielplatzfläche. Der Kindergarten ist aus dem Bestandskindergarten ausgelagert und seit August 2018 in einer Containeranlage untergebracht, die auf einer Teilfläche des angrenzenden öffentlichen Spielplatzes aufgestellt wurde. Das Bestandsgebäude ist stillgelegt und soll im Zuge des Neubaus abgerissen werden. Während der Bauphase muss der Betrieb der Containeranlage sichergestellt sein. Die Planung muss einen Rückbau und Abtransport der Containeranlage nach Bezug des Kindergartens gewährleisten. Um die Containermietzeit so kurz als möglich zu halten ist eine kurze Bauzeit in Modularbauweise angestrebt, aber nicht zwingend. Das Raumprogramm enthält neben den Gruppenräumen Flächen für: — Küche, — Speiseraum, — Kochen/Backen Kinder, — Ruheräume, — Bewegungsraum, — Elternbesprechungsraum, — Personalräume, — WC-Anlagen, — Wirtschaftsräume, — Bewegungsbereiche. Der Mehrzweckraum soll auch durch Externe (VHS) zu nutzen und unabhängig von den Öffnungszeiten der Kindertagesstätte barrierefrei zugänglich sein. Nutzungseinheiten als Clusterlösungen zur Reduzierung der Verkehrsflächen sind gewünscht. Das Gebäude kann unterkellert werden, wenn dies sich als sinnvoll und wirtschaftlich erweist. Im Zuge der Vorüberlegungen wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Es ist von einer 2-geschossigen Bauweise auszugehen. Beauftragt werden sollen: — die Objektplanungsleistungen Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI 2013, — Teilleistungen LPH 1 sowie LPH 2 – 9, — Objektplanungsleistungen Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI 2013 LPH 1-9, — Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI 2013 LPH 1-9 sowie — die Abbruchplanung des Bestandkindergartens. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Teilleistungen vorgesehen. Die Erstellung des Brandschutznachweises wird an ein externes Büro separat vergeben, außer die entsprechende Befähigung kann durch das ausgewählte Büro nachgewesen werden. Freianlagen: Die Freianlagen sollen räumliche Trennungen zwischen den Bereichen Kinderkrippe und Kindergarten vorsehen. Sie sollen nicht nur über das Gebäude zugänglich sein sondern auch von außen. Eine Teilfläche ist der direkte Gebäudeumgriff mit Zugangsbereich, Fahrradabstellplätzen, Unterstellflächen für Kinder-Fahrzeuge und Sandspielgerät und überdachtem Bewegungsbereich außen. Die weitere Fläche soll als Freifläche ohne Spielgeräte mit unterschiedlichen Zonen, wie z. B. Beeten, Sonne- und Schattenzonen, Matschflächen, angelegt werden. Die Zufahrt zum Unterhalt muss in allen Freibereichen durch ausreichende Torweiten gewährleistet sein. Stellplätze für Personal sowie Vorfahrtszone für Bring- und Abholung müssen auf der Fläche nachgewiesen werden. Der Zugang zum Gebäude muss in angemessener Entfernung auf befestigtem Weg möglich sein. Die Freianlagenplanung soll als Nachunternehmerauftrag des Architekten vergeben werden. Für die Änderung des bestehenden Bebauungsplans liegt ein Aufstellungsbeschluss vor. Die Maßnahme wird durch Finanzhilfen zu Investitionsmaßnahmen an Kindertageseinrichtungen vom Bayerischen Staat gefördert sowie durch das darauf aufbauende Sonderinvestitionskostenprogramm – Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020. Der Kostenrichtwert beträgt brutto 4455 EUR je m2 NUF 1-6. Zeitlicher Ablauf: Der Planungsbeginn ist für September 2019, direkt im Anschluss an die Auftragserteilung, vorgesehen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2021 erfolgen, die Fertigstellung im August 2022 und die Inbetriebnahme im September 2022. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 30/09/2019 Ende: 30/09/2026 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Abhängig vom Baufortschritt und der Finanzierung. II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen. 1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Umsatz (brutto), Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen, Gewichtung 15 von 110 Punkten; 2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: b) Durchschnittliche Anzahl Architekten/ Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenene Geschäftsjahren: Gewichtung 15 von 110 Punkten; c) Referenzen: Erfahrung in der Planung d. h. mind. LPH 3-5 und 8 § 34 HOAI von baulich vergleichbaren, mind. im Bau befindlichen Hochbauten, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2012, 2 Referenzen, Gewichtung 76 von 110 Punkten; d) Referenzen: Erfahrung in der Integration von Abbruchplanung vergleichbaren Umfangs, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2012, ein Referenzprojekt, 4 von 110 Punkten. Die detaillierte Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist in der Anlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags“ beigefügt. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los. (§ 51 VgV i.V.m. § 75 Abs. 6 VgV) II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: — Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen, — Verländerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit, — ggf. Beauftragung Besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Die Leistung Freianlagenplanung kann vom Bieter selbst, von einem Nachunternehmer des Bieters oder in ARGE erbracht werden. Architekten- und Freianlagenvertrag müssen mit der Person des Bieters (juristische, natürliche oder ARGE) geschlossen werden. Eine Beteiligung des Landschaftsarchitekten an der gesamtschuldnerischen Haftung wird nicht verlangt.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge

Teilnahmefrist:

14.06.2019 10:00

Angebotsabgabe:

14.06.2019 10:00

Angebotseröffnung:

keine Angabe

Bindefrist:

keine Angabe

Ausführungsbeginn:

30.09.2019

Ausführungsende:

30.09.2026

Bemerkung:

keine Angabe