Entstandener Schaden aufgrund von Baumaßnahmen auf dem nachbarlichen Grundstück kann höchst ärgerlich sein. Um Schadensansprüche geltend zu machen, ist es für den Geschädigten wichtig zu beachten, welcherart das Bauvorhaben des Nachbarn ist. Rechtsanwalt Ingo Kolms führt in seinem Beitrag in der Immobilien Zeitung vom 23.11.2023 anhand eines Falles in Dresden aus, dass die Rechtsbehelfe von Betroffenen im verwaltungsrechtlichen Planfeststellungsverfahren Vorrang gegenüber denen im zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch hätten. Im besagten Fall (LG Dresden, Urteil vom 12. Mai 2023, Az. 4 O 2888/21) wurde die Klage auf nachbarrechtlichen Ausgleich abgewiesen, da es sich bei der Baumaßnahme um ein Infrastrukturprojekt gehandelt habe. Rechtsanwalt Kolms weist deshalb darauf hin, dass Eigentümer bereits während des Planfeststellungsverfahrens die Planungsunterlagen der infrastrukturellen Baumaßnahme dahingehend prüfen sollten, ob Entschädigungen und Schutzmaßnahmen für Nachbarn vorgesehen seien.
dh 25.01.2024