Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg Technische Ausrüstung

in Otterberg

Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg Technische Ausrüstung

in Otterberg

Bauplanung | Fachingenieur | Gebäudetechnik | Technische Gebäudeausrüstung

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

05.12.2024

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Schulzweckverband IGS Otterberg
Hauptstr 27
67697
Otterberg

Auftragnehmer:

WPW GmbH
Hochstraße 61
66115
Saarbrücken

Auftragssumme:

keine Angabe

Vergabenummer:

keine Angabe

Vergabeverfahren:

Verhandlungsverfahren

Angebote:

2
Titel: Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg – Technische Ausrüstung Beschreibung: Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 1,2,3,4,5,7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 1 (ALG 1 – 3) Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 – 3 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 – 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude. 5.1. Los: LOT-0002 Titel: Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 2 (ALG 4 und 5) Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 – 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude. 5.1. Los: LOT-0003 Titel: Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 3 (ALG 7 und 8) Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 – 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

Ablauf der Einsendefrist für die Teilnahmeanträge

Teilnahmefrist:

05.08.2024 11:15

Angebotsabgabe:

keine Angabe

Angebotseröffnung:

keine Angabe

Bindefrist:

05.12.2024

Ausführungsbeginn:

01.11.2024

Ausführungsende:

31.12.2026

Bemerkung:

keine Angabe
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