Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von Kontrolltechnik
in Köln
Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von Kontrolltechnik
in Köln
VOL Lieferleistungen | CONSULTING DIENSTLEISTUNGEN | Consulting in Fragen der Unternehmensorganisation
Ort der Ausführung:
Datum der Vergabe:
20.07.2020
Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber
Bundesamt für Güterverkehr, Referat 35
Werderstr. 34
50672
Köln
Auftragnehmer:
IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr
Carnotstrasse 1
10587
Berlin
Auftragssumme:
1 428 383.40 EUR
Vergabenummer:
2019/BAG-34-VgSt/035
Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (VOL/A)
Angebote:
2
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Güterverkehr beabsichtigt Beratungsleistungen für im Kontrolldienst des Bundesamtes eingesetzte oder einzusetzende Kontrolltechnik (Kontrollkomponenten und Komponenten Steuerungssysteme) in Anspruch zu nehmen, um die Kontrollaufgaben auch bei veränderten rechtlichen oder technischen Vorgaben ausführen zu können. Dies umfasst insbesondere anlassbezogene und in einzelnen (ggf. sukzessiven) Themenblöcken zu beauftragende Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung von Kontrollfahrzeugen oder portablen Kontrolleinrichtungen, kontrolldienstübergreifenden Fahrzeugkonzepten, sonstigen einzelnen Kontrollkomponenten oder kontrolltechnischen Fragestellungen. Dabei werden in der Regel wenigstens rudimentäre technische Validierungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer zu erbringen sein, um die wirksame technische und wirtschaftliche Machbarkeit von kontrolltechnischen Änderungen für anschließende Beschaffungsvorgänge des Auftraggebers abzusichern. Die serienreife Produktentwicklung der gefundenen Beratungsergebnisse ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code:
DEA23
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Beratungsleistungen des Auftragnehmers (AN) im Zusammenhang mit der (Weiter-)Entwicklung wirksamer (s. o.) Kontrolltechnik für den Auftraggeber BAG (AG), die auf Grundlage erteilter Einzelaufträge zu erbringen sind.
Die vom AN zu erbringenden Beratungsleistungen teilen sich in die 3 Bereiche:
— Analyse und Weiterentwicklung (hierzu a);
— Validierung von Beratungsergebnissen (hierzu b);
— Unterstützung bei Ausschreibungsvorhaben (hierzu c).
Nicht Gegenstand der Leistungen des AN ist die konkrete Entwicklung, Produktion und Bereitstellung von serienreifer Kontrolltechnik. Diese soll auf Grundlage der Leistungen des AN im Wettbewerb unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse vergeben werden.
Die Beratungsleistungen des AN erfolgen regelmäßig in einer frühen zeitlichen Phase, bspw. vor den Ausschreibungen der Entwicklung/Produktion von Kontrolltechnik oder ausschreibungsbegleitend. Die Leistungen des AN müssen insbesondere der Konkretisierung von Anforderungen, Spezifikationen etc. für die sich anschließenden Verfahren dienen.
Die Beratungsgegenstände, -umfänge, -ziele werden nach Bedarf des AG durch diesen im Einzelauftrag konkretisiert und vorgegeben. In der Regel handelt es sich dabei um Teilsysteme/Komponenten der Kontrolltechnik. Der AN hat dabei stets die Abhängigkeiten, Einflüsse und Auswirkungen des Beratungsgegenstandes in Bezug auf das gesamte kontrolltechnischen Umfeld zu berücksichtigen und in seinen Beratungsergebnissen zu berücksichtigen.
Die Beratungsleistungen können aber auch einzelne Tätigkeiten zur Vorbereitung und Durchführung der sich anschließenden Prozesse, bspw. die Vorbereitung und Begleitung vergaberechtlicher Beschaffungsvorhaben (z. B. Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Definition von Anforderungen und Formulierung von Leistungsbeschreibung u. ä.) umfassen. Infolge dessen sind mögliche Interessenkonflikte des AN oder seiner Unterauftragnehmer in Bezug auf anschließende Vergabeverfahren nicht auszuschließen. Ob eine Teilnahme des AN an einem, auf seinen Beratungsergebnissen beruhendem Vergabeverfahren nach §§ 6, 7 Vergabeverordnung (VgV) oder §§ 4, 5 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) möglich ist, ist der Prüfung im Einzelfall vorbehalten.
Der AN verpflichtet sich im Bedarfsfall für den AG Beratungsleistungen in der in den Auftragsunterlagen niedergelegten Art und Weise zu erbringen. Ein Anspruch auf eine Beauftragung zu allen oder einzelnen Themenfeldern ergibt sich hierdurch ebenso wenig, wie ein Anspruch, exklusiv für einzelne Beratungsthemen beauftragt zu werden.
Der AN muss nach Vorgaben des AG seine Beratungsergebnisse für anschließende Beschaffungsverfahren stets verwendbar nach Form, Format, Frist und Inhalt übergeben, ohne Beschränkung der Verwertbarkeit durch den AG, z. B. in lizenz-, urheber- oder patentrechtlicher Hinsicht.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Kommentar:
keine Angabe
Teilnahmeart:
keine Angabe
Teilnahmefrist:
keine Angabe
Angebotsabgabe:
12.05.2020 09:00
Angebotseröffnung:
12.05.2020 09:01
Bindefrist:
31.07.2020
Ausführungsbeginn:
keine Angabe
Ausführungsende:
keine Angabe
Bemerkung:
keine Angabe