II.1.4) Kurze Beschreibung: Leistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9, Anlagengruppen 1, 2 und 3 – stufenweise – für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 180 000.00 EUR
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Hauptort der Ausführung:
Kindergarten St. Johann Baptist Klosterweg 3 82194 Gröbenzell
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9, Anlagengruppen 1, 2 und 3 – stufenweise – für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Anlage 802 Leistungsbeschreibung und der Anlage 801 Leistungs- und Vergütungskatalog.
II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 180 000.00 EUR
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 31/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Stufenweise Beauftragung
Die Leistungen des Fachplaners werden stufenweise beauftragt nach
– Grundleistungen;
– fest definierten Besonderen Leistungen
und
– (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen nach Anlage 801 werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
– Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 105,- EUR (netto)
– Projektleiter 85,- EUR (netto)
– Mitarbeiter (Architekt und Ingenieur): 75,- EUR (netto)
– Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 56,- EUR (netto)
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die unter Beschreibung der Verlängerungen enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die hier abgefragte Beschreibung der Optionen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben 1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 Eignungsleihe auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.