Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2021-2023

in Steinfurt

Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2021-2023

in Steinfurt

VOL Lieferleistungen

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

20.08.2020

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Kreis Steinfurt – Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt

Auftragnehmer:

Jean Schaap GmbH
Averbeck 51
48619
Heek

Auftragssumme:

1 246 329.08 EUR

Vergabenummer:

30-39-02-EU

Vergabeverfahren:

Offenes Verfahren (VOL/A)

Angebote:

1
II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 für die Dauer von 3 Jahren — mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre — die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukte nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 TierNebG im Wege der Beleihung in vollem Umfang auf ein Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer) neu zu übertragen. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA37 Steinfurt Hauptort der Ausführung: Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Abholung, Sammlung, Beförderung im Kreisgebiet Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung innerhalb oder außerhalb Kreisgebiet. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Dem Kreis Steinfurt obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte und verendete sonstige Tiere z. B. aus Haushalten, Tierarztpraxen oder Tierheimen. Die bisherige Beleihung endet mit Ablauf des 31.12.2020. Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 1.1.2021 nach § 3 Abs. 3 Satz 1 TierNebG die Beseitigungspflicht erneut auf einen Beliehenen zu übertragen. Aufgrund der Beleihung nimmt die beliehene Person die hoheitlichen Aufgaben der Beseitigung tierischer Nebenprodukte dann im eigenen Namen im Auftrag des Staates selbständig wahr. Bei der zu beleihenden Person muss es sich um eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts handeln, die einen Verarbeitungsbetrieb, eine Verbrennungsanlage oder eine Mitverbrennungsanlage betreibt. Hinsichtlich der zu beseitigenden Mengen stehen für die Kalkulation folgende Eckwerte aus dem Jahr 2019 zur Verfügung: Landwirtschaftliche Betriebe — ca. 2 225 Anfallstellen in Betrieben mit landwirtschaftlichen Nutztieren; — ca. 7 950 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte aus routinemäßiger Beseitigung (insbesondere Falltiere); — ca. 50 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte außerhalb der routinemäßigen Abfuhr (insbesondere aus Schadensereignissen). Schlachtbetriebe, Hausschlachtungen — 12 kleine gewerbliche Schlachtbetriebe; — ca. 16 000 geschlachtete Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Wildschweine und Damwild; — ca. 160 000 geschlachtete Geflügel; — ca. 90 Hausschlachtungen; — ca. 470 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte aus Schlachtungen. Sonstige Tiere und tierische Nebenprodukte — ca. 205 t beseitigungspflichtige Nebenprodukte (Heim-, Haus- und Labortiere, Wild-, Gatter-, Zoo- und Zirkustiere usw.). II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium – Name: Qualität / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium – Name: Umweltschutz / Gewichtung: 10 Kostenkriterium – Name: Preis / Gewichtung: 80 II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2021 Ende: 31/12/2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption bis 31.12.2025. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

keine Angabe

Teilnahmefrist:

keine Angabe

Angebotsabgabe:

11.08.2020 10:30

Angebotseröffnung:

11.08.2020 10:30

Bindefrist:

11.09.2020

Ausführungsbeginn:

01.01.2021

Ausführungsende:

31.12.2023

Bemerkung:

keine Angabe
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