Bürgewald, Ort der Zukunft Bewachungs- und Sicherheitsdienst, Servicedienstleistungen

in Merzenich

Bürgewald, Ort der Zukunft Bewachungs- und Sicherheitsdienst, Servicedienstleistungen

in Merzenich

VOL Lieferleistungen | Sicherheitsdienste – Bewachungsleistungen

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

11.11.2024

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
NRW.Urban
Fritz- Vomfelde-Straße 10
40547
Düsseldorf

Auftragnehmer:

OK! Security GmbH
Freiheitstrasse 49
52531
Übach-Palenberg

Auftragssumme:

1 511 110,00 EUR

Vergabenummer:

ZV24-069

Vergabeverfahren:

Offenes Verfahren (VOL/A)

Angebote:

13
Titel: Bürgewald, Ort der Zukunft – Bewachungs- und Sicherheitsdienst, Servicedienstleistungen Beschreibung: Bewachungs- und Sicherheitsdienst, Servicedienstleistungen – Bereitstellung geeignetes Personal im geforderten Umfang – Sicherheitskonzept, Einweisung und Sicherheitsgespräche – Kontroll- und Sicherheitsdienst – Ergänzende Leistungen 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Bürgewald, Ort der Zukunft – Bewachungs- und Sicherheitsdienst, Servicedienstleistungen Beschreibung: 1. Ausgangslage und zu bewachende Objekte Die Ortslage Bürgewald (Morschenich-Alt) liegt in der Gemeinde Merzenich und erstreckt sich ca. 1 km südlich des Tagebaus Hambach, ca. 1 km nordwestlich der Autobahn A4 und ca. 4,5 km nordöstlich des Hauptortes der Gemeinde Merzenich entlang der Bundesstraße L257 im Kreis Düren. Aufgrund seiner Lage in der unmittelbaren Nähe zum Braunkohletagebau Hambach und der wechselhaften Entwicklungen insbesondere der jüngeren Vergangenheit (geplanter Abriss und Abbaggerung, Proteste und Demonstrationen, Umsiedlung der Bewohnerschaft nach Morschenich-Neu, Erhalt des Ortes entgegen ursprünglicher Planung, Ansiedlung von Aktivistinnen und Aktivisten im nahegelegenen Hambacher Forst und teilweise innerhalb des Dorfs) erfährt das heute nahezu leerstehende Dorf im Rheinischen Revier und darüber hinaus eine besondere Aufmerksamkeit. Die Ortslage bzw. das zu bewachende Areal umfasst rd. 130 Wirtschaftsobjekte inklusive Nebenanlagen. Der Großteil der vorhandenen Immobilien steht leer. Neben der siedlungstypischen Wohnbebauung mit Begleitgebäuden wie Garagen, Carports oder Gartenhäusern sind zusätzlich land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude vorhanden. Darüber hinaus liegen u.a. mit dem Pfarrhaus der St. Lambertus-Kirche, der Kindertagesstätte, dem alten Feuerwehrhaus der Gemeinde und einem Reiterhof samt Ställen besondere Objekte vor. Da vereinzelt Bestandsgebäude noch bewohnt werden bzw. eine Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkünfte erfahren, ist bei der Bewachung ein sensibles Vorgehen anzuwenden. Teilweise sind Gebäude zur Sicherung permanent baulich verschlossen worden, um die Zugänglichkeit zu verhindern. Eine detaillierte Objektliste wird mit der Beauftragung übergeben. Eine Übersicht der zu überwachende Ortslage und der Bestandsobjekte ist dem Übersichtsplan bzw. dem Lageplan zu entnehmen. 2. Leistungsbild/ Leistungsumfang Der Leistungserbringer verpflichtet sich zur Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Leistungen ganzjährig und rund um die Uhr (24 Stunden pro Tag; 7 Tage pro Woche; 365 Tage im Jahr), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 2.1 Dienstzeiten/ Personalstärke – Die Leistungserbringung der Streifendienste erfolgt von Montag bis Sonntag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr (24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr). Es ist stets folgende Mindestbesetzung des Streifendienstes zu gewährleisten: 1 Schichtleitung und 1 Sicherheitsmitarbeiter – Ein Objektleiter ist zusätzlich zum Streifendienst jede Woche für drei Stunden während der Streifendienstzeiten vor Ort. Der Objektleiter ist verantwortlich für die Koordinierung der Mitarbeiter und Ansprechpartner für den Auftraggeber. Während Urlaubs- und Krankheitsfällen ist eine Vertretung zu benennen. -Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse kann eine vorübergehende Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Die Schichtstärke ist spätestens am 15. jeden Monats mit dem Auftraggeber nach Rücksprache mit dem Leistungserbringer für den Folgemonat festzulegen. 2.2 Sicherheitskonzept, Einweisung und Sicherheitsgespräche Gemeinsam mit dem Auftraggeber ist vor Beginn der Leistungserbringung ein Sicherheitskonzept abzustimmen. In Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt ebenfalls eine Objekteinweisung, um die notwendigen Kenntnisse über den Einsatzort zu vermitteln. Der Leistungserbringer stellt sicher, dass das Sicherheitskonzept für den Ort immer an die aktuelle Sicherheitslage angepasst ist und überarbeitet dieses unter Beachtung der optimalen Absicherung der Liegenschaften, der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der Wirtschaftlichkeit in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, ggf. weiterer Organisationen oder Behörden und in Absprache mit dem Leistungsgeber. Es sind regelmäßig im einwöchigen Turnus Sicherheitsgespräche durchzuführen. Diese können im noch herzurichtenden Projektbüro innerhalb der Ortslage oder in den Räumlichkeiten der Gemeinde im Hauptort Merzenich durchgeführt werden. 3.3 Kontroll- und Sicherheitsdienst Die Kontrollgänge sollen vorzugsweise zu Fuß durchgeführt werden, um eine niedrigschwellige Erscheinung/Ansprechbarkeit zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit eines PKW für Notsituationen ist zu gewährleisten. Die Wahrnehmung des Kontroll- und Sicherheitsdienstes umfasst insbesondere: – regelmäßige Durchführung von Kontrollgängen auf dem gesamten Gelände und in sämtlichen Gebäuden sowie um das Areal herum in variierenden Abständen – anlassbezogene Ansprache von Personen/ Fahrzeigen, die das Areal befahren. Ausgenommen sind Fahrzeige von Personen, welche nicht als fremde Personen gelten Zur Wahrnehmung der Kontrollgänge ist der Einsatz eines Wächterkontrollsystems oder einer vergleichbaren technischen Einrichtung zur Dokumentation der Kontrollgänge vorgesehen. In Notfällen und bei gewaltsamem Eindringen von unberechtigten Personen in ein Objekt: – Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr. – Verständigung der Polizei bei Verdacht bzw. Anhaltspunkten auf Straftaten. Die Verständigung der Polizei darf nur durch die Schichtleitung erfolgen, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden. – Festhalten von Verdächtigen einer Straftat bis zum Eintreffen der Polizei und Feststellung möglicher Zeugen. – Verpflichtende Hilfeleistung bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not ohne erhebliche Eigengefahr. – Alarmierung der jeweiligen Not- und Rettungsdienste und Benachrichtigung der Einrichtungsleitung. Der Dienstverlauf und die Durchführung der Kontrollgänge sowie etwaige Ereignisse sind im Wachbuch zu dokumentieren und der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Das Wachbuch kann jederzeit vom Leistungsgeber eingesehen werden.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

keine Angabe

Teilnahmefrist:

keine Angabe

Angebotsabgabe:

09.09.2024 13:00

Angebotseröffnung:

09.09.2024 13:00

Bindefrist:

08.11.2024

Ausführungsbeginn:

keine Angabe

Ausführungsende:

keine Angabe

Bemerkung:

keine Angabe
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