Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Walldorf
in Walldorf
Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Walldorf
in Walldorf
Sonstige Dienstleistungen | Kantinenbewirtschaftung
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
30.07.2020
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Stadt Walldorf, FB 4
Nußlocher Str. 45
69190
Walldorf
Auftragnehmer:
Kantine 73 Nicole Betzwieser
Innerer Heckweg 8
68239
Mannheim
Auftragssumme:
629 827.50 EUR
Vergabenummer:
2020001939
Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (VOL/A)
Angebote:
4
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungsauftrag (Rahmenvertrag) über die Bewirtschaftung der Mensa (Dienstleistungsrahmenvertrag) sowie Bewirtschaftung der Cafeteria (Konzession) und des externen Imbisses (Container) (Konzession) am Schulzentrum Walldorf, Schwetzinger Str. 95, 69190 Walldorf.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
55524000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code:
DE128
Hauptort der Ausführung:
Walldorf
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Dienstleistungsauftrag (Rahmenvertrag) über die Bewirtschaftung der Mensa (Dienstleistungsrahmenvertrag) sowie Bewirtschaftung der Cafeteria (Konzession) und des externen Imbisses (Container) (Konzession) am Schulzentrum Walldorf, Schwetzinger Str. 95, 69190 Walldorf, Leistungsbeginn 14.9.2020.
Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben und die Vertragsdauer sich um den Zeitraum der Verschiebung bis zu dem auf das Ende der Verschiebung folgenden Ende des Schuljahres verlängern. Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass sich der Leistungsbeginn um mehr als 6 Wochen verschiebt. Die mögliche Gesamtvertragslaufzeit darf in diesem Fall die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten. Falls dieser Fall eintritt, wird die Auftragnehmerin rechtzeitig benachrichtigt.
Kosten, die der Auftragnehmerin im Falle der Verschiebung des Leistungsbeginns oder der Verlängerung der Vertragslaufzeit entstehen, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, werden nicht erstattet
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium – Name: Anteil Convenience-Produkte (Angabe der Gewichtung auf dem E-Vergabesystem 100 %, da dort innerhalb der Leistungskriterien eine Skalierung der Leistungskriterien von 30 % auf 100 % erfolgt.) / Gewichtung: 30
Preis – Gewichtung: 70
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.8.2022.
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern.
Leistungsbeginn ist der 14.9.2020. Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben und die Vertragsdauer sich um den Zeitraum der Verschiebung bis zu dem auf das Ende der Verschiebung folgenden Ende des Schuljahres verlängern. Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass sich der Leistungsbeginn um mehr als 6 Wochen verschiebt. Die mögliche Gesamtvertragslaufzeit darf in diesem Fall die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten. Falls dieser Fall eintritt, wird die Auftragnehmerin rechtzeitig benachrichtigt.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.8.2022.
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu maximal 48 Monaten Gesamtvertragslaufzeit zu verlängern.
Leistungsbeginn ist der 14.9.2020. Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben und die Vertragsdauer sich um den Zeitraum der Verschiebung bis zu dem auf das Ende der Verschiebung folgenden Ende des Schuljahres verlängern. Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass sich der Leistungsbeginn um mehr als 6 Wochen verschiebt. Die mögliche Gesamtvertragslaufzeit darf in diesem Fall die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten. Falls dieser Fall eintritt, wird die Auftragnehmerin rechtzeitig benachrichtigt.
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben und die Vertragsdauer sich um den Zeitraum der Verschiebung verlängern. Falls dieser Fall eintritt, wird die Auftragnehmerin rechtzeitig benachrichtigt. Kosten, die der Auftragnehmerin im Falle der Verschiebung des Leistungsbeginns oder der Verlängerung der Vertragslaufzeit entstehen, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, werden nicht erstattet.
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
keine Angabe
Teilnahmefrist:
keine Angabe
Angebotsabgabe:
08.06.2020 09:00
Angebotseröffnung:
08.06.2020 09:15
Bindefrist:
31.08.2020
Ausführungsbeginn:
keine Angabe
Ausführungsende:
keine Angabe
Bemerkung:
keine Angabe