Ein durch die LBBW Immobilien Development beim Bundesgerichtshof erstrittenes Urteil (Az. VII ZR 231/22) wird als Stärkung der Bauträger gewertet. Im Artikel »BGH stärkt die Bauträger« in der Immobilienzeitung vom 18.01.2024 wird berichtet, dass die speziellere Regelung des § 196 BGB die des § 195 BGB verdrängt. Danach verjähre der Anspruch eines Bauträgers auf Zahlung des Kaufpreise nicht nach drei, sondern erst nach zehn Jahren. Vonseiten der LBBW Immobilien Development wird das Urteil auf bedeutende Erleichterung in der Abwicklung von Bauträgerverträgen aufgefasst.
dh 28.02.2024