Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2021-2023
in Steinfurt
Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2021-2023
in Steinfurt
VOL Lieferleistungen
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
20.08.2020
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Kreis Steinfurt – Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt
Auftragnehmer:
Jean Schaap GmbH
Averbeck 51
48619
Heek
Auftragssumme:
1 246 329.08 EUR
Vergabenummer:
30-39-02-EU
Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (VOL/A)
Angebote:
1
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 für die Dauer von 3 Jahren — mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre — die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukte nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 TierNebG im Wege der Beleihung in vollem Umfang auf ein Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) neu zu übertragen.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code:
DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung:
Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Abholung, Sammlung, Beförderung im Kreisgebiet Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung innerhalb oder außerhalb Kreisgebiet.
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Dem Kreis Steinfurt obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte und verendete sonstige Tiere z. B. aus Haushalten, Tierarztpraxen oder Tierheimen. Die bisherige Beleihung endet mit Ablauf des 31.12.2020.
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 nach § 3 Abs. 3 Satz 1 TierNebG die Beseitigungspflicht erneut auf einen Beliehenen zu übertragen. Aufgrund der Beleihung nimmt die beliehene Person die hoheitlichen Aufgaben der Beseitigung tierischer Nebenprodukte dann im eigenen Namen im Auftrag des Staates selbständig wahr.
Bei der zu beleihenden Person muss es sich um eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts handeln, die einen Verarbeitungsbetrieb, eine Verbrennungsanlage oder eine Mitverbrennungsanlage betreibt.
Hinsichtlich der zu beseitigenden Mengen stehen für die Kalkulation folgende Eckwerte aus dem Jahr 2019 zur Verfügung:
Landwirtschaftliche Betriebe
— ca. 2 225 Anfallstellen in Betrieben mit landwirtschaftlichen Nutztieren;
— ca. 7 950 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte aus routinemäßiger Beseitigung (insbesondere Falltiere);
— ca. 50 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte außerhalb der routinemäßigen Abfuhr (insbesondere aus Schadensereignissen).
Schlachtbetriebe, Hausschlachtungen
— 12 kleine gewerbliche Schlachtbetriebe;
— ca. 16 000 geschlachtete Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Wildschweine und Damwild;
— ca. 160 000 geschlachtete Geflügel;
— ca. 90 Hausschlachtungen;
— ca. 470 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte aus Schlachtungen.
Sonstige Tiere und tierische Nebenprodukte
— ca. 205 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte (Heim-, Haus- und Labortiere, Wild-, Gatter-, Zoo- und Zirkustiere usw.).
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium – Name: Qualität / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium – Name: Umweltschutz / Gewichtung: 10
Kostenkriterium – Name: Preis / Gewichtung: 80
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption bis 31.12.2025.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
keine Angabe
Teilnahmefrist:
keine Angabe
Angebotsabgabe:
11.08.2020 10:30
Angebotseröffnung:
11.08.2020 10:30
Bindefrist:
11.09.2020
Ausführungsbeginn:
01.01.2021
Ausführungsende:
31.12.2023
Bemerkung:
keine Angabe