Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Walldorf

in Walldorf

Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Walldorf

in Walldorf

Sonstige Dienstleistungen | Kantinenbewirtschaftung

Ort der Ausführung:

Datum der Vergabe:

30.07.2020

Auftraggeber:

Öffentlicher Auftraggeber
Stadt Walldorf, FB 4
Nußlocher Str. 45
69190
Walldorf

Auftragnehmer:

Kantine 73 Nicole Betzwieser
Innerer Heckweg 8
68239
Mannheim

Auftragssumme:

629 827.50 EUR

Vergabenummer:

2020001939

Vergabeverfahren:

Offenes Verfahren (VOL/A)

Angebote:

4
II.1.4) Kurze Beschreibung: Dienstleistungsauftrag (Rahmenvertrag) über die Bewirtschaftung der Mensa (Dienstleistungsrahmenvertrag) sowie Bewirtschaftung der Cafeteria (Konzession) und des externen Imbisses (Container) (Konzession) am Schulzentrum Walldorf, Schwetzinger Str. 95, 69190 Walldorf. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 55524000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE128 Hauptort der Ausführung: Walldorf II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Dienstleistungsauftrag (Rahmenvertrag) über die Bewirtschaftung der Mensa (Dienstleistungsrahmenvertrag) sowie Bewirtschaftung der Cafeteria (Konzession) und des externen Imbisses (Container) (Konzession) am Schulzentrum Walldorf, Schwetzinger Str. 95, 69190 Walldorf, Leistungsbeginn 14.9.2020. Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben und die Vertragsdauer sich um den Zeitraum der Verschiebung bis zu dem auf das Ende der Verschiebung folgenden Ende des Schuljahres verlängern. Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass sich der Leistungsbeginn um mehr als 6 Wochen verschiebt. Die mögliche Gesamtvertragslaufzeit darf in diesem Fall die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten. Falls dieser Fall eintritt, wird die Auftragnehmerin rechtzeitig benachrichtigt. Kosten, die der Auftragnehmerin im Falle der Verschiebung des Leistungsbeginns oder der Verlängerung der Vertragslaufzeit entstehen, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, werden nicht erstattet II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium – Name: Anteil Convenience-Produkte (Angabe der Gewichtung auf dem E-Vergabesystem 100 %, da dort innerhalb der Leistungskriterien eine Skalierung der Leistungskriterien von 30 % auf 100 % erfolgt.) / Gewichtung: 30 Preis – Gewichtung: 70 II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.8.2022. Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern. Leistungsbeginn ist der 14.9.2020. Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben und die Vertragsdauer sich um den Zeitraum der Verschiebung bis zu dem auf das Ende der Verschiebung folgenden Ende des Schuljahres verlängern. Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass sich der Leistungsbeginn um mehr als 6 Wochen verschiebt. Die mögliche Gesamtvertragslaufzeit darf in diesem Fall die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten. Falls dieser Fall eintritt, wird die Auftragnehmerin rechtzeitig benachrichtigt. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.8.2022. Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern. Leistungsbeginn ist der 14.9.2020. Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben und die Vertragsdauer sich um den Zeitraum der Verschiebung bis zu dem auf das Ende der Verschiebung folgenden Ende des Schuljahres verlängern. Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass sich der Leistungsbeginn um mehr als 6 Wochen verschiebt. Die mögliche Gesamtvertragslaufzeit darf in diesem Fall die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten. Falls dieser Fall eintritt, wird die Auftragnehmerin rechtzeitig benachrichtigt. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben und die Vertragsdauer sich um den Zeitraum der Verschiebung verlängern. Falls dieser Fall eintritt, wird die Auftragnehmerin rechtzeitig benachrichtigt. Kosten, die der Auftragnehmerin im Falle der Verschiebung des Leistungsbeginns oder der Verlängerung der Vertragslaufzeit entstehen, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, werden nicht erstattet.

Kommentar:

keine Angabe

Teilnahmeart:

keine Angabe

Teilnahmefrist:

keine Angabe

Angebotsabgabe:

08.06.2020 09:00

Angebotseröffnung:

08.06.2020 09:15

Bindefrist:

31.08.2020

Ausführungsbeginn:

keine Angabe

Ausführungsende:

keine Angabe

Bemerkung:

keine Angabe
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